THK2112 schrieb:
@Blade VorteXx
Wieso wird dadurch der Wettbewerb beschnitten?
YouTube gehört Google und ist kein gemeinnütziges Gut.
Google ist doch nicht verpflichtet jedem seine Dienste kostenlos zur Verfügung zu stellen nur weil alle anderen einen solchen Dienst nicht erfolgreich betreiben.
Sobald eine Plattform als marktbeherrschend gilt, ist der Betreiber dazu verpflichtet Konkurrenten den Zugang zum Dienst in angemessener Weise zu gewährleisten, damit sekundäre oder konkurrierende Dienstleistungen nicht abgewürgt werden und das Monopol verfestigen oder weitere Monopole nach sich ziehen.
Es geht nicht darum, ob entgeltfrei oder nicht. Selbstverständlich meint angemessener Zugang, dass eine Vergütung stattfinden kann. Es geht um die Frage, ob Restriktionen im Zugang zu einer marktbeherrschenden Plattform Wettbewerbsnachteile für konkurrierende Anbieter vergleichbarer Dienstleistungen oder von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der marktbeherrschenden Plattform stehen, bedeuten.
Ich wage die These, dass Google das nur allzu gerne ausnutzt und Fakten schafft, die auch durch teure Kartellstrafen nicht mehr geändert werden können, weil solche Verfahren langwierig und aufwendig sein können.
Ein solcher unzulässiger Wettbewerbsvorteil wäre es etwa eigene Produkte (Google Home / Assistant) dadurch zu bevorzugen, in dem Konkurrenzprodukten (Echo / Alexa) der Zugang zu einer marktbeherrschenden Dienstleistung (YouTube), die für die zuvor genannte Produkte kaufentscheidende Bedeutung haben, erschwert oder verhindert wird.
Jüngstes Beispiel eines solchen Missbrauchs seitens Google war die Bevorzugung der eigenen Shopping-Dienste in der Google-Suche, die konkurrierende Dienstleister aus dem Markt gedrängt hat und zu einer unlauteren Stärkung der eigenen Dienste führte und durch die EU-Kartellbehörden mit einer Rekordstrafe geahndet wurde.