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Windows 10 Mobile als Dashcam: Erfahrungsbericht zur App Dashcam GTX

DrWindows

Redaktion
Mit Dashcam GTX bzw. Dashcam GTX+ hat man die Möglichkeit, sein Smartphone mit Windows 10 Mobile zu einer Auto-Kamera zu machen, was sehr praktisch ist. Unser Community-Mitglied Markus präsentiert uns hier seinen Erfahrungsbericht zum praktischen Einsatz, der auf Dashcam GTX+...

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Für das Filmen von speziellen Touren sicherlich eine schöne App. Wer allerdings im Alltag einfach nur so mitfilmen will, ist mit einer eigenständigen Dashcam wohl besser aufgehoben. Die startet sobald sie Strom bekommt, stoppt sobald Strom weg ist und viele Geräte haben auch Erschütterungssensoren, die dafür sorgen, dass dann die Aufnahme nicht überschrieben wird.
Zudem kann man sowas eher im Auto verbaut lassen als ein Handy, welches man zudem vor jeder Fahrt erst einmal befestigen muss, öffnen, App starten, Aufnahme starten. Das wäre zumindest mir für den Alltag viel zu kompliziert.
 
Das Beschriebene ist nur leider in Deutschland illegal, es sei denn, die Gesetzgebung sollte sich kürzlich gravierend geändert haben.
 
Danke für den Test.
Dashcams sind meines Wissens auch in Österreich nicht erlaubt.
Trotzdem eine Frage dazu: Funktioniert gleichzeitig auch die Navigation-APP (Karten)?

2. Frage: Was ist der Unterschied zur Gratis App?
 
so ist es OliverL. Dashcams sind in Deutschland illegal, das betrifft dann logischer Weise auch die Verwertung des Materials für öffentliche Clips (sei denn man blurrt alles und jeden inklusive Kennzeichen!). Für private Filmchen gilt das nicht direkt, aber auch da ist die Rechtslage nicht eindeutig.

Wer sich allerdings erhofft Beweismaterial für den Fall eines Unfalls aufzunehmen: Auch da Arschkarte. Privatpersonen ist es nicht erlaubt Filmmaterial zur Strafverfolgung zu erstellen. Dazu gibts einige Urteile, wenn du ausschließlich die Aufnahme anfertigst zur Beweissicherung (u.a. Unfallhergang) ist das vollkommen legitim und darf in einem Prozess verwendet werden. Allerdings fällt nen dauerhaftes Laufen einer Dashcam nicht darunter und führt das natürlich mal wieder ad absurdum
 
@tofuschnitte

Pauschal kann man es wohl doch nicht so sagen, es ist eine Einzelfall-Entscheidung. Das macht es natürlich nur bedingt besser, dass man vorher nicht weiß, auf welche Seite sich das Gericht im Zweifel stellt oder ob man selber noch Ärger bekommt. Es ist jedoch Tatsache, dass es auch von höherer Instanz bestätigte Urteile gibt, wo Dashcam-Videos als Beweismittel akzeptiert und zur Verurteilung des Täters einer darauf aufgenommenen Straftat geführt haben.

Quelle: https://www.test.de/Dashcam-im-Auto-Wann-Videoaufnahmen-vor-Gericht-zugelassen-sind-5020412-0/
 
Dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raumes ist grundsätzlich illegal und kann auch zu einem häftigen Bußgeld der zuständigen Datenschutzbehörde führen. Das kann auch aufgrund der Präsentation solcher Aufnahmen in einem Gerichtsprozeß passieren, selbst wenn das Gericht die Aufnahmen als Beweismittel anerkannt hat.

Erlaubt sind höchstens Dashcams, die nur bei einem Unfall aufzeichnen. Eine solche Dashcam muß dann aber schon technisch so konstruiert sein, daß nur der Zeitraum kurz vor und nach einem Unfall in einem Videoclip dauerhaft gespeichert wird. Eine derartige Aufzeichnungsmethode würde auch die Chancen erhöhen, daß ein Gericht die Aufnahme anerkennt.
 
IngoBingo schrieb:
Für das Filmen von speziellen Touren sicherlich eine schöne App. Wer allerdings im Alltag einfach nur so mitfilmen will, ist mit einer eigenständigen Dashcam wohl besser aufgehoben. Die startet sobald sie Strom bekommt, stoppt sobald Strom weg ist und viele Geräte haben auch Erschütterungssensoren, die dafür sorgen, dass dann die Aufnahme nicht überschrieben wird.
Zudem kann man sowas eher im Auto verbaut lassen als ein Handy, welches man zudem vor jeder Fahrt erst einmal befestigen muss, öffnen, App starten, Aufnahme starten. Das wäre zumindest mir für den Alltag viel zu kompliziert.

