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Kampf gegen Gebrauchtsoftware: derbe Schlappe für Microsoft

Zentrale Aussagen künftig untersagt.
Wenn es um den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen geht, versteht Microsoft überhaupt keinen Spaß. Keine Gelegenheit lässt man aus, um zu betonen, dass der Weiterverkauf von zum Beispiel Windows oder Office entweder explizit von Microsoft genehmigt werden müsse, und solche Genehmigungen würden nicht erteilt. Ergo sei der Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich nicht legal.

Nach der jüngsten Schlappe ist diese Haltung jedoch mehr denn je in Frage gestellt – denn das Landgericht Hamburg untersagte Microsoft gestern ganz zentrale Aussagen zum Thema. Folgende Äußerungen dürfen künftig nicht mehr getroffen werden:

„Die Lizenz für OEM-Software auf einem gebrauchten Computer darf nicht auf einen neuen oder gebrauchten Computer übertragen werden. Der gesamte gebrauchte Computer, einschließlich der Softwaredatenträger, Handbücher und des Echtheitszertifikats, kann jedoch zusammen mit den Softwarelizenzrechten an einen anderen Endbenutzer weitergegeben werden.“

„Im Allgemeinen darf die Lizenz von OEM- oder OEM System Builder-Software nicht auf einen neuen oder anderen Computer übertragen werden. Der gesamte gebrauchte Computer, einschließlich der Softwaredatenträger, Handbücher und des Echtheitszertifikats, kann jedoch zusammen mit den Softwarelizenzrechten an einen anderen Endbenutzer weitergegeben werden.“

„In Übereinstimmung mit dem OEM-Lizenzvertrag kann Microsoft OEM-Betriebssystemsoftware nicht von einem Computer auf einen anderen übertragen werden. Wenn die Lizenz einmal auf einem Computer installiert wurde, ist sie an diesen gebunden.“

Quelle: heise

Die Entscheidung ist deshalb besonders pikant, weil sich derartige Formulierungen sinngemäß auch in den Lizenzbedingungen von Windows 8 finden, die damit in Teilen schon vor der Veröffentlichung nach deutschem Recht quasi unwirksam sind.

Der Wind bläst Microsoft hier immer eisiger ins Gesicht. Vor knapp einem Jahr hatte man vor dem Landgericht Frankfurt noch eine Entscheidung zu eigenen Gunsten erwirkt und wähnte sich auf der Siegerstraße.
Im April gab es dann eine Schlappe gegen den Lizenzhändler „Softwarebilliger“ – dabei ging es aber mehr um die scharfe Ausdrucksweise – Microsoft hatte den Händler in einer Pressemitteilung als Fälscher und Raubkopierer gebrandmarkt.

Die aktuelle Entscheidung beruht zwar letztlich auch wieder auf einem Einzelfall, dürfte jedoch durchaus richtungsweisenden Charakter haben.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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