Mit Spannung war das für heute angekündigte Urteil des Bundesgerichtshofs zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen erwartet worden - doch nun haben die Richter nicht selbst geurteilt, sondern die Frage dem europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Konkret geht es um die Frage, ob eine erworbene Software-Lizenz an einen Dritten weiterverkauft werden darf oder nicht. Geklagt hatte die Firma Oracle gegen den Lizenzhändler usedSoft - und die vorinstanzlichen Verfahren bisher auch gewonnen.
In einer Pressemitteilung lässt der BGH nun wissen, dass die Käufer gebrauchter Software durchaus in das nach dem Urheberrecht ausschließlich dem Hersteller zustehende Recht auf Vervielfältigung eingreifen würden, wonach der Handel mit gebrauchten Lizenzen in der Tat unzulässig sei.
Allerdings räumten die obersten Bundesrichter auch ein, dass ein anderer Paragraph des Urheberrechts entscheidend sein könnte - demnach darf der Hersteller die Vervielfältigung nicht untersagen, wenn diese für die ordnungsgemäße Nutzung des Programms notwendig ist.
Welches Recht schwerer wiegt, werden nun die obersten europäischen Richter zu entscheiden haben.
Microsoft hat in einer eigenen Presseerklärung bereits seine Erwartung ausgedrückt, dass der EuGH dem Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzen wird.
Konkret geht es um die Frage, ob eine erworbene Software-Lizenz an einen Dritten weiterverkauft werden darf oder nicht. Geklagt hatte die Firma Oracle gegen den Lizenzhändler usedSoft - und die vorinstanzlichen Verfahren bisher auch gewonnen.
In einer Pressemitteilung lässt der BGH nun wissen, dass die Käufer gebrauchter Software durchaus in das nach dem Urheberrecht ausschließlich dem Hersteller zustehende Recht auf Vervielfältigung eingreifen würden, wonach der Handel mit gebrauchten Lizenzen in der Tat unzulässig sei.
Allerdings räumten die obersten Bundesrichter auch ein, dass ein anderer Paragraph des Urheberrechts entscheidend sein könnte - demnach darf der Hersteller die Vervielfältigung nicht untersagen, wenn diese für die ordnungsgemäße Nutzung des Programms notwendig ist.
Welches Recht schwerer wiegt, werden nun die obersten europäischen Richter zu entscheiden haben.
Microsoft hat in einer eigenen Presseerklärung bereits seine Erwartung ausgedrückt, dass der EuGH dem Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzen wird.