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...wenn etwas eingetreten ist, wovon ich keine oder nur geringe Ahnung habe, gebe ich es in die Hände von Fachkräften. Das ist dann in erster Linie der Fachanwalt, welcher sich mit Verkehrsrecht auskennt und unabhängigen Sachverständigen, welchen ich mir oder mein Anwalt sucht.
Es geht hier um eine Fahrerflucht. Solange wir nicht wissen ob diese Frau zu Verantwortung gezogen werden kann müssen wir erst mal alle Kosten selber tragen. Aus diesem Grund sind wir vorsichtig mit dem was wir machen. Es muss erst mal sicher feststehen wer die Kosten trägt. Mein Sohn ist Student. Hat auch wegen Carona keine Geld, keine Einkommen, keinen Job. Da muss man die Ausgaben so gering wie möglich hallten.
 
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Bis die Sache nicht geklärt kannst Du nichts unternehmen, auch würde ich nicht in Vorkasse für irgendwelche Leistungen gehen.
Geh zum Anwalt, Der sorgt schon dafür dass die Sache ins Rollen kommt, ansonsten kannst Du noch wochenlang warten!
 
Wir warten ja nicht Wochenlang. Am Montag gehen wir in die Werkstatt. Da wird der Schaden begutachtet. Wir könnten auch laut Versicherung den Schaden gleich reparieren lassen. Wir sind aber nicht sicher wer am Ende den Schaden wirklich bezahlt.
 
@Bonnyblank: Ist aber auch immer so eine Sache. Viele Autohäuser haben keine Karosserie- und Lackzentren mehr. Da steht dann zwar „Opel“ und deren theoretischer Stunden-Verrechnungssatz auf dem Papier, erledigt wurde es aber bei einem Partnerbetrieb und man hat x Prozent aufgeschlagen. Insofern ist es eher seltsam, dass man Dich zu einem anderen Hersteller schicken wollte. Partnerbetrieb ist m.E. i.Ü. kein Nachteil, weil mehr praktische Erfahrungen, blöd ist nur, wenn es eine Bude mit minderwertigen Ersatzteilen ist.

@Teewurst: ZUKÜNFTIGE Oldtimer sind vermutlich für alle Beteiligten das schlimmste, weil der Wert zu diesem Zeitpunkt oft nur im Kopf des zukünftigen Besitzers existiert.

@Silver Server: Was genau bringt Dich zur Aussage „Wir können aber auch gleich reparieren lassen“?
 
Ist aber auch immer so eine Sache. Viele Autohäuser haben keine Karosserie- und Lackzentren mehr.

Ich kenne "meine" Werkstatt. Das hat auch was mit Vertrauen und vor allem Treue zu tun. Bei meiner Werkstatt, wo ich schon viele Jahre Kunde bin, weiß ich, dass die ordentlich arbeiten. Von einer Werkstatt, welche so nebenbei Fremdfahrzeuge reparieren, kann ich mir vorstellen, dass nur das Nötigste gemacht wird und mit viel Spachtel. Ich bin ja schließlich kein treuer Stammkunde, welcher bei Laune gehalten werden muss.
Ich habe mir hier auf der Terrasse, beim Grillen, schon Insidergeschichten anhören müssen, da würde bei manchem die Kinnlade lautstark auf den Boden knallen.

Im Allgemeinen kann man, hat man keinen zum Fragen, nur zum Anwalt und oder erhöhter Aufmerksamkeit raten.

Zu diesem Thema kann ich Willi und seinem Sohn nur die Daumen drücken. (y)
 
@Teewurst, Werkstatt ja, „Motor, Getriebe, Elektronik“ haben im Prinzip alle im Haus. „Stoßstange wechseln“ können die auch oft noch. Aber Ausbeulen oder Schweißen ist nach meinem Eindruck oft zu den Lackierern ausgegliedert.

Zum Thema Kinnlade, vor etlichen Jahren hatten wir ein lange genutztes und zuvor als Neuwagen gekauftes Auto im Besitz, wo wir erst kurz vor dem Verkauf festgestellt hatten, dass es wohl ab Werk gespachtelt war.

Nochmals zum eigentlichen Problem, ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine gegnerische Versicherung ohne vorherige Rücksprache mit dem Verursacher (Versicherungsnehmer) eine Übernahmeerklärung abgibt. Ist die Zusage von der, oder vom Schaden-Management der eigenen Versicherung? Sind diese voneinander unabhängig oder haben die eine gemeinsame Abwicklung?
 
