Urteil: Weiterverkauf von nicht aktivierter Software zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Aktenzeichen 6 W 42/16 ein durchaus interessantes Urteil gefällt: Demnach ist der Weiterverkauf von Software zulässig, so lange diese nicht aktiviert wurde. In einem solchen Fall handelt es sich nämlich nach Ansicht der Richter nicht um gebrauchte Software im eigentlichen Sinne, da sie ja vorher nicht genutzt wurde.
Wer in diesem Fall Kläger bzw. Beklagter war, ist nicht bekannt, dennoch könnte das Urteil Folgen für Microsoft haben. Obwohl es schon Urteile gibt, die den Verkauf von OEM- bzw. Systembuilder-Lizenzen an Endkunden in Deutschland offiziell als legal einstufen, kämpft das Unternehmen noch immer gegen den “Grauhandel” mit Windows-Lizenzen, und da könnte dieses Urteil einen Rückschlag bedeuten.
Ich frage mich allerdings, wie man im Einzelfall nachweisen will, dass ein Produktschlüssel tatsächlich noch nicht aktiviert wurde.
Quelle: Dr. Bahr
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Über den Autor
Martin Geuß
Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!