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"Intellektuell unbewaffnet" ist kein Grund zur Löschung

G

Gelöschtes Mitglied 78250

Gast
Meinungsfreiheit und das "Hausrecht" im Zeitalter des Internets | Telepolis
Ich kann mich argumentativ leider nicht mehr mit Ihnen messen, Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir.
Letzte Zweifel werden durch den abschließenden Satz der streitgegenständlichen Äußerung "ich kann mich argumentativ leider nicht mehr mit ihnen messen, Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir." ausgeräumt. Damit bringt die Antragstellerin aus Sicht des maßgeblichen Lesers zum Ausdruck, dass sie auf die Eröffnung einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit [der anderen Frau] verzichtet, weil sie ihre Kritikerin nicht für "intellektuell satisfaktionsfähig" hält. Diese sei "unbewaffnet", was der Leser im Kontext dahin versteht, dass die Kritikerin ihre gegenteilige Auffassung nicht auf tragfähige Argumente stützen könne. Die abschließende Bemerkung, dass die Fortsetzung der Diskussion "nicht besonders fair" wäre, erkennt der Leser als Betonung ihrer eigenen intellektuellen Überlegenheit durch die Antragstellerin.
Die Richter stellen anschließend fest, dass es sich bei dem fraglichen Kommentar daher nicht um eine "Hassbotschaft" im Sinne der Definition von Facebook handelt, da kein "direkter Angriff auf Personen wegen ihrer Rasse, Ethnizität" und so weiter vorliege. Auch das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz böte keine Rechtsgrundlage dafür, den Beitrag der Nutzerin zu löschen.

So wird Facebook [...] dazu verurteilt, den fraglichen Kommentar wieder einzustellen und auch die Sperre der Nutzerin aufzuheben.

Der heise-Artikel behandelt noch andere Fälle, es geht pauschal um das "Hausrecht", Sperren, Löschungen. Einfach mal sacken lassen ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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AW: "Intellektuell unbewaffnet" ist kein Gund zur Löschung

Manchmal ist es aber auch schlicht so, dass die Instanzen - hier: die Fußballvereine, Stadionbetreiber, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte - zusammenhalten, wenn erst einmal eine Entscheidung getroffen wurde.

Das ist auch mein Eindruck

Ich durfte vor kurzem einen VWGH Bescheid in Empfang nehmen, der einen Bescheid des AMS bestätigte, obwohl dieser mit nachweislichen Unwahrheiten bespickt war. Ich habe noch nie bei der Firma Spar gearbeitet, eines wurde als "Tippfehler" anerkannt und das Geld was ich gar nicht bekommen habe, sollte ich auch zurück zahlen, stand dort sinngemäß.

Bevor ich diesen AMS Bescheid beeinspruchte, telefonierte ich damals mit der verantwortlichen Unterschreiberin. Sie hat es nur unterschrieben, aber nicht gelesen. Was auch mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden von mir (Das AMS hatte mir auf mehrere Anfragen seit 06/2016 KEINE Antworten geliefert, trotz Anmahnung des Auskunftspflichtgesetzes. Antworten auf die Dienstaufsichtsbeschwerden oder Einsicht in die Akte bekommt man ja auch nicht. Und seit Jahren soll das geändert werden, was bis dato noch nicht passiert ist - Edtstadler kickte Aus fur Amtsgeheimnis an - Politik -- VOL.AT - und man muss ja noch daran feilschen

https://www.profil.at/oesterreich/amtsgeheimnis-gesetz-schweigens-6521577

Etwas Verwirrung hatte ich auch, da anfangs stand, das kein Rechtsmittel mehr zulässig sei und am Schluss doch noch eine Möglichkeit angeführt war. Bei einem Telefonat mit dem VWGH erfuhr ich dann, das man dies außerordentliche Revision nennt. Da es aber zwei verschiedene Sachen betraf (Kann Gesetze sind Verfassungswidrig) - müsste ich auch zwei Mal einreichen (eines beim VfGH), was zumindest ca. 500 Euro mal an Kosten verursachen wird

Auf meine Frage, wenn ich dann Recht bekomme, ob ich dann das Geld wieder zurück bekomme, empfing mich Schweigen.

Und das ist mir nicht das erste und nur ein Mal passiert (Ambulanzgebühr)

Ich vertraue nun darauf, das nach dieser dritten großen Krise, die sich noch weiter verschärfen wird, dies dann alles bereinigt ist.
 
AW: "Intellektuell unbewaffnet" ist kein Gund zur Löschung

Anmerkung, bitte immer ausführen:

VWGH - Verwaltungsgerichtshof
AMS - Service für Arbeitsuchende (Österreich, ams.at)
 
AW: "Intellektuell unbewaffnet" ist kein Gund zur Löschung

Die Sonne scheint, ich hab gewählt, der Rose ist kalt gestellt - versau es nicht :ätsch
 
AW: "Intellektuell unbewaffnet" ist kein Gund zur Löschung

Sehr viele Foren und Medien sind leider gesinnungsunterwandert.

Jan Fleischhauer: ARD-Magazin blast zur Gesinnungsjagd - FOCUS Online

"Abkehr vom "Neutralitätswahn" heißt das heute."

Mein anderes Hobby ist ein Hund. Allmählich wird mir klar, warum langjährig erprobte "Hundemenschen" derartige, von guten Menschen dominierte, Foren gar nicht mehr zur Kenntnis nehmen.
 
AW: "Intellektuell unbewaffnet" ist kein Gund zur Löschung

Meinst du, hier ist das anders? Sobald du ein Faktum freundlich ausdrückst, fühlt sich der andere angepisst. Ich hab hier schon einen Karton mit Wattebäuschchen für den einen oder anderen parat gestellt. :rolleyes:
 
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