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Abmahnung erhalten: 1.700 Euro für einen Screenshot aus Bing Maps?

Wenn man eine populäre Webseite betreibt, hat man hin und wieder auch mal unangenehme Post auf dem Schreibtisch, das gehört zum Geschäft. Am Freitag flatterte mir eine Abmahnung ins Haus: Ich soll insgesamt rund 1.700 Euro dafür bezahlen, dass ich in einem Artikel einen Screenshot aus Bing Maps verwendet habe. Absender der Abmahnung ist aber nicht Microsoft, und auch ansonsten ist der Fall ein wenig undurchsichtig.

Der Artikel, um den es geht, ist schon älter, er stammt vom November 2012. Damals hatte ich über ein großes Kartenupdate bei Bing Maps berichtet und die Bilder der Vogelperspektive mit der Satellitenaufnahme und einem Screenshot aus Google Maps verglichen, um die Unterschiede bei der Bildqualität aufzuzeigen.

Das Bild, um welches es geht, ist das letzte in dem Artikel, es zeigt das Brandenburger Tor aus der Ansicht “Vogelperspektive” in Bing Maps. Die Firma BLOM aus Norwegen mit Niederlassung in Deutschland behauptet, die Rechte daran zu besitzen, und hat mich durch eine Berliner Anwaltskanzlei abmahnen lassen. Für eine angebliche Urheberrechtsverletzung und die unerlaubte Verwendung des Bildes soll ich nun Lizenzgebühren, Schadenersatz und Anwaltskosten bezahlen, insgesamt knapp über 1.700 Euro. Was ich natürlich zunächst einmal nicht tun werde.

Ich kann nämlich nicht nachvollziehen, ob diese Firma tatsächlich die Bildrechte besitzt. Durchaus möglich, dass Microsoft die Aufnahmen seinerseits nicht gekauft, sondern nur lizenziert hat, aber das ist für mich nicht transparent.

Selbst wenn dem so sein sollte, bin ich mir nicht sicher, ob ein Bild in dieser Form überhaupt urheberrechtlich geschützt sein kann, es handelt sich ja um eine automatisierte Aufnahme, für die man kein künstlerisches Talent besitzen muss.

Aber selbst wenn bis dahin alles korrekt ist: Es ging in diesem Fall ja um eine journalistische Berichterstattung zum Vergleich der Bildqualität von verschiedenen Online-Diensten, und nicht um kommerziellen Missbrauch fremden Bildmaterials. Wenn das in der Form nicht erlaubt ist, dann gute Nacht.

Es interessiert mich natürlich, was Microsoft dazu zu sagen hat. Die müssten mir ja zumindest verlässlich bestätigen können, wer der tatsächliche Inhaber der Bildrechte ist. Zusätzlich verwirrend ist für mich nämlich der Umstand, dass in Bing Maps tatsächlich ein Copyright-Hinweis steht. Dieser verweist allerdings auf eine andere Firma, nämlich “Picometric”. Wie gesagt, das ist für mich zu undurchsichtig, als dass ich dafür spontan mein Sparbuch plündern würde. Aus dem Alter, in dem solche Bettelbriefe Herzrasen verursachen, bin ich glücklicherweise schon lange raus. Ich habe das Angebot zur gütlichen Einigung daher zunächst einmal dankend abgelehnt und harre nun der Dinge, die da kommen.

P.S.: Ich weiß, das Thema “Abmahnungen” ist ein emotionales und ich kann mir daher ausmalen, welche Gedanken Viele von Euch so ganz spontan dazu haben. Daher die dringende Bitte: Bleibt in den Kommentaren sachlich! Die “anderen” lesen hier auch mit, und wenn ihr hier abledert, muss ich dafür gerade stehen.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 16 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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