Behördlicher Zugriff auf Kundendaten: Microsoft fordert internationale Standards
Datenschutz ist für viele IT-Dienstleister ein unbequemes Thema, vor allen Dingen, wenn es um staatlichen Zugriff auf Kundendaten geht. Man kann sich dabei leicht den Mund verbrennen, dennoch spricht Microsoft das Thema immer wieder an und setzt sich damit freiwillig möglichen Angriffen aus. Allein dafür sind sie meiner Meinung nach zu loben – sie könnten auch wie die meisten anderen Anbieter einfach schweigen und so in den entsprechenden Diskussionen abwesend sein.
Niemand wird etwas dagegen haben, wenn Strafverfolger z.B. Mails abfangