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Windows 10 Lizenzbedingungen: Erfreulich langweilig

Zusammen mit der Build 10240 liefert Microsoft auch die Lizenzbedingungen von Windows 10 in der finalen Fassung aus. Ihr wisst schon, das ist dieser nervige Text, den man während der Installation hastig weg klickt.
Aber nicht alle Leute tun das, manche Leute lesen die “EULA” (End User License Agreement) sehr aufmerksam durch und suchen nach möglichen Fallen und Hintertüren. Gerade bei Windows 10 wird da besonders genau hingeschaut, denn viele trauen dem kostenlosen Upgrade-Braten noch immer nicht und argwöhnen, dass Microsoft irgendwann doch die Hand aufhalten wird, wenn man Windows 10 in vollem Umfang nutzen möchte.

Die schlechte Nachricht für alle Verschwörungstheoretiker: Nichts davon ist in den Lizenzbedingungen zu finden, die übrigens nun nicht mehr in Amtssprache, sondern in durchaus verständlichem Deutsch formuliert sind. Ed Bott hat sich die Mühe gemacht, den Text von der ersten bis zur letzten Silbe durchzuarbeiten und keine Verdachtsmomente gefunden, ich habe mich auf die wesentlichen Bestandteile der deutschen Version beschränkt.

Office Apps kostenlos für den persönlichen Gebrauch
Die in Windows 10 enthaltenen Office Apps werden kostenlos überlassen, allerdings nur für den Privatgebrauch und die nichtkommerzielle Nutzung.
Original-Wortlaut:

Soweit in Windows enthalten, werden Word, Excel, PowerPoint und OneNote zu Ihrem persönlichen, nichtgewerblichen Gebrauch lizenziert, sofern Ihnen nicht unter einem gesonderten Vertrag Rechte zur gewerblichen Nutzung zustehen

Raubkopien werden trotz Upgrade nicht lizenziert
Im Rahmen des kostenlosen Upgrades werden auch gecrackte Versionen von Windows 7 und 8.1 auf Windows 10 aktualisiert. Allerdings wird dadurch daraus keine Vollversion, die illegale Kopie bleibt so illegal, wie sie vorher schon war. Hierzu heißt es:

Durch Updates bzw. Upgrades von nicht originaler Software mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen wird aus Ihrer ursprünglichen Version oder der upgedateten/upgegradeten Version keine Originalversion, und in diesem Fall verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.

32 oder 64 Bit, physisch oder virtuell
Diese Regelung ist nicht neu, wird aber gerne falsch interpretiert. Eine Windows 10 Lizenz berechtigt zur Installation entweder der 32 oder der 64 Bit Version. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um einen physikalischen Computer oder eine virtuelle Maschine handelt. Beides zählt als ein Gerät, und eine Lizenz darf nur auf einem Gerät verwendet werden.

Übertragung der Lizenz
Wer seine Windows-Version im freien Handel, also unabhängig von der Hardware, gekauft hat, darf auch nach dem Upgrade auf Windows 10 diese Lizenz auf ein anderes Gerät übertragen. Vorinstallierte Windows-Versionen bleiben an das Gerät gebunden, mit dem sie ausgeliefert wurden.

Downgrade-Recht
Wer Windows 10 separat erwirbt, darf im Rahmen des Downgrade-Rechts auch Windows 7 oder 8.1 einsetzen. Dies gilt allerdings nur für die Pro-Version.
Wer das kostenlose Upgrade in Anspruch genommen hat, kann ja sowieso jederzeit wieder zurück, allerdings bleibt es dabei, dass man nur entweder Windows 10 oder die vorher benutzte Version aktiv nutzen darf. Ein Dualbootsystem ist beispielsweise nicht zulässig.

Automatische Updates
In der Home-Version von Windows 10 wird dem Nutzer keine Wahl mehr gelassen, ob er Updates installieren möchte oder nicht. Und auch in der Pro-Version kann die Installation von Updates maximal aufgeschoben, aber nicht vollständig deaktiviert werden.
Dazu heißt es im Lizenzvertrag:

Die Software sucht in regelmäßigen Abständen nach System- und App-Updates, lädt diese für Sie herunter und installiert sie. Sie dürfen Updates nur von Microsoft oder autorisierten Quellen beziehen, und Microsoft muss möglicherweise Ihr System aktualisieren, um Ihnen diese Updates bereitstellen zu können. Durch die Annahme dieses Vertrages erklären Sie sich mit dem Erhalt dieser Arten von automatischen Updates ohne zusätzliche Benachrichtigung einverstanden.


Ansonsten enthält der Text nur die üblichen Formulierungen. Wer selbst nachlesen möchte, findet in der Systemsteuerung unter System und Sicherheit / System neben den Informationen zur Aktivierung den entsprechenden Link zum EULA-Dokument.
Wie ich schon sagte: Erfreulich langweilig.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 16 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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