Am Puls von Microsoft

Bei Upload Hausdurchsuchung – in OneDrive gespeichertes Bild löst Polizeieinsatz aus

Wie die meisten unserer Leser wissen dürften, ist es laut Microsofts AGB nicht zulässig, pornografisches Material in OneDrive zu speichern. Es gab deshalb immer mal wieder Account-Sperrungen, der neueste bekannte Fall hat jedoch eine andere Dimension: Weil ein hochgeladenes Bild unter den Verdacht fiel, Kinderpornografie zu enthalten, erhielt der Nutzer im Morgengrauen unverhofft Besuch von der Polizei, die sein gesamtes Equipment beschlagnahmte, um es nun eingehend zu untersuchen.

Der bekannte Rechtsanwalt Udo Vetter schildert den Fall auf seinem Blog folgendermaßen: Sein Mandant, der sich selbst als “Internet-Junkie” bezeichnet, sammelt den lieben langen Tag über alles Mögliche, was er im Netz so findet, und speichert das Material in OneDrive, darunter auch ausdrücklich Pornos.

Die automatische Inhaltskontrolle (die neben Microsoft auch viele andere Cloudspeicherdienste verwenden) schlug an und Microsoft meldete den Fund an die amerikanische Zentrale für Kindesmissbrauch. Von dort wurde das Bundeskriminalamt eingeschaltet, welches dann den Durchsuchungsbeschluss erwirkte.

Ein sehr heikler Fall, der so manche Vorbehalte bezüglich der Speicherung von Daten in der Cloud bestätigt und geradezu einlädt, so richtig stammtischmäßig abzugehen. Wer das möchte, soll das tun, ich versuche mich der Angelegenheit sachlich zu nähern.

Es mag widersprüchlich wirken, dass Microsoft auf der einen Seite in den USA gegen die eigene Regierung klagt und sich für den Schutz der Kundendaten einsetzt, auf der anderen Seite aber selbst proaktiv hochgeladene Dateien kontrolliert, auch wenn das maschinell erfolgen sollte. Und in gewisser Weise ist es das auch, selbst wenn die AGBs eindeutig regeln, welche Inhalte verboten sind.

Ohne den Fall bzw. das fragwürdige Foto zu kennen, nährt das natürlich die Befürchtung, ein Foto mit dem eigenen Kind beim gemeinsamen Bad könnte ähnlich drastische Konsequenzen haben. In diese Richtung argumentiert auch Udo Vetter: Durch die gängige Praxis der Cloud-Anbieter könnten Eltern schnell zur Zielscheibe werden.

Die Lösung für dieses Problem ist im Prinzip einfach: Microsoft und Co. sollten auf das Scannen der hochgeladenen Daten verzichten. Lediglich bei einem konkreten Verdacht und auf richterlichen Beschluss hin sollte die Dateien eines Kunden eingesehen werden.
Man könnte argumentieren, dass durch diese automatisierte Kontrolle tatsächlich Straftaten entdeckt werden, und natürlich möchte niemand von uns, dass ein Kinderschänder seiner gerechten Strafe entgeht. Aber darum geht es nicht. Es geht um den Schutz der privaten Daten. Kinderpornographie und Terrorismus werden immer wieder vorgeschoben, wenn es darum geht, ein Volk unter Generalverdacht zu stellen. Für mich sind und bleiben es billige Totschlagargumente.

Der in diesem Fall Betroffene scheint mir kein Kind von Traurigkeit zu sein und ist vermutlich zu einem guten Teil selbst an dem schuld, was passiert ist. Dennoch wäre mein Wunschergebnis, dass ein Gericht es Microsoft und allen anderen Cloudanbietern untersagt, Dateien von Kunden präventiv zu durchsuchen.

via Winfuture

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

Anzeige