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Handel mit gebrauchter Software: BGH verweist an EuGH

Martin

Webmaster
Teammitglied
Mit Spannung war das für heute angekündigte Urteil des Bundesgerichtshofs zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen erwartet worden - doch nun haben die Richter nicht selbst geurteilt, sondern die Frage dem europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Konkret geht es um die Frage, ob eine erworbene Software-Lizenz an einen Dritten weiterverkauft werden darf oder nicht. Geklagt hatte die Firma Oracle gegen den Lizenzhändler usedSoft - und die vorinstanzlichen Verfahren bisher auch gewonnen.
In einer Pressemitteilung lässt der BGH nun wissen, dass die Käufer gebrauchter Software durchaus in das nach dem Urheberrecht ausschließlich dem Hersteller zustehende Recht auf Vervielfältigung eingreifen würden, wonach der Handel mit gebrauchten Lizenzen in der Tat unzulässig sei.
Allerdings räumten die obersten Bundesrichter auch ein, dass ein anderer Paragraph des Urheberrechts entscheidend sein könnte - demnach darf der Hersteller die Vervielfältigung nicht untersagen, wenn diese für die ordnungsgemäße Nutzung des Programms notwendig ist.
Welches Recht schwerer wiegt, werden nun die obersten europäischen Richter zu entscheiden haben.
Microsoft hat in einer eigenen Presseerklärung bereits seine Erwartung ausgedrückt, dass der EuGH dem Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzen wird.
 
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Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Ich kaufe mir bei Volkswagen eine tolles Auto für viel Geld. Nach drei Jahren muss ich das dann an Volkswagen zurück geben oder verschrotten lassen, da ich das ja nicht weiter veräußern darf. :unsure: :stupid
 
Seit wann baut Volkswagen tolle Autos? *duck und weg* :rolleyes: :D

Nee, Spaß beiseite: Das die Klage von Oracle kommt passt mal wieder ins Bild.
Der Laden ist mir dermaßen unsymphatisch, siehe die OpenOffice-Geschichte z.B. ... Die Spinnen die Römer!
Damit wäre ja auch der Verkauf eines Gebrauchten PC/Laptop mit Lizenzaufkleber und vorinstalliertem OS verboten. :stupid
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sehe ich nicht ganz so: In meinem Kaufvertrag fürs Auto steht, dass es nach vollständiger Bezahlung in mein Eigentum übergeht (Eigentumsvorbehalt).
In den Softwarelizenzen steht (jetzt grob übersetzt), dass ich sie verwenden darf, und zwar im Umfang meiner Lizenz (einzelplatz- , Mehrplatzversion). Aber von Eigentum an der Software habe ich bisher nichts gelesen.....(zumindest habe ich nichts einschlägiges gefunden).
 
Ein kleines Detail ist in der hiesigen Diskussion möglicherweise übersehen worden:
Beim anhängigen Fall der Fa. Oracle wurde bereits in den Vertragsbestimmungen eindeutig und verbindlich festgelegt, dass die betreffende Softwarelizenz nicht übertragbar ist und nicht weitergegeben werden darf.
Bei den meisten Softwareherstellern ist dieser Passus in dieser endgültigen Form nicht vorhanden. Meist wird bei Weitergabe der Software(-lizenz) lediglich verlangt, der Übernehmende möge die Lizenzbedingungen akzeptieren und der Erstnutzer darf die Lizenz nicht widerrechtlich weiter nutzen.
Ich sehe den derzeitigen Rechtsstreit damit nicht als beispielgebend für den gesamten Bereich, sondern als Einzel- oder Spezialfall.
Allerdings liegt im Zweifelsfalle die Beweislast über die Ordnungsmäßigkeit der Nutzung immer beim neuen Besitzer der Lizenz. Besonders beim Bezug aus nicht bekannten Quellen könnte man ein Problem bekommen.
Ein Restrisiko ist immer dabei. :(

Dass im übrigen die Weitergabe von Lizenzen von den Herstellern nicht gern gesehen wird, ist ja wohl klar, denn die wollen nun mal so viel wie möglich verkaufen. :D

Sollte ich mich vollständig irren ---> Sagt's mir! :schleim
 
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