Es gibt noch ein "kleines" Problem das weder im Artikel noch in der Diskussion bis jetzt erwaehnt wurde: da der Kontoinhaber nicht zwingend gleich mit dem Verursacher des Verstosses sein muss, koennte der Kontoinhaber auch Opfer eine Computersabotage sein.
Dieses - insbesondere gerichtsfest - auszuschliesen wuerde bedeuten gegen Gesetze wie den Schutz der Privatsphaere, Postgeheimnis etc. zu verstossen.
Unsinn. Wer soll da gegen Privatspähre und Postgeheimnis verstoßen? Microsoft als Betreiber der Technik tut das nicht über die ihnen im Rahmen des Betriebs zulässige Art.
Somit bedeutet eine grundloses Kontokuendigung oder sperrung das dem Kontoinhaber ein Hinweis auf die Computersabotage vorenthalten werden koennte.
Das ist in erster Linie ein Verstoß gegen den Vertrag bzw. die vertraglichen Pflichten.
Der Rest des Beitrags ist pure Spekulation und die Kritik am Rechtsstaat ist auch völlig fehl am Platz. Daß es im Rechtsstaat immer jemanden gibt, der am längeren Hebel sitzt und sich darauf ausruhen kann, daß der andere klagen muß, ist systemimmanent.
Hier trifft einfach eine schlechte Automatik auf noch schlechteren Support, wie das bei allen Konzernen, die größer als ein Tante-Emma-Laden sind, inzwischen üblich ist. Dazu kommt dann noch die Dummheit der meisten Supportmitarbeiter, nicht mal weiter zu denken zu können oder zu wollen als die Angaben auf dem Bildschirm vor ihnen. Als Kunde muß man da einfach Glück haben, niemals in so eine Mühle zu geraten. Das hat nichts mit böswilligem Verschweigen von Computersabotage zu tun. Welchen Grund sollte Microsoft auch für das Verschweigen haben?
Nur zur Info: Die Domain verwalte ich, der Domainserver steht in Luxenburg und bei Problemen (diese Jahr wurde ein E-Mail-Konto gekapert) werde ich per E-Mail informiert.
Du hast nicht verstanden, worauf ich hinaus will. Du bist auch von anderen abhängig, weil Du die Hardware nicht selber betreibst und auch keine echte Kontrolle über abcdefg.de o.ä. hast. Wo ist also der Unterschied zu outlook.de-, gmx.de- usw. E-Mail Adressen, außer daß bei Deiner Lösung rechtliche Probleme und Aufwand dazukommen. Weder ein Angriff auf die E-Mail-Konten noch einen möglicherweise falschen Verdacht des Hardware-Betreibers, Domainregistrars, der Domainregistry usw. kannst Du durch Deine Lösung ausschließen.
Es beginnt bei günstigen Keys und endet im sharen von urheberr. geschützten Material natürlich gilt die Unschuldsvermutung. MS sperrt die Kto. eher nicht grundlos.
Selbst wenn, darum ging es hier nicht, sondern um die garantiert gegen das Gesetz und den Vertrag verstoßende Sperrung ohne Mitteilung des Grunds und die Verweigerung jeglichen Supports. Außerdem gibt es hier und in den Medien diverse Fälle, bei denen eben eine solche Sperre grundlos erfolgt. Was auf eine amoklaufende KI hindeuten könnte.
Warum hat MS, nicht ganz zu Unrecht, die Gratiscloud stark beschränkt.
Microsoft ist das eigene Marketing auf die Füße gefallen. Sonst nichts. Wer mit unbegrenzt wirbt und dann feststellt, daß jemand das ausnutzt, hat eben Pech.
Filesharing usw. dürfte Microsoft ja sehr leicht aufdecken können, wenn man die Anzahl der Downloads pro Link, pro Datei oder pro One-Drive-Konto überwacht. Da muß es nicht zu Kollateralschäden durch Sperren von rechtstreuen Nutzern kommen.