Maddes
gehört zum Inventar
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Google nicht für rechtswidrige Suchergebnisse haftet. Geklagt hatte ein Unternehmen, das Kapitalanlagen vermittelt. Viele Käufer haben gegen das Unternehmen geklagt, weil Ihnen nach ihrer Meinung überteuerte oder vollkommen heruntergekommene Häuser verkauft wurden, die die versprochenen Renditen niemals erbringen können. Diese Käufer haben ihrem Unmut auch in verschiedenen Internetforen zum Ausdruck gebracht und dabei Begriffe wie Immobilienbetrug und Machenschaften verwendet.
Das Unternehmen war der Meinung, dass die Verbreitung derartiger Inhalte unzulässig ist. Die kurzen Textsnippets in den Suchergebnissen seien "Schlagzeilen" gleichzusetzen, für die Google als Presseorgan zu haften habe.
Das Gericht wies die Klage ab, da Google nicht für die Snippets haftbar gemacht werden könne. Für den durchschnittlichen Nutzer sei sofort klar, dass es sich um fremde Inhalte handle, die von fremden Webseiten angezeigt würden. Google sei also kein "Presseorgan", das Informationen im eigenen Namen vertreibe. Außerdem habe sich Google ausreichend und für jeden deutlich erkennbar von den Inhalten distanziert. Außerdem habe Google die rechtswidrigen Inhalte herausgenommen, nachdem das Unternehmen davon Kenntnis erhalten habe. Daher habe Google für diese Inhalte nicht zu haften.
Das Unternehmen war der Meinung, dass die Verbreitung derartiger Inhalte unzulässig ist. Die kurzen Textsnippets in den Suchergebnissen seien "Schlagzeilen" gleichzusetzen, für die Google als Presseorgan zu haften habe.
Das Gericht wies die Klage ab, da Google nicht für die Snippets haftbar gemacht werden könne. Für den durchschnittlichen Nutzer sei sofort klar, dass es sich um fremde Inhalte handle, die von fremden Webseiten angezeigt würden. Google sei also kein "Presseorgan", das Informationen im eigenen Namen vertreibe. Außerdem habe sich Google ausreichend und für jeden deutlich erkennbar von den Inhalten distanziert. Außerdem habe Google die rechtswidrigen Inhalte herausgenommen, nachdem das Unternehmen davon Kenntnis erhalten habe. Daher habe Google für diese Inhalte nicht zu haften.