Das ist halt wie mit der Smartphone-Kamera im Lumia. Ersetzt auch keine reinrassige Digitalkamera, ist aber ein feiner, völlig ausreichender Kompromiss, um unterwegs gute Aufnahmen zu machen.
Und was die Halterung angeht: Die ist sowieso ständig per Saugnapf an der Windschutzscheibe. Das Lumia ist in 2-3 Sekunden geklemmt, durch Zusammendrücken der beiden gummierten Haltebacken, die Verriegelung ist in 1 Sekunde aufgehoben, durch Druck auf den auf der Unterseite herausstehenden Bolzen.
Hier geht es darum, aufzuzeigen, was man aus seinem Windows 10-Smartphone herausholen kann, und nicht, dass dieses einer reinen Dash Cam zu 100% ebenbürtig ist.

build10240 schrieb:
Dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raumes ist grundsätzlich illegal und kann auch zu einem häftigen Bußgeld der zuständigen Datenschutzbehörde führen. Das kann auch aufgrund der Präsentation solcher Aufnahmen in einem Gerichtsprozeß passieren, selbst wenn das Gericht die Aufnahmen als Beweismittel anerkannt hat.

Erlaubt sind höchstens Dashcams, die nur bei einem Unfall aufzeichnen. Eine solche Dashcam muß dann aber schon technisch so konstruiert sein, daß nur der Zeitraum kurz vor und nach einem Unfall in einem Videoclip dauerhaft gespeichert wird. Eine derartige Aufzeichnungsmethode würde auch die Chancen erhöhen, daß ein Gericht die Aufnahme anerkennt.

Mir wären die hier geäußerten rechtlichen Bedenken zweitrangig, wenn mir die Aufnahmen dabei helfen können, die Situation aufzuklären, in der ich als Autofahrer alleine und ohne Zeugen unterwegs war und ein Schädiger gegenüber, mit seinen vier Kumpels im Auto, als seine Zeugen, das Blaue vom Himmel herunter behaupten können und werden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dashcams sind NICHT grundsätzlich verboten und es wurden schon Aufnahmen vor Gericht zugelassen. Bitte, wenn man nur gefährliches Halbwissen hat, einfach nichts schreiben.
Die App sieht sehr interessant aus, werde ich direkt mal testen.
 
Solche Dashcams sind nach dem Deutschem gesetz leider nicht im Straßenverkehr erlaubt.
sorry, aber das ist SO nicht richtig. dashcams sind schon erlaubt, oder noch besser, ihre Installation ist nicht verboten. was man jedoch damit macht, steht auf einem andern Blatt.
wenn OliverL z.B. schreibt:
Das Beschriebene ist nur leider in Deutschland illegal, es sei denn, die Gesetzgebung sollte sich kürzlich gravierend geändert haben.
ist das SO richtig, weil hier die Betonung auf die Beschreibung im Artikel liegt.
denn hier wird eine permanente Überwachung des öffentlichen Raums vorgenommen und die ist nur zu bestimmten Anlässen, Personen und Orten erlaubt.
denn es verstößt gegen den Datenschutz
und das ist tatsächlich das einzige, was man mit Bestimmtheit sagen kann
selbst bei aufnahmen, die situativ aufgenommen worden sind, also vom User erst dann eingeschaltet um eine bestimmte Situation fest zu halten, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.
wenn man also nur für sich, die fahrt aufnehmen will, ist es rechtlich eigentlich verboten. Sofern man es aber nur für sich nutzt, also ohne Veröffentlichung in irgendwelchen sozialen netzwerken, geht es wohl eher nach dem Motto "wo kein kläger, da kein fall"
will man das allerdings als Beweismittel für Versicherung oder Gericht nutzen, ist man eher auf einem, momentan noch, unsicheren weg
 
Dashcams sind NICHT grundsätzlich verboten und es wurden schon Aufnahmen vor Gericht zugelassen. Bitte, wenn man nur gefährliches Halbwissen hat, einfach nichts schreiben.
Die dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raumes ist in Deutschland verboten. Auch das passive, (sichtbare) Vorhalten entsprechender Technik fällt unter dieses Verbot. Da im Auto installierte Dashcams unbestreitbar den öffentlichen Raum überwachen, sind diese grundsätzlich verboten mit Ausnahmen für bestimmte, eng begrenzte Zwecke, die von den Datenschutzbehörden festgelegt werden.

Die Zulassung oder Nicht-Zulassung vor Gericht hat mit dem Verbot nichts zu tun. Der Richter kann grundsätzlich im Rahmen von u.a. ZPO bzw. StPO selbst entscheiden, was er als Beweis zuläßt. Genauso kann der Richter bzw. andere Prozessbeteiligte unabhängig von anderen Entscheidungen die Datenschutzbehörden über die rechtswidrige Überwachung informieren. Das würde ich auch jedem, der Opfer einer solchen Überwachung wird, raten. Vielleicht ist das hoffentlich happige Bußgeld ein Ansporn derartiges künftig zu unterlassen.

