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Gast
Meinungsfreiheit und das "Hausrecht" im Zeitalter des Internets | Telepolis
Der heise-Artikel behandelt noch andere Fälle, es geht pauschal um das "Hausrecht", Sperren, Löschungen. Einfach mal sacken lassen
Ich kann mich argumentativ leider nicht mehr mit Ihnen messen, Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir.
Letzte Zweifel werden durch den abschließenden Satz der streitgegenständlichen Äußerung "ich kann mich argumentativ leider nicht mehr mit ihnen messen, Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir." ausgeräumt. Damit bringt die Antragstellerin aus Sicht des maßgeblichen Lesers zum Ausdruck, dass sie auf die Eröffnung einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit [der anderen Frau] verzichtet, weil sie ihre Kritikerin nicht für "intellektuell satisfaktionsfähig" hält. Diese sei "unbewaffnet", was der Leser im Kontext dahin versteht, dass die Kritikerin ihre gegenteilige Auffassung nicht auf tragfähige Argumente stützen könne. Die abschließende Bemerkung, dass die Fortsetzung der Diskussion "nicht besonders fair" wäre, erkennt der Leser als Betonung ihrer eigenen intellektuellen Überlegenheit durch die Antragstellerin.
Die Richter stellen anschließend fest, dass es sich bei dem fraglichen Kommentar daher nicht um eine "Hassbotschaft" im Sinne der Definition von Facebook handelt, da kein "direkter Angriff auf Personen wegen ihrer Rasse, Ethnizität" und so weiter vorliege. Auch das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz böte keine Rechtsgrundlage dafür, den Beitrag der Nutzerin zu löschen.
So wird Facebook [...] dazu verurteilt, den fraglichen Kommentar wieder einzustellen und auch die Sperre der Nutzerin aufzuheben.
Der heise-Artikel behandelt noch andere Fälle, es geht pauschal um das "Hausrecht", Sperren, Löschungen. Einfach mal sacken lassen
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