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Activision-Übernahme: EU-Kommission winkt den Deal unter Auflagen durch

Activision-Übernahme: EU-Kommission winkt den Deal unter Auflagen durch

Die EU-Kommission hat die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft genehmigt. Die Zustimmung erfolgt unter Auflagen, die Microsoft aber nur allzu gern erfüllt, weil es ohnehin den eigenen Planungen entspricht.

Genau wie die britische CMA sieht auch die EU den Wettbewerb im Konsolenmarkt durch die Übernahme nicht gefährdet, die abverlangten Zugeständnisse beziehen sich allein auf den Bereich Cloud-Gaming. Aber der Reihe nach.

In Ihrer Pressemitteilung schreibt die EU-Kommission, dass man zu Beginn der Untersuchungen davon ausgegangen sei, dass diese Übernahme den freien Wettbewerb der Spielkonsolen beeinträchtigen könnte. Es habe sich aber herausgestellt, dass Microsoft in keiner Weise davon profitieren würde, Activision-Spiele wie Call of Duty von anderen Plattformen zu entfernen und nur noch exklusiv für PC und Xbox anzubieten. Aber auch wenn Microsoft diesen Schritt gehen würde, wäre der freie Wettbewerb dadurch nicht entscheidend gefährdet, weil etwa Call of Duty im europäischen Markt nicht bedeutsam genug sei, um die Kräfteverhältnisse zu verschieben.

Eine Gefährdung des Wettbewerbs sieht die EU aber beim Cloud-Gaming. Hier könnte Microsoft eine dominante Position erlangen und rivalisierende Anbieter entscheidend benachteiligen. Für dieses Problem wurde allerdings eine Lösung gefunden: Für die Dauer von zehn Jahren verpflichtet sich Microsoft, aktuelle und künftige Spiele von Activision auf jedem Cloud-Gamingdienst anzubieten. Wer ein Spiel gekauft hat, darf es ohne zusätzliche Kosten auf jeder beliebigen Cloud-Plattform spielen. Das ist ein Zugeständnis, dem Microsoft durch diverse Abkommen mit entsprechenden Diensten bereits zuvorgekommen ist.

Um die EU-Kommission glücklich zu machen, muss Microsoft also nur tun, was sie ohnehin geplant hatten: Ihre Spiele auf jeder erdenklichen Plattform anbieten. Die EU wird die Einhaltung dieser Abmachung überwachen, was Microsoft ganz nebenbei in eine vorzügliche Position hinsichtlich der Berufung gegen die Blockade-Entscheidung der CMA bringt. Die hat ihre Ablehnung mit einer möglichen Schwächung des Cloud-Wettbewerbs begründet, dieses Argument lässt sich nun kaum noch aufrechterhalten.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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