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Abmahnung von MediathekView - Auch wegen Meine Mediatheken etc. interessant

Kevin Kozuszek

Moderator
Teammitglied
Kleiner Hinweis:
Anscheinend sind die Aasgeier der Abmahnindustrie aktuell unterwegs und schauen verstärkt auf die Entwickler von Apps, die auf die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen zugreifen. Momentan hat MediathekView eine Abmahnung kassiert, obwohl der besagte Film selbst nie auf deren Servern zu finden war. Das Ganze hat sicherlich aber auch eine gewisse Signalwirkung für andere Anwendungen wie Meine Mediatheken, was ich auch verwende. Wenn das durchkommt, wird das lustig.

MediathekView wurde abgemahnt | MediathekView-Forum
 
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"Aasgeier" finde ich etwas hart. Natürlich profitieren vor allem die Juristen von solchen Sachen, aber, sein wir ehrlich, es ist noch jede Menge Grauzone vorhanden, was solche Sachen angeht... ich bin bspw. beim OnlineTVRecorder angemeldet, und, die haben immer wieder Probleme, dass z.B. die Sender der RTL Gruppe kurzzeitig nicht aufgenommen werden, weil es wieder rechtliche Streitigkeiten gibt. Man muss es einfach mal einsehen, dass die TV-Anstalten Filme, Serien, oder Sportevents für teures Geld lizensieren, entweder für's fernsehen, oder für die Mediatheken (sind übrigens zwei paar Schuhe, und muss beides lizensiert werden), und, da ist es doch klar, dass die nicht wollen, dass dieser teuer lizensierte Kram von jedem Hanswurst auf missbräuchliche Weise verwendet wird.

Dienste wie der angsprochene OnlineTVRecorder SIND rechtliche Grauzone, und können jederzeit abgeschaltet werden, wenn entsprechende Gerichtsurteile gefällt werden. Soweit ich weiß habe die übrigens ihren Firmensitz auf den Bahamas oder sowas. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. ;) ;)

Am Ende ist das alles übrigens vor allem für den Endkonsumenten gut, denn, der braucht nicht immer mehr Geld für seine Filme auszugeben. Denn, an irgendwen muss man die Umsatzausfälle weitergeben, und, da man keine Gelddruckmaschine im Keller stehen hat, muss das natürlich der Kunde übernehmen, wer auch sonst.
 
Die Frage, die sich mir stellt, wegen eben "sondern wir nur Links weitergeben", wie die diese Links ermitteln.

Ich denke, nicht, dass die Abmahnung haltbar ist, schon gar nicht deswegen:
Code:
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvZG9rdS8yMDIwLTAxLTE5VDIzOjUwOjAwX2IyMjZmMDlhLTk0MjEtNGVjZC1hMGJkLWY3NjFiNDQxOTIwNy9nZXNjaGljaHRlLWVpbmVyLWxpZWJlLS0tZnJleWEw/geschichte-einer-liebe---freya
Da prangt ein 404, nur warum hört und sieht man nichts von der ARD & Abmahnung?
 
Ohne die Details der Abmahnung zu kennen kann man dazu doch kaum etwas sagen. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durchzusetzen, dürfte schwierig werden, wenn ARD und ZDF diese Nutzung gestatten und das Programm eben nur zu Servern von ARD und ZDF verlinkt und auch Bilder und Beschreibungen nur von dort bezieht.

Dienste, die tatsächlich regulär Vervielfältigung betreiben und den Kunden diese von eigenen Servern zum Download anbieten, wie diese Online-Recorder sind etwas anderes. Aber auch bei diesen Mediathek-Alternativen könnte es ja zu einer Vervielfältigung von geschützten Inhalten kommen. Das hängt davon ab, wie Bilder, Texte und Videos in die Apps bzw. Programme eingebunden werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
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