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Artikel: Urteil: Weiterverkauf von nicht aktivierter Software zulässig

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Ich verstehe die Contra-Logik ehrlich gesagt nicht: Für mich ist gebrauchte Software wie ein gebrauchtes Auto. Wenn ich als Verkäufer die Software danach nicht mehr nutze, sie also nur noch vom Käufer genutzt wird, verstehe ich da das Problem nicht.
 
Das Problem ist letztlich: Erwerbe ich die Software, dann kann ich den Gegenstand weiter verkaufen. Erwerbe ich ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software, sieht es eher schlecht aus, das dies weiter verkauft werden kann. Hängt also extrem von den Vertragsbedingungen ab, die man meist eh nicht durchliest.
 
Grad mal überflogen die komplette Veröffentlichung der Geschichte.

Heißt nur -> da der Hersteller auf seiner Homepage einen Download der Software unter Eingabe des Keys anbietet wurde der Weiterverkauf einer noch nicht genutzten Lizenz gestattet und der Antrag ablegt.

Das heißt eigentlich gar nichts, im Falle von Windows 10 (und 8) Versionen bleibt der Key bei OEM-Rechnern im BIOS hinterlegt, daher hätte der ursprüngliche Käufer immer Zugriff drauf. Wird in so einem Fall also nicht greifen. Ebenso wenig bei Volumenlizenzen bzw Teilen davon, die nicht genutzt werden (mit den Keys kriegt man keine Images bei MS und es ist ja kein UniqueKey pro Lizenz, mindestens bei einer Variante der Lizenzierung)

Weiß also ehrlich gesagt nicht in welchem genauen Fall (es wurde keine Software genannt) hier geurteilt wurde. Windows 7 OEM Keys wären möglich, aber das interessiert heutzutage ja auch keinen mehr.
 
Zumal auch für die Händler nicht immer ersichtlich ist, ob die Software schön aktiviert war oder nicht. Ich frage mich da immer wie solche Urteile in Realität aussehen sollen. Das macht es für Alle nicht unbedingt leichter.
 
schumi1331 schrieb:
Ich verstehe die Contra-Logik ehrlich gesagt nicht: Für mich ist gebrauchte Software wie ein gebrauchtes Auto. Wenn ich als Verkäufer die Software danach nicht mehr nutze, sie also nur noch vom Käufer genutzt wird, verstehe ich da das Problem nicht.
ich verstehe es so:
Ich habe eine win7 lizenz und grade meinen pc auf win10 kostenlos ab... Dann verkaufe ich dir meine win7 lizenz und diese ist schon aktiviert worden und wurde für das upgrade benutzt.. Also schadensfall für dich... Btw.. Wolle win7 kaufen?? :)
 
Hmmmm...... Ich seiner Zeit 3 W8.1 OEM Lizenzen gekauft. Alle Original Verpackt und nicht geöffnet...also klar noch nicht benutzt.......
 
ich verstehe es so:
Ich habe eine win7 lizenz und grade meinen pc auf win10 kostenlos ab... Dann verkaufe ich dir meine win7 lizenz und diese ist schon aktiviert worden und wurde für das upgrade benutzt.. Also schadensfall für dich... Btw.. Wolle win7 kaufen?? :)

Es geht um die deutsche Rechtsprechung, glaubst doch wohl nicht im Ernst das da irgendwas so aktuelles verhandelt wird.... Außerdem bräuchts kein Urteil in der Richtung -> upgraden und alte Lizenz verkaufen ist so oder so untersagt. Es ist und bleibt EINE Lizenz, auch nach dem kostenlosen Upgrade. Darfst die alter Lizenz aber natürlich verkaufen, wenn du das Upgrade nicht (mehr) nutzt
 
Der Weiterveräußerung einer neuen (und auch "gebrauchten") Softwarelizenz stehe ich positiv gegenüber. Um das wie, wie wird gewährleistet sein können dass die Lizenz nicht unrechtmäßig weitergenutzt werden kann, mache ich mir null Gedanken. Das ist nicht mein Job, ich bin Konsument und nicht der Gesetzgeber.

Ich denke da nur an Steam und an die ganzen Games, die ich nicht mehr zocke - die würde ich gerne weiterveräußern können.
 