Wir waren heute bei der von der Versicherung angegebenen Werkstatt.
Erst mal waren die extrem unfreundlich.
Dann hat ein man ein paar Bilder vom Auto gemacht und hat gesagt wir bekommen die nächsten Tage den Kostenvoranschlag.
Da haben wir gefragt wie das denn mit der Wertminderung steht und mit einem Leihwagen während der Reparatur. Nö, das wird nicht berücksichtigt, sie machen nur die Reparatur. Da müssen wir uns an die Versicherung wenden und ein Gutachten müssen wir selbst in Auftrag geben. Das würde so 600 Euro kosten. Das ist doch alles ein große Sauerei!

Am Mittwoch ist der Polizeibeamte zu erreichen der für diesen Vorgang zuständig ist. Da hat er Dienst. Mal schauen was er ermittelt hat? Ob die Frau es zugegeben hat oder ob es Eindeutig ist das es die Frau war? Das würde die Sache einfacher machen.
 
Hast Du keine Rechtsschutzversicherung dass Du dir keinen Anwalt dazu holst?
Lass dich doch nicht übern Leisten ziehen!
Mit einem Unfallbericht der Polizei wo ganz klar ersichtlich ist dass Du keine Schuld am Unfall trägst, öffnet dir alle Türen!
Den Gutachter und die Werkstatt kannst Du dir danach selber aussuchen......da hat die gegnerische Versicherung nichts zu melden!
Das würde mir noch fehlen, ich habe den Schaden und muss noch kleine Brötchen backen und zurück stecken? *Nein*
 
Nein, ich habe kein Rechtsschutzversicherung. Habe ich auch bisher all die Jahrzehnte keine gebraucht.

Sobald wir wissen das die Verursacherin haftbar gemacht werden kann werden wir das alles machen. So lange ich auf den Kosten selbst sitzenbleiben kann werden wir nur das machen was unter den Bedingungen möglich ist.
 
Ich würde jetzt noch gar nichts machen, warte ab bis die Schuldfrage geklärt ist und wenn dein Sohn laut Polizeibericht unschuldig ist.
Dann sucht ihr euch einen Anwalt, die Kosten muss dann auch der Unfallverursacher bzw. die Versicherung übernehmen!
Aber lass dich nicht auf solche Abenteuer ein wenn euch keine Schuld trifft!
 
Das mein Sohn Schuld hat steht auser Frage.
Wer hinterher fährt und dabei dem Vordermann auffährt ist der Verantwortliche.
Die Frage ist ob die Fahrerin des Wagens Dingfest gemacht werden kann?
Dies kann der Fall sein in dem die Frau den Unfall zugibt oder in dem die Beweise dies eindeutig nachweisen. Zum Beispiel wenn die Spuren am Auto der Frau identisch mit den Spuren am Fahrzeug meines Sohnes sind.
Wir hoffen das wir am Mittwoch vom zuständigen Polizisten mehr erfahren.
 
Ja, da steht außer Frage. Es kommt erst gar nicht die Frage auf ob mein Sohn ein Schuld hat. Wer hinten auffährt ist immer der Dumme. Hier geht es aber in erster Linie um die Fahrerflucht, die es zu beweisen gilt.
 
ich hatte vor 2 Jahren einen sehr ähnlichen Fall und hab damals den ganzen Vorgang einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung mit meiner Rechtsschutzkarte auf den Tisch geknallt, der hat sich dann um alles gekümmert und mich auf dem Laufendem gehalten

Grundsätzlich gilt: bist du nicht schuldig an dem Autounfall, wird der Rechtsanwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt

Unverschuldeter Verkehrsunfall - trotzdem zum Rechtsanwalt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich habe kein Rechtsschutzversicherung.
Dir würde es in diesem Fall auch nichts nützen, dein Sohn sollte eine haben. Denn du hast geschrieben "seine Autoversicherung", also ist er vermutlich auch der Halter. Früher konnte man das tricksen, heute sind auch RSV pingelig, wenn es einen nicht selbst betrifft. Und hier dürfte es ganz sicher nicht bei einer Beratung bleiben.

