Hubert V
Amateur
In einer bekannten Zeitschrift steht unter der RuprikMEDIEN - INTERNET der Bericht: DAS GESCHÄFT DER ABMAHNANWÄLTE !
Bislang konnte man davon ausgehen, dass sie niemandes Rechte verletzen, wenn sie die Filme nicht herunterladen,sondern bloß als sogenannteStreams schauen.Bislang konnten sie sich sicher fühlen, dass sie nichts illegales tun - und dass deshalb niemand vor Gericht die Herausgabe ihrer Namen und Adressen bewirken konnte !
Seit einer Woche ist das anders. Das Kölner Landgericht ordnete an, dass die Deutsche Telekom massenhaft Kundenidentitäten preisgeben muss. Begründung: Urheberrechtlich macht es keinen Unterschied, ob es sich um das Streamen von Arthaus-Filmen,Popmusik,YouTubeFilmchen oder Pornos handelt !!!....und weiter heist es.....
"Setzt sich Anwalt U......s Rechtsauffassung durch, dass das Nutzen von Streaming-Angeboten eben doch ein kopierenist und somit das "Streamen" urheberrechtlich geschützter Inhalte illegal, dann hat das weitreichende Folgen, weit über den Kreis der Porno-Gucker hinaus.Und da ginge es dann nicht mehr nur um die "vier Porno-Filmchen", sondern wieder um ca.25.000 Titel, hunderttausende anderer Videos und Musikdateien" !!
Frage: KANN ICH NUN WIRKLICH KEINE YOUTUBE-VIDEOS MEHR KUCKEN OHNE DAFÜR ZU BEZAHLEN ???
Bislang konnte man davon ausgehen, dass sie niemandes Rechte verletzen, wenn sie die Filme nicht herunterladen,sondern bloß als sogenannteStreams schauen.Bislang konnten sie sich sicher fühlen, dass sie nichts illegales tun - und dass deshalb niemand vor Gericht die Herausgabe ihrer Namen und Adressen bewirken konnte !
Seit einer Woche ist das anders. Das Kölner Landgericht ordnete an, dass die Deutsche Telekom massenhaft Kundenidentitäten preisgeben muss. Begründung: Urheberrechtlich macht es keinen Unterschied, ob es sich um das Streamen von Arthaus-Filmen,Popmusik,YouTubeFilmchen oder Pornos handelt !!!....und weiter heist es.....
"Setzt sich Anwalt U......s Rechtsauffassung durch, dass das Nutzen von Streaming-Angeboten eben doch ein kopierenist und somit das "Streamen" urheberrechtlich geschützter Inhalte illegal, dann hat das weitreichende Folgen, weit über den Kreis der Porno-Gucker hinaus.Und da ginge es dann nicht mehr nur um die "vier Porno-Filmchen", sondern wieder um ca.25.000 Titel, hunderttausende anderer Videos und Musikdateien" !!
Frage: KANN ICH NUN WIRKLICH KEINE YOUTUBE-VIDEOS MEHR KUCKEN OHNE DAFÜR ZU BEZAHLEN ???