Pixelschubse
gehört zum Inventar
@weltleser,
mein ausdrücklicher Hinweis bezog sich auf schriftliche Zusage seitens Haftpflichtversicherung der gegnerischen Seite.
Bei unerheblichen Blechschäden hat auch die Werkstatt des Vertrauens ganz klare Vorgaben. Eine gute Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab und würde auf etwaige Wertminderung hinweisen.
Es ist auch Quatsch zu denken, daß man selbst die Unfallflucht vom Gegner beweisen muß. Anzeige erstatten, möglichst Zeugen benennen, Fotos übergeben. Erst wenn der Unfallgegner jede Beteiligung abstreitet, womöglich"gute Freunde" als Zeugen bringt, muß ein Anwalt zur Wahrung der Interessen hinzugezogen werden.
Die Polizei und ihre Versicherung haben der Dame wahrscheinlich deutlich zu verstehen gegeben daß der Bagatellunfall unerheblich ist
und daß im Falle einer Gerichtsverhandlung und Verurteilung wegen Fahrerflucht der Führerschein mindestens für eine Weile weg wäre und dann noch Bußgeld, Auslagenersatz usw. Ihre eigene Haftpflichtversicherung könnte sogar Kostenerstattung für den Schadenfall einfordern.
mein ausdrücklicher Hinweis bezog sich auf schriftliche Zusage seitens Haftpflichtversicherung der gegnerischen Seite.
Bei unerheblichen Blechschäden hat auch die Werkstatt des Vertrauens ganz klare Vorgaben. Eine gute Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab und würde auf etwaige Wertminderung hinweisen.
Es ist auch Quatsch zu denken, daß man selbst die Unfallflucht vom Gegner beweisen muß. Anzeige erstatten, möglichst Zeugen benennen, Fotos übergeben. Erst wenn der Unfallgegner jede Beteiligung abstreitet, womöglich"gute Freunde" als Zeugen bringt, muß ein Anwalt zur Wahrung der Interessen hinzugezogen werden.
Die Polizei und ihre Versicherung haben der Dame wahrscheinlich deutlich zu verstehen gegeben daß der Bagatellunfall unerheblich ist
und daß im Falle einer Gerichtsverhandlung und Verurteilung wegen Fahrerflucht der Führerschein mindestens für eine Weile weg wäre und dann noch Bußgeld, Auslagenersatz usw. Ihre eigene Haftpflichtversicherung könnte sogar Kostenerstattung für den Schadenfall einfordern.