Mir persönlich ist es scheißegal, was irgendwo diesbezüglich drin steht. Wenn ich etwas kaufe, ist es meins. Wenn den Herstellern das nicht paßt, sollen sie ihre Ware vermieten. An Margarine habe ich ja wohl auch nicht nur ein Nutzungsrecht, wenn ich sie kaufe. Oder schreibt Deichmann mir irgendwann vor, wann, wie und wo ich meine Schuhe tragen darf ? Weil ich nur ein Nutzungsrecht daran habe ? Und Software ist für mich nichts anderes.
 
Das Problem ist ein Autoverkäufer weiß, dass sein Auto nach 15 jahren schrott ist und es keinem mehr was nützt. Software kann nicht "abgenutzt" werden weshalb die Softwareverkäufer natürlich schauen, dass jeder sich eine neue Lizenz anstatt einer gebrauchten, die ja im gleichen Zustand wie die Neu-Version ist, kauft.
 
@Mikez69 und @Steve665 Das "Problem" an Software ist, dass ich daran kein Eigentumsrecht habe. Man räumt mir nur das Nutzungsrecht (Lizenzbestimmung) ein. Verständlicherweise, denn ansonsten könnte ein Jedermann, der die Software erworben hat (=Eigentümer ist), nach Lust und Laune Änderungen daran vornehmen.

Wenn ich bei Schleichmann Schuhe kaufe sind sie mein Eigentum, und ich kann die auch als Nasenring tragen wenn mir danach ist.


Es fehlt die eingeräumte Möglichkeit, neue wie auch "gebrauchte" Lizenzen weiterveräußern zu dürfen und das auch ohne Aufwand zu können. Das würde schon reichen.
 
@Portalez Das ist mir schon klar, wobei, wo ist der Unterschied zwischen Software oder Schuhen ? Außer in der Rechtsprechung ? Und warum sollte ich Software nicht verändern dürfen ? Darf ich mit Schuhen doch auch. Nochmal, wenn ich mir was kaufe, ist es meins. Egal, was der Gesetzgeber sagt.
Und in deinem Post#8 sagt Du doch im Prinzip das gleiche.
 
Ich verstehe die Contra-Logik ehrlich gesagt nicht: Für mich ist gebrauchte Software wie ein gebrauchtes Auto. Wenn ich als Verkäufer die Software danach nicht mehr nutze, sie also nur noch vom Käufer genutzt wird, verstehe ich da das Problem nicht.
Es ist eben nicht wie bei einem Auto. Denn Eigentum hast Du maximal an dem Datenträger, den Du bei Kauf erhalten hast. Das Problem bei Software ist, daß es kein Gegenstand ist der altert und daß man quasi beliebig oft Kopien anfertigen könnte. Deswegen erwirbst Du nur ein Nutzungsrecht an der Software in Form der Lizenz für eine bestimmte Anzahl an Kopien auf Rechnern. Microsoft hat ein berechtigtes Interesse, daß kein Mißbrauch stattfindet. Davor schützen sie sich durch die Aktivierungspflicht. Bevor die Aktivierung eingeführt wurde, hatten die Softwarehersteller quasi keine Handhabe gegen unberechtigte Mehrfachbenutzung.

Das ganze ist letztendlich eine Abwägung zwischen den Interessen der Hersteller und der Händler. Momentan gehen die Urteile positiv für den Handel aus, es ist aber nicht gesagt, daß das so bleibt. Bisher scheint der Schaden bei Microsoft auch noch nicht so groß, daß sie strengere Aktivierungsmethoden einführen müssen, was letztendlich hauptsächlich alle ehrlichen Kunden und Partner von Microsoft treffen würde.

Das ist mir schon klar, wobei, wo ist der Unterschied zwischen Software oder Schuhen ? Außer in der Rechtsprechung ?
Das macht Dir die Rechtsprechung dann schon klar, wenn Du aufgeflogen bist.

Und warum sollte ich Software nicht verändern dürfen ? Darf ich mit Schuhen doch auch. Nochmal, wenn ich mir was kaufe, ist es meins. Egal, was der Gesetzgeber sagt.
Solange Du Dich im Rahmen der Gesetze bewegst schon. Die Software wird Dir nunmal unter ganz bestimmten Bedingungen verkauft, einige davon stehen in Gesetzen, andere sind vom Hersteller Festgelegt. Jedenfalls erwirbst Du kein Eigentum an der Software. Bei Tonträgern hast Du beispielsweise auch nur eng begrenzte Rechte. Bei Software sind die wegen der Natur der Sache nochmal enger.

