prinblac
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Der Schweizer Bundesrat hat diese Tage ein Dossier veröffentlicht. In diesem wird festgehalten, dass in der Schweiz das geltende Recht ausreiche, was die Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen regelt. Durch den Rückgang der Einnahmen von Herstellern von Film- und Musik-Industrie reichte der Ständerat am 19.März 2010 ein Postulat an den Bundesrat weiter. Man sorgte sich damals, dass der Download von Musik, Filmen, Software und das nutzen von Portalen wie kino.to diesem Wirtschaftszweig immense Einbussen bescheren würden.
Der Bundesrat kam nun in seinem Dossier zu einem ernüchterten Urteil. In diesem wird erkennbar, dass gerade Jugendliche, von denen ein Drittel der über 15-Jährigen diese Medien über Tauschbörsen wie Emule, verschiedene Torrents und Rapidshare downloaden, im Gegenzug dieses eingesparte Geld wieder in den Bereichen Konzerte, Kinobesuche und Merchandising investieren.
Auch kann man gerade bei kino.to Benutzern feststellen, die Filme die zu einem frühen Zeitpunkt dort angeschaut hatten, diese dann gerne beim offiziellen Kinostart in der Schweiz bezahlend als Besucher honorieren.
Auch bleibt es eine Tatsache, dass trotz Anti-Piracy Kampanien & Medienberichten der rechtliche Dschungel über die Zulässigkeit oder eben Unzulässigkeit vom Download, Speicherungen der medialen Inhalte immer noch sehr unverständlich & unüberschaubar ist.
Diese Haltung dürfte vermutlich in den benachbarten Staaten auf wenig Begeisterung treffen, denn diese verfolgen schon länger eine wesentlich restriktivere Gesetzgebung. Die Urheberrechtsverletzungen vom Download, der Nutzung und der Weitergabe von medialen Inhalten werden in der EU strenger geahndet.
Dieses Statement der Schweizer Regierung sollte nun vor allem auch die ausländischen Produktionsfirmen dazu veranlassen sich den Gegebenheiten & den Entwicklungen anzupassen.
Medienmitteilung des Bundes
Detailliert als PDF:
Bericht des Bundesrates zur unerlaubten Werknutzung über das Internet in Erfüllung des Postulates 10.3263 Savary
Der Bundesrat kam nun in seinem Dossier zu einem ernüchterten Urteil. In diesem wird erkennbar, dass gerade Jugendliche, von denen ein Drittel der über 15-Jährigen diese Medien über Tauschbörsen wie Emule, verschiedene Torrents und Rapidshare downloaden, im Gegenzug dieses eingesparte Geld wieder in den Bereichen Konzerte, Kinobesuche und Merchandising investieren.
Auch kann man gerade bei kino.to Benutzern feststellen, die Filme die zu einem frühen Zeitpunkt dort angeschaut hatten, diese dann gerne beim offiziellen Kinostart in der Schweiz bezahlend als Besucher honorieren.
Auch bleibt es eine Tatsache, dass trotz Anti-Piracy Kampanien & Medienberichten der rechtliche Dschungel über die Zulässigkeit oder eben Unzulässigkeit vom Download, Speicherungen der medialen Inhalte immer noch sehr unverständlich & unüberschaubar ist.
Diese Haltung dürfte vermutlich in den benachbarten Staaten auf wenig Begeisterung treffen, denn diese verfolgen schon länger eine wesentlich restriktivere Gesetzgebung. Die Urheberrechtsverletzungen vom Download, der Nutzung und der Weitergabe von medialen Inhalten werden in der EU strenger geahndet.
Dieses Statement der Schweizer Regierung sollte nun vor allem auch die ausländischen Produktionsfirmen dazu veranlassen sich den Gegebenheiten & den Entwicklungen anzupassen.
Medienmitteilung des Bundes
Detailliert als PDF:
Bericht des Bundesrates zur unerlaubten Werknutzung über das Internet in Erfüllung des Postulates 10.3263 Savary