Die RSV ist genau die Versicherung, die ich als erstes hatte, ab Ausbildung. Man kann gar nicht so blöd denken, die manche Leute sind. Und die machen ja nicht nur Auto, zu mindestens meine jetzige, ich hatte das auch mal getrennt, als ich noch bei ADAC war. Inzwischen ist zwei Mal Arbeitsgericht dabei gewesen (erfolgreich), ein mal Auto (Beratung) und einmal Abmahnung.

Zur Bagatellgrenze
Die Grenze für Reparaturkosten, ab der die Einholung eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich zulässig ist, liegt bei ca. 700 bis 1.000 EUR.
Verkehrsunfall | Bagatellgrenze fur Gutachten
Da bist du deutlich drüber. Deswegen, sobald eine Partei rumzickt, Anwalt, ohne wenn und aber. Es gibt nämlich eine Sache, die man als Laie überhaupt nicht übersieht - und zwar beabsichtigte Unfälle, wo Schmuh betrieben wird. Dann heisst es nämlich plötzlich, dein Sohn hätte aus heiterem Himme eine Vollbremsung hingelegt - und dann hast du ohne Anwalt keine Chance.
 
@Silver Server
Hallo auch ich rate zu einen Fachanwalt ,da euch ja keine Schuld trifft und Die Bagatellgrenze ja
überschritten ist.
Ich hatte im September 2019 einen Totalschaden ohne meine Schuld.
Polizei wurde geholt und hat alles aufgenommen und der Gegner hat die Schuld zugegeben.
War ein Firmenfahrzeug , aber die Unfallmeldung an die Versicherung hat fast 4 Wochen gedauert.

Erst nach einen Anwaltschreiben an die Firma gings dann langsam voran.

Die gegnerische Versicherung hat keine Rechnung von Drittfirmen ohne Reklamation anerkannt.
(Gutachterkosten ,Ersatzwagen laut Gutachten , Apschleppdienst ,Straßenreinigung usw.)
Darum hat sich der Anwalt gekümmert ,ich wäre daran gescheitert.
Ohne Reklamation wurden nur meine in Rechnung gestellte Ausgaben bezahlt.
(Ab und Neuanmeldung des Autos usw.)

Ohne Anwalt wäre ich sang und klanglosuntergangen und hätte noch mehr eingebüsst.
 
@Silver Server
wenn die gegnerische Versicherung bereits schriftlich die Zustimmung zur Reparatur in der genannten Werkstatt gegeben hat bedeutet das im Klartext, daß die Verursacherin ihrer Versicherung gegenüber ein entsprechendes Eingeständnis zur Schuldfrage abgegeben hat.

Die Frage der Unfallflucht (Strafmaß) ist Sache vom Staatsanwalt und hat mit der Regulierung des Schadens an eurem Fahrzeug nichts zu tun.

Die gegnerische Versicherung kann dir nicht vorschreiben in welcher Werkstatt repariert wird. Wenn die Werkstatt deines Vertrauens keine Hinterhof-Firma ist und eine Karosseriewerkstatt hat braucht man normalerweise keinen externen Gutachter bei einem Bagatellschaden.
Den Umweg über die andere Werkstatt kannst du dir ersparen. Den externen Gutachter, sofern Bedarf, kann die generische Versicherung auch bei der Werkstatt deines Vertrauens vorbeischicken.

Tut mir leid, aber aus Nichtwissen wird aus einer kleinen Sache ein Drama. Ein Anruf bei der eigenen Versicherung wäre zielgerechter gewesen. Die Polizei ist euch gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet, das nur am Rande.
 
@Pixelschubse: Zur Kostenübernahme: Daher auch die zitierten Aussagen. Es war leider bisher (zumindest für mich) nicht erkenntlich, ob diese Kostenübernahme tatsächlich von der gegnerischen Versicherung vorliegt.
Nur wenn du schriftlich von der Versicherung die Kostenübernahme garantiert bekommst. ...
@Silver Server: Was genau bringt Dich zur Aussage „Wir können aber auch gleich reparieren lassen“?
...Nochmals zum eigentlichen Problem, ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine gegnerische Versicherung ohne vorherige Rücksprache mit dem Verursacher (Versicherungsnehmer) eine Übernahmeerklärung abgibt. Ist die Zusage von der, oder vom Schaden-Management der eigenen Versicherung? Sind diese voneinander unabhängig oder haben die eine gemeinsame Abwicklung?
 
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