Wenn man neben gefährlichem Halbwissen nicht mal die Bedeutung gewisser Worte versteht, sollte man vielleicht auch nichts schreiben.
 
Dauerhafte Aufnahme des öffentlichen Raumes ist verboten! Aus dem Grund darfst du auch keine Überwachungskamera vor deiner Haustür installieren wenn da irgendwas anderes drauf zu sehen ist als dein Grundstück (also z.B. wenn da nen Stück Gehweg oder Straße zu sehen ist ist es illegal)

Jetzt mag einer ankommen mit: Ja aber jede Stadt, viele Hotels blabla haben Webcams, die 24/7 Bilder liefern. Da gilt: Als touristische Nummer ist das vollkommen legal, wenn die ein festes Blickfeld haben, nicht zoombar sind und nicht in der Lage sind Personen wirklich erkennbar darzustellen. Stichwort Persönlichkeitsrechte.

Also Vorsicht bei dem was ihr filmt, ne Dashcam ist so als solches (oder eine App) eine dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raumes. Wenn du also in ne Polizeikontrolle gerätst und die Beamten das sehen kanns teuer werden (ebenso wie ne aktive Blitzerapp auf dem Gerät). Würde eine Dashcam (und ich klammer jetzt Apps mal aus, weil da ist das wohl noch schwieriger zu gestalten) zwar laufen, aber keinen Zugriff auf die Daten geben bzw nur Material rausgeben/speichern für den Zeitraum von 30/60 Sekunden vor und nach einer schweren Erschütterung wär das wieder ne andere Nummer.

Dennoch is das in Deutschland natürlich wie bei vielen Dingen #Neuland. Da wird es sicherlich in Zukunft einige Urteile und Auslegungen geben, wobei die Persönlichkeitsrechte aber unantastbar bleiben ebenso wie die generelle Überwachung öffentlichen Raumes (selbst die Polizei darf das nur sehr eingeschränkt)
 
Ja, es gibt Ärger und Probleme, das ist für mich der Grund, auf so etwas zu verzichten.

Grundsätzlich, wenn ein Lügner vor mir steht, würde ich gerne auf Rechte zum Datenschutz und zur Persönlichkeit pfeifen, aber die praktische Ausführung dieser Meinung wäre natürlich eine Straftat, was zu vermeiden, ich versuche.

Bis jetzt bin ich nicht in derartige Situationen gekommen, aber sollte ich, vielleicht würde ich überlegen, meine Meinung zum Datenschutz zu ändern und wo möglich, mich zu beteiligen an dessen Aufhebung. Allerdings halte ich noch keine Regierung für kompetent genug, um auf solchen Datenschutz zu verzichten.
 
Don Smeagle schrieb:
ist das SO richtig, weil hier die Betonung auf die Beschreibung im Artikel liegt.
denn hier wird eine permanente Überwachung des öffentlichen Raums vorgenommen und die ist nur zu bestimmten Anlässen, Personen und Orten erlaubt.
denn es verstößt gegen den Datenschutz
und das ist tatsächlich das einzige, was man mit Bestimmtheit sagen kann
selbst bei aufnahmen, die situativ aufgenommen worden sind, also vom User erst dann eingeschaltet um eine bestimmte Situation fest zu halten, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.
wenn man also nur für sich, die fahrt aufnehmen will, ist es rechtlich eigentlich verboten. Sofern man es aber nur für sich nutzt, also ohne Veröffentlichung in irgendwelchen sozialen netzwerken, geht es wohl eher nach dem Motto "wo kein kläger, da kein fall"
will man das allerdings als Beweismittel für Versicherung oder Gericht nutzen, ist man eher auf einem, momentan noch, unsicheren weg

Naja warum sollte man etwas installieren weil es nicht verboten ist und dann nicht richtig nutzen zu Dürfen?

Da die Handy cams von solch guter Qualität aufzeichnen werden die Persönlichkeitsrechte jeden Bürgers der aufgenommen wurde verletzt. Also ist eine solche Dashcam verboten. Außer man entwickelt einen Gesichts Erkennung ein und verpixel die gesichter. Aber auch dann wird man diese Cams nicht als beweis nutzbar sein. Mehr infos unter: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/dashcam/

OldBoneLess schrieb:
Tut mir Leid, aber ich verstehe den Sinn dieser Dashcams überhaupt nicht.

Der sinn für Youtube videos. Nein also um beweisen zu können das du zb. An der Kreutzung du Grün hattest und einer dir von der seite reingefahren ist der eigentlich Rot hatte und niemand hat den Vorfall beobachte steht es aussage gegen aussage da hilft solch eine Cam ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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