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Activision-Übernahme: Microsoft transferiert Cloudgaming-Rechte zu Ubisoft

Activision-Übernahme: Microsoft transferiert Cloudgaming-Rechte zu Ubisoft

Im Kampf um den erfolgreichen Abschluss der Übernahme von Activision hat Microsoft der britischen Wettbewerbsaufsicht CMA ein dickes Zugeständnis gemacht: Alle Rechte für das Cloudstreaming von Activision Blizzard Spielen gehen an Ubisoft.

In einem Statement gab Microsofts Brad Smith die Neustrukturierung der Übernahme bekannt. Die Vereinbarung mit Ubisoft umfasst alle aktuellen Spiele von Activision sowie alle Titel, die in den kommenden 15 Jahren veröffentlicht werden. Der Verkauf der Rechte ist endgültig, hat also keine definierte Laufzeit.

Smith schreibt:

Im Rahmen der umstrukturierten Transaktion wird Microsoft weder in der Lage sein, Activision Blizzard-Spiele exklusiv auf seinem eigenen Cloud-Streaming-Dienst – Xbox Cloud Gaming – zu veröffentlichen noch die Lizenzbedingungen von Activision Blizzard-Spielen für konkurrierende Dienste exklusiv zu kontrollieren.

Die Vereinbarung bietet Ubisoft eine einzigartige Gelegenheit, den Vertrieb von Spielen über Cloud-Streaming zu kommerzialisieren. Die Vereinbarung wird es Ubisoft ermöglichen, Innovationen zu entwickeln und verschiedene Geschäftsmodelle bei der Lizenzierung und Preisgestaltung dieser Spiele auf Cloud-Streaming-Diensten weltweit zu fördern. Ubisoft wird Microsoft für die Cloud-Streaming-Rechte an den Spielen von Activision Blizzard durch eine einmalige Zahlung und durch einen marktbasierten Großhandelspreismechanismus entschädigen, einschließlich einer Option, die eine nutzungsabhängige Preisgestaltung unterstützt. Es wird Ubisoft auch die Möglichkeit geben, die Spiele von Activision Blizzard bei Cloud-Gaming-Diensten anzubieten, die Nicht-Windows-Betriebssysteme ausführen.

Die verschiedenen Deals, die Microsoft zuvor mit zahlreichen anderen Cloudgaming-Anbietern abgeschlossen hat, werden von dieser neuen Entwicklung nicht tangiert und gelten in vollem Umfang weiter. Smith schreibt hierzu:

Die Vereinbarung mit Ubisoft wurde so strukturiert, dass Microsoft weiterhin die Rechte erwirbt, die erforderlich sind, um seinen rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen seiner Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Kommission sowie seinen bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber anderen Cloud-Game-Streaming-Anbietern, einschließlich Nvidia, Boosteroid, Ubutus und Nware, vollständig nachzukommen. 

Die britische CMA hat in einer ersten Stellungnahme bestätigt, dass man auf Basis dieser Entwicklung die “Phase 1” einer neuen Untersuchung gestartet habe. Der Transfer der Cloudgaming-Rechte wurde begrüßt, gleichzeitig heißt es aber: “dies ist noch kein grünes Licht”. Das weiterhin bestehende Verbot der Übernahme wird in diesem Statement nochmals unterstrichen. Eine Entscheidung der CMA soll nunmehr bis zum 18. Oktober 2023 fallen.

 

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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