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BGH-Urteil zu den Microsoft-Echtheitszertifikaten

Maddes

gehört zum Inventar
Hier eine Pressemitteilung von Microsoft vom heutigem Tage.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, kurz COAs) für Microsoft Computerprogramme nur mit Zustimmung von Microsoft auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen. Der BGH verbot damit die bei Gebrauchtsoftware Händlern weit verbreite Praxis, Microsoft Echtheitszertifikate (COAs) auf nicht zugehörigen Datenträgern anzubringen und zu verkaufen. Grund dafür ist, dass die in den Echtheitszertifikaten enthaltene Aussage über die Herkunft und Echtheit des mit ihnen verkauften Produkts nur von Microsoft getroffen werden darf. Die Entscheidungsgründe werden in einigen Wochen veröffentlicht.


„Der Missbrauch von Microsoft Echtheitszertifikaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen!” sagt Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland. „Umso wichtiger ist es, dass mit der Entscheidung des BGH ein klares Signal an die betroffenen Händler gesendet wird.”

Seit vielen Jahren werden Original Microsoft Produkte manipuliert. Insbesondere werden Microsoft Echtheitszertifikate von dem ursprünglichen Softwareprodukt getrennt und mit anderen Produkten wieder in den Verkehr gebracht. Ein Echtheitszertifikat ist aber gerade keine Software-Lizenz, sondern ein Aufkleber zum leichteren Erkennen von lizenzierten Original-Produkten. Die Kennzeichnung als Originalprodukt bezieht sich nur auf das Produkt, mit dem das Echtheitszertifikat ursprünglich zusammen in den Verkehr gebracht worden ist. Da diese Aussage über die Echtheit nur von Microsoft bzw. dem hierzu autorisierten Lizenznehmer getroffen werden kann, dürfen nicht autorisierte Dritte COAs nicht auf anderen Produkten anbringen und zusammen mit diesen verkaufen. Dies haben bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt (Entscheidung vom 12.11.20010, Az.: 6 U 160/08). „Daher begrüßen wir diese Klarstellung des BGH sehr.” kommentiert Dr. Swantje Richters, „Die Kreativität der Softwarefälscher ist sehr groß und wir sind zuversichtlich, dass dieses Urteil einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Software Produktpiraterie darstellt.”
 
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