Enttäuschte Kunden klagen gegen Microsoft
In den USA haben 10.000 enttäuschte Kunden eine Sammelklage gegen Microsoft wegen
angeblich irreführender Werbung für Windows Vista eingereicht.
Hintergrund ist das Logo "Windows Vista Capable", welches seit dem Herbst letzten Jahres
auf neu verkauften Computern aufgeklebt wurde. "Capable" bedeutet in diesem Fall
aber nichts anderes, als dass Vista auf diesen Computern grundsätzlich funktioniert.
Die "schicken" Features wie die Aero-Oberfläche, Flip3D und dergleichen laufen aber
nur auf Computern mit dem Siegel "Windows Vista Premium Ready".
Die verärgerten Kunden sind der Meinung, dass Microsoft auf diese Unterschiede
im Rahmen seiner Werbekampagne deutlicher hätte hinweisen müssen.
Microsoft kontert mit der Feststellung, die entsprechenden Voraussetzungen seien
frühzeitig Zeit im Internet veröffentlicht worden und auch jetzt noch abrufbar.
Da Gerichtsverfahren in den USA immer für Unterhaltungswert sorgen, wird es sicher
interessant zu beobachten sein, wie die Klage verläuft.
Vor allem dürfte spannend werden, worauf Dianne Kelley, die Initiatorin der Klage,
ihre Schadenersatzansprüche von 5 Millionen Dollar(!) stützt.
Ähnliche News:
Windows Vista Blog - Alles rund um Windows Vista » Microsoft wegen irreführender Werbung angeklagt
WEB.DE - Vista-Lüge? Microsoft kämpft gegen Sammelklage (05.04.2007)
heise online - PC-Käuferin fühlt sich durch Logo "Vista Capable" betrogen
In den USA haben 10.000 enttäuschte Kunden eine Sammelklage gegen Microsoft wegen
angeblich irreführender Werbung für Windows Vista eingereicht.
Hintergrund ist das Logo "Windows Vista Capable", welches seit dem Herbst letzten Jahres
auf neu verkauften Computern aufgeklebt wurde. "Capable" bedeutet in diesem Fall
aber nichts anderes, als dass Vista auf diesen Computern grundsätzlich funktioniert.
Die "schicken" Features wie die Aero-Oberfläche, Flip3D und dergleichen laufen aber
nur auf Computern mit dem Siegel "Windows Vista Premium Ready".
Die verärgerten Kunden sind der Meinung, dass Microsoft auf diese Unterschiede
im Rahmen seiner Werbekampagne deutlicher hätte hinweisen müssen.
Microsoft kontert mit der Feststellung, die entsprechenden Voraussetzungen seien
frühzeitig Zeit im Internet veröffentlicht worden und auch jetzt noch abrufbar.
Da Gerichtsverfahren in den USA immer für Unterhaltungswert sorgen, wird es sicher
interessant zu beobachten sein, wie die Klage verläuft.
Vor allem dürfte spannend werden, worauf Dianne Kelley, die Initiatorin der Klage,
ihre Schadenersatzansprüche von 5 Millionen Dollar(!) stützt.
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