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@weltleser,
mein ausdrücklicher Hinweis bezog sich auf schriftliche Zusage seitens Haftpflichtversicherung der gegnerischen Seite.
Bei unerheblichen Blechschäden hat auch die Werkstatt des Vertrauens ganz klare Vorgaben. Eine gute Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab und würde auf etwaige Wertminderung hinweisen.
Es ist auch Quatsch zu denken, daß man selbst die Unfallflucht vom Gegner beweisen muß. Anzeige erstatten, möglichst Zeugen benennen, Fotos übergeben. Erst wenn der Unfallgegner jede Beteiligung abstreitet, womöglich"gute Freunde" als Zeugen bringt, muß ein Anwalt zur Wahrung der Interessen hinzugezogen werden.

Die Polizei und ihre Versicherung haben der Dame wahrscheinlich deutlich zu verstehen gegeben daß der Bagatellunfall unerheblich ist
und daß im Falle einer Gerichtsverhandlung und Verurteilung wegen Fahrerflucht der Führerschein mindestens für eine Weile weg wäre und dann noch Bußgeld, Auslagenersatz usw. Ihre eigene Haftpflichtversicherung könnte sogar Kostenerstattung für den Schadenfall einfordern.
 
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Die Polizei hat der Dame nichts zu verstehen gegeben.

Mein Sohn hat heute den Polizisten angerufen der für den Vorgang zuständig ist. Das einzige was ihm zu entlocken war ist, "Es ist sehr schwierig mit der Frau Kontakt auf zu nehmen." Ansonsten dürfe er nichts sagen.

Super toll! Und jetzt?

Ich habe meinem Sohn empfohlen einen Brief an die Versicherung zu schreiben. Was er von der Versicherung fordert.
Also zum Beispiel, die Reparaturkosten, Leihwagen für die Dauer der Reparatur (2Tage) und Wertminderung. Das um sich möglichst mit der Versicherung zu einigen.
 
"Es ist sehr schwierig mit der Frau Kontakt auf zu nehmen." Ansonsten dürfe er nichts sagen.

und das überrascht dich jetzt oder wie?

geht endlich zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht

die Versicherung wird sich über den Brief von deinem Sohn kaum halten können vor Lachen
 
Wo nehme ich das Geld her für den Anwalt?

Und sag nicht das zahlt alles die Versicherung. Das ist noch lange nicht ausgemacht. Es muss erst mal der Frau nachgewiesen werden das sie den Unfall verursacht hat und die Fahrerflucht begangen hat.
 
Nein, das nicht, aber wir hoffen auf eine Einigung mit der Versicherung.
Es nützt auch nichts wenn die Versicherung die Reparatur bezahlt und dann in ein paar Monaten das Geld zurück verlangt weil die Frau alles abstreitet und es ihr nicht nachgewiesen wurde das sie den Unfall gebaut hat.
 
Wo nehme ich das Geld her für den Anwalt?

Vor dieser Frage stand ich auch mal, ich musste in Vorkasse gehen und den Anwalt einen Abschlag zahlen, habe aber dadurch mein Recht bekommen und das Geld für den Anwalt zurück!
Seit dem nie wieder ohne Rechtsschutzversicherung....zumindest Verkehrsrecht!
 
@Silver Server
im Schadenfall gibt es hier umgehend Auskunft zu Fahrzeughalter
Zentralruf der Autoversicherer - Zentralruf der Autoversicherer - Kostenlose Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
Unfall bei der Polizei melden, bei der Werkstatt des Vertrauens eine grobe Abschätzung über den Umfang/Kosten der Reparatur einholen, bei der gegnerischen Versicherung Schadenfall melden.
Bei allem Verständnis aber zu glauben daß eine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt und es sich dann Monate später überlegt... Wertminderung bei geringfügigem Schaden?
Am gegnerischen Fahrzeug war keine Beschädigung?
Abgesehen davon soll es neben Rechtsschutzversicherung auch noch Vollkaskoversicherung geben.
 