Daß für Software Lizenzbedingungen gelten, sollte eigentlich allgemein bekannt sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Portalez Das ist mir schon klar, wobei, wo ist der Unterschied zwischen Software oder Schuhen ? Außer in der Rechtsprechung ? Und warum sollte ich Software nicht verändern dürfen ? Darf ich mit Schuhen doch auch. Nochmal, wenn ich mir was kaufe, ist es meins. Egal, was der Gesetzgeber sagt.
Und in deinem Post#8 sagt Du doch im Prinzip das gleiche.


Ich sage nicht das gleiche. Ich sage in meinem Posting, dass ich nicht mehr genutzte Lizenzen weiterveräußern möchte und nichts anderes.

Nur, weil ich im Radio ein Lied höre, ist es noch lange nicht meins. Nur, weil ich im TV einen Film sehe, ist er noch lange nicht meins und nur, weil ich eine Software nutze, ist sie noch lange nicht meins. "Andere Güter, andere Sitten", um das mal umzuformulieren.
 
ich verstehe es so:
Ich habe eine win7 lizenz und grade meinen pc auf win10 kostenlos ab... Dann verkaufe ich dir meine win7 lizenz und diese ist schon aktiviert worden und wurde für das upgrade benutzt.. Also schadensfall für dich... Btw.. Wolle win7 kaufen??

ich nehm sie. Ich kann damit leben wenn dem Win 7 der Hahn zugedreht wird aber ich bezweifle dass du damit leben kannst wenn deinem Win 10 die Aktivierung genommen wird und glaub mir den zwanni ist mir der Spass wert
 
Wenn evtl. irgendwann in naher Zukunft das Abomodell für Windows 10 kommt, dann hat sich das eh erledigt. Würde auch die massiv penetrante Werbung für das kostenlose Upgrade erklären ;) Bin gespannt, was da noch auf uns zukommt...
 
Portalez schrieb:
Ich sage nicht das gleiche. Ich sage in meinem Posting, dass ich nicht mehr genutzte Lizenzen weiterveräußern möchte und nichts anderes.

Eben. Du möchtest einen gebrauchten Artikel verkaufen, und das kannst du nicht, weil es Software ist. Wären es Schuhe, kein Problem. Also läuft hier wohl irgendwas falsch. Ergo willst du das gleiche wie ich, nämlich Artikel, die Du gekauft hast, weiter verkaufen, da Du sie nicht mehr brauchst und bist nicht damit einverstanden, daß der Gesetzgeber dir das untersagt.

@build10240 bei was soll ich auffliegen ? Ich rede von Besitz, nicht von Kopien. Und was das Gesetz sagt, weiß ich. Aber das hat nichts damit zu tun, das es in meinen Augen anders zu sein hat .
 
Samma, Mikez69, nun schmeiß mich nicht in einen Topf mit deinen Äußerungen. Du wolltest, Zitat:

Mikez69 schrieb:
Und warum sollte ich Software nicht verändern dürfen ?

[...]

Nochmal, wenn ich mir was kaufe, ist es meins.
Wir sagen also im Prinzip NICHT das gleiche, denn das was du willst ist nicht mein Begehr. Und auch teile ich deine Meinung nicht - ich kaufe nicht die Software sondern bin Lizenznehmer lautet meine.

Nochmal: Wir sind nicht einer Meinung, und ich sage auch nicht aus Prinzip das gleiche in meinem Posting #8 wie du. Und nun ist mal gut, ich weiß doch, was ich sage und was nicht.
 
So vielfältig hier die Kommentare, so auch die Einstellung zum Thema Eigentumserwerb, Erwerb der Nutzungsberechtigung. Das Dilemma mit dem Weiterverkauf der Lizenzen hat doch erst dazu geführt daß MS und andere Hersteller auf die Idee kamen das ganze zu vermieten, siehe Office365, Lynx, Azure. Ich denke das MS lieber heute als Morgen nur noch alles auf Mietbasis Lizensieren würde.
 
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