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Diskussion Bildschirm löst sich vom Rahmen
- Ersteller Callamara
- Erstellt am
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!Anwender
Windows 11 aktuell
Hallo, richte deine Anfrage bitte an Microsoft , hier die passenden Links
https://support.microsoft.com/de-de/help/4023527/surface-how-to-get-service-for-surface
https://support.microsoft.com/de-de/help/4023527/surface-how-to-get-service-for-surface
Pixelschubse
gehört zum Inventar
Selbstverständlich ist sowas Grund für Reklamation. Hier tritt die gesetzliche Gewährleistung in Kraft.
Pixelschubse
gehört zum Inventar
"Oder lag der Mangel bereits beim Kauf vor?"
Versteckter Mangel nennt sich so was und bei den Surfaces kein Einzelfall.
Garantie ist übrigens eine freiwillige Leistung und deshalb sollte man bei Microsoft Hardware dem allgemeinen Tenor nach entsprechend gewappnet sein.
Ja, da muß man aufpassen, wobei es natürlich Hersteller gibt die tatsächlich von sich aus freiwillig mehr bieten.
Versteckter Mangel nennt sich so was und bei den Surfaces kein Einzelfall.
Garantie ist übrigens eine freiwillige Leistung und deshalb sollte man bei Microsoft Hardware dem allgemeinen Tenor nach entsprechend gewappnet sein.
Ja, da muß man aufpassen, wobei es natürlich Hersteller gibt die tatsächlich von sich aus freiwillig mehr bieten.
build10240
gehört zum Inventar
Schon witzig, wie oft nicht verstanden wird, was Gewährleistung ist und bedeutet. Entscheidend ist nur, wer beweisen muß, ob der Mangel schon vor dem Kauf vorlag. Und das ist in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eben der Händler und erst in den weiteren anderthalb Jahren der Gewährleistungsfrist der Kunde.Nö. Nix Gewährleistung. Oder lag der Mangel bereits beim Kauf vor?
Ist - sofern kein Fremdverschulden vorliegt - ein Garantiefall.
Schon witzig, wie oft Garantie und Gewährleistung durcheinander gebracht werden. Ist aber, zugegeben, auch nicht ganz so trivial.
Da der Beweis schwierig bis unmöglich ist, kann man in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf quasi davon ausgehen, daß jeder Mangel außer offensichtliche Sturzschäden ein Gewährleistungsfall ist. Erst danach lohnt es sich auch über die Inanspruchnahme der Garantie nachzudenken - das auch nur bei Händlern, die eher für unkulantes Verhalten bekannt sind.
Nun ja, wir wissen nicht genau, wann der TO sein Gerät gekauft hat. Aufgrund seiner Aussage, er habe "noch" Garantie drauf, ging ich davon aus, dass bereits mehr als ein halbes Jahr nach dem Kauf vergangen sei. Und in diesem Fall müsste er beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Das könnte selbst dann schwierig werden, wenn es sich um einen bekannten versteckten Mangel handelt.
Der Mangel muss übrigens nicht schon VOR dem Kauf, sondern erst beim Kauf (genauer, zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) vorgelegen haben.
Ich würde mich hier, sofern das erste halbe Jahr bereits abgelaufen ist, direkt an den Hersteller zwecks Inanspruchnahme der Garantie wenden. Innerhalb des ersten halben Jahres kann man es natürlich auch beim Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung versuchen. Man hat übrigens bei Inanspruchnahme der Gewährleistung die Wahl, ob man das defekte Gerät reparieren oder sich ein gleichwertiges (in der Regel neues) aushändigen lässt, sofern es dem Händler nicht unmöglich bzw. unzumutbar ist, ein derartiges Gerät zu beschaffen.
Der Mangel muss übrigens nicht schon VOR dem Kauf, sondern erst beim Kauf (genauer, zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) vorgelegen haben.
Ich würde mich hier, sofern das erste halbe Jahr bereits abgelaufen ist, direkt an den Hersteller zwecks Inanspruchnahme der Garantie wenden. Innerhalb des ersten halben Jahres kann man es natürlich auch beim Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung versuchen. Man hat übrigens bei Inanspruchnahme der Gewährleistung die Wahl, ob man das defekte Gerät reparieren oder sich ein gleichwertiges (in der Regel neues) aushändigen lässt, sofern es dem Händler nicht unmöglich bzw. unzumutbar ist, ein derartiges Gerät zu beschaffen.
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