Pixelschubse
Danke für die Informationen.
Wir haben bereits über die Zentrale der Autoversicherer die Versicherung der Halterin erfahren.
Mein Sohn hatte die Versicherung angerufen.
Die haben sofort eine Schadensnummer vergeben und ungeprüft gesagt er könne den Schaden Reparieren lassen.
Wir bekamen eine Adresse der Werkstatt wo der Wagen repariert werden kann.
Dort waren wir und haben uns lediglich sagen lassen was die Reparatur kostet.
Die schrieben was von 650 Euro.

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Wir wollen dort nicht den Wagen reparieren lassen. Wenn dann bei der Werkstatt wo wir immer hin gehen.
Außerdem ist da noch keine Wertminderung und kein Leihwagen wehrend der Reparatur mit dabei.

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Was uns Sorgen macht ist ob die Versicherung den Schaden am Ende wirklich bezahlt?
oder ob sie sagen die Halterin hat den Unfall geleugnet und der Unfall kann ihr nicht nachgewiesen werden. Dann verlangt die Versicherung von uns das Geld zurück. Unser Problem ist es ob die Frau für den Vorfall gerade stehen muss?
Die Polizei sagt lediglich, es ist schwierig mit der Frau Kontakt aufzunehmen. Für mich sagt dies aus, die Polizei hat immer noch nicht mit der Frau gesprochen, warum auch immer.
und jetzt sind zwei Wochen vergangen.
 
Mal was Anderes, wie viel zahlt ihr an Kontoführungsgebühr?
Ich bin hier bei der Sparkasse am Ort.
Die haben jetzt die Gebühr um 100% erhöht von 3 auf 6 Euro pro Monat.
Das ist im Jahr 72 Euro.
Das finde ich ganz schön dreist eine Erhöhung auf das Doppelte.
 
Die Polizei sagt lediglich, es ist schwierig mit der Frau Kontakt aufzunehmen.

Der Unfall ist jetzt 2Wochen her, wenn ihr noch länger wartet könnt ihr bald gar nichts mehr beweisen, dann hat die flotte Dame ihr Auto längst reparieren lassen und dein Sohn war sicherlich schon ein paar mal mit seinem Wagen in der Waschstraße.
Selbst wenn Die Dame alles abstreitet, ein Anwalt hätte längst veranlasst dass man ihr Auto auf Lackspuren untersucht, ob dort Lackspuren von dem Auto deines Sohnes drauf sind, wenn das nämlich der Fall ist kann sie nicht mehr abstreiten am Unfall beteiligt zu sein.
Es gibt immer Möglichkeiten einen Unfall nachzuweisen........es muss nur schnell gehen.


Hier ist schon viel zu viel Zeit vergangen wo nichts passiert ist.
 
Und bei welcher Bank seit ihr, wo es nichts kostet?
Bin am überlegen zu wechseln, weil ich so ein Preissteigerung unverschämt finde!
 
@ Teewurst
Ich verstehe nicht was die Polizei macht? Normalerweise sollte ein Streife sofort dort hin fahren und sich zumindest das Auto ansehen. Und was soll das bedeuten, die Kontaktaufnahme ist schwierig? Hat sie sich versteckt oder ich nix Deutsch, ich Persisch?
 
Hängt davon ab, was man an Bankdienstleistungen benötigt (Ansprechpartner, Art der Kreditkarte, etc.) Manches ist abhängig von monatlichen Eingängen. DKB oder comdirect wären auch zu betrachten.
 
Ich mache bis auf den Geldautomaten alles online. Wo bei ich nur sehr selten Geld bar abhebe. Das ist nur der Fall wenn ich beim Chinesen einkaufe, die nehmen nur Bargeld. Meistens bezahle ich mit dem Handy.
 
Hallo Silver Server,

die Ing-Diba und die comdirect könntest du dir mal genauer ansehen.
Direkte Ansprechpartner brauche ich beim Online-Banking nicht.
Geld holen vom Automaten, alles andere mit der Kiste.

P.S.
Sparkassen sind meistens teurer, auch hier bei mir.
 
Zuletzt bearbeitet:
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