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Frage Ist STREAMING schon DOWNLOADEN ?

Hubert V

Amateur
In einer bekannten Zeitschrift steht unter der RuprikMEDIEN - INTERNET der Bericht: DAS GESCHÄFT DER ABMAHNANWÄLTE !
Bislang konnte man davon ausgehen, dass sie niemandes Rechte verletzen, wenn sie die Filme nicht herunterladen,sondern bloß als sogenannteStreams schauen.Bislang konnten sie sich sicher fühlen, dass sie nichts illegales tun - und dass deshalb niemand vor Gericht die Herausgabe ihrer Namen und Adressen bewirken konnte !
Seit einer Woche ist das anders. Das Kölner Landgericht ordnete an, dass die Deutsche Telekom massenhaft Kundenidentitäten preisgeben muss. Begründung: Urheberrechtlich macht es keinen Unterschied, ob es sich um das Streamen von Arthaus-Filmen,Popmusik,YouTubeFilmchen oder Pornos handelt !!!....und weiter heist es.....
"Setzt sich Anwalt U......s Rechtsauffassung durch, dass das Nutzen von Streaming-Angeboten eben doch ein kopierenist und somit das "Streamen" urheberrechtlich geschützter Inhalte illegal, dann hat das weitreichende Folgen, weit über den Kreis der Porno-Gucker hinaus.Und da ginge es dann nicht mehr nur um die "vier Porno-Filmchen", sondern wieder um ca.25.000 Titel, hunderttausende anderer Videos und Musikdateien" !!
Frage: KANN ICH NUN WIRKLICH KEINE YOUTUBE-VIDEOS MEHR KUCKEN OHNE DAFÜR ZU BEZAHLEN ???
 
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Der SPIEGEL nicht auf dem neusten Stand ?? Das glaube ich nicht ! Die sind bei den meisten Themen auf dem neusten Stand!
Da ich sehr oft bei YouTube unterwegs bin, bin ich richtig erschrocken, gestern, als ich den Bericht gelesen habe !
Mal sehen ob irgendwann mal eine Rechnung kommt !!
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Eigentlich müsste es ja Sinn machen wenn man über diese Seite surft :
http://hidemyass.com/
Wenn die IP verschlüsselt wird, kann man doch nicht erkannt werden,oder ??
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal abgesehen, dass das Eis bei der aktuellen Redtube-Geschichte dünner zu sein scheint als auf einem See nach einer frostfreien Nacht, verstehe ich den Zusammenhang mit YouTube an dieser Stelle nicht.
Lest das, was aktuell dazu geschrieben wird, zu Unterhaltungszwecken ruhig durch. Aber zieht keinerlei Schlussfolgerungen daraus, dazu ist die Geschichte nicht geeignet.
 
... und nicht alles für bahre Münze halten was in der Mainstream-Presse raus posaunt wird. Hier müssen lediglich reißerische Schlagzeilen produziert werden ;)
 
Veoh hat damals zur ich denke Entlastung der eigenen Server zusätzlich P2P verwendet. Zur rechtlichen Entlastung der Kundschaft stand in den Agb, daß das Material nach bestem Wissen auf Unbedenklichkeit überprüft worden sei. Stimmte nicht ganz, aber die guten verbotenen Sachen hatten vom Uploader geänderte Titel und ließen sich nur über eine Unterfunktion aufstöbern.
 
Die Bundesregierung hält das Betrachten von Streams im Internet nicht für eine Urheberrechtsverletzung. So heißt es in der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei)
Na dann würde ich sagen, ist ja alles wieder einmal halb-so-schlimm!! Typisch für die Presse, erstmal Panik machen !
 
"Nimmt die zuständige Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Gesetzeslage ernst, bleibt ihr wohl kaum eine andere Wahl, als der U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umgehend die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu entziehen, was einem Berufsausübungsverbot für die RA-GmbH gleich käme." (hob)
Das ist wirklich ein Hammer !! Damit könnte man sagen :Das Thema ist hiermit erledigt !!!
 
Mal schauen wie sich das noch Entwickelt..

Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hat gegenüber dem Focus zugegeben, dass er beim Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen gegen Redtube-Pornokonsumenten auf Schwierigkeiten stoßen könnte
.
Die Verfahren gegen zahlungsunwillige Abgemahnte werden "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist". U+C sei "durch eine hohe Haftpflichtversicherung" gegen mögliche Ansprüche seitens der Abgemahnten geschützt.

Redtube-Abmahner gibt Unwägbarkeiten zu | heise online
 
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