Das Thema wurde zwar als erledigt markiert, aber da es hier im Daten & Datensicherheit geht will ich doch noch 1-2 Punkt einwerfen, die man bedenken sollte.
Ich sehe das große Problem darin, dass es nur noch um Altbestände geht. Auf den ersten Blick könnte man meinen es sei ja nicht so schlimm, aber die Lagerung ist bei Festplatten durchaus ein wichtiger Punkt. HGST gibt etwa maximal 1 Jahr in Originalverpackung an:
Maximum storage period within shipping package is one year
https://www.hgst.com/sites/default/files/resources/MSDC4000.B_OEM_Spec_r1.0.pdf
Ohne Originalverpackung geben die Hersteller was zwischen 30 und 60 Tagen an. Etwa
Seagate hier im Jahr 2014
Once the drive is removed from the Seagate original packaging the recommended maximum period between drive operation cycles is 30 days.
Ohne Frage kommt es nicht zwingend zu einem Defekt, wenn die Zeit etwas überschritten wird, aber es ist IMO keine gute Ausgangsbasis, wenn einem das wichtig ist, was auf den Platten gespeichert werden soll.
Da knüpft ja auch gleich der nächste Punkt an: Garantie. (Was aber auch nur die Festplatten und nicht die darauf gespeicherten Daten abdeckt). Du schreibst von 3 Jahre, aber da gilt es auch ganz genau hinzusehen, ob man wirklich 3 Jahre hat / bekommt. Insbesondere wenn es sich bei der Ware wohl nur noch um Altbestände handelt, da sieht es IMO eher nicht so gut aus. Es gibt ja durchaus generell schon einige Varianten mit sehr unterschiedlichen Garantiebestimmungen (etwa HDDs für OEMs oder Recertified / Generalüberholt). Im schlimmsten Fall hat man nur eine HDD, wo man beim Händler seine 6 Monate Absicherung durch die gesetzliche Gewährleistung hat.
Hast du einen Link zu einer seriösen Bezugsquelle, wo es Neuware mit 3 Jahren Herstellergarantie für 99€ gibt?
Ich habe da auf Anhieb außer fragwürdigen eBay Angeboten nichts gefunden. Fragwürdig, da z.B. Neu & unbenutzt angegeben wird, aber im nächsten Satz dann "B-Ware" & "Ware mit Betriebsstunden. Zustand fast wie neu" steht.
Oder:
"Neu" [...] Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle.
Anmerkung: Nichteinzelhandelsverpackung = i.d.R. keine Garantie vom Hersteller!!
Zudem zeigte das Artikelbild bei dem Anbieter beispielsweise eine HDD mit Produktionsdatum 2015. Kann natürlich auch sein, dass du eine aus 2016 oder so bekommst, aber die alten Platten haben ggf. allein nur durch die Lagerung die vom Hersteller spezifizierte Nutzungszeit überdauert.
Wie gesagt, so kann man die Platten durchaus verwenden und auch ein wenig über die Spezifikationen hinaus, aber für dein Vorhaben würde ich gründlich von der Verwendung solcher alten Restbestände abraten.