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Musterbrief zur Abwehr einer Filesharing-Abmahnung

Martin

Webmaster
Teammitglied
Eine Filesharing-Abmahnung kann grundsätzlich Jeden treffen - nicht nur die Leute, die sich aus Tauschbörsen Musik und Filme laden und mit denen ich nur sehr begrenzt Mitleid habe, wenn es sie erwischt. Sollte man inzwischen einfach wissen.

Weil die Methoden, mit denen Filesharer ermittelt werden, längst nicht so sicher sind, wie das die Abmahnanwälte behaupten, trifft es immer wieder Unschuldige. Für diese habe ich mal einige Informationen zusammengestellt und einen Musterbrief bereit gestellt, wie eine Antwort auf so eine unberechtigte Abmahnung aussehen kann:

Filesharing Abmahnung - man kann sich auch ohne Anwalt wehren!

Ich hoffe natürlich, dass das niemanden von Euch jemals betrifft :).
 
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Wenn mich nicht alles täuscht, ist da leider ein Formulierungsfehler drin! Es heißt da:

- es wird behauptet, dass die in Ihrem Schreiben aufgeführte Geschäftsgebühr von Ihrer Mandantin an Sie überhaupt bezahlt wurde, .......!

Das ergibt m. E. keinen Sinn. Müsste es nicht vielmehr heißen "- es wird bezweifelt ........"? :rolleyes: :eek: :angel


LG
Nobby-H :)
 
arghs - falsche Version hochgeladen - das hatte ich eigentlich schon vor drei Monaten korrigiert :wand
Es fehlte ein "nicht" im Satz.
Danke für den Hinweis (y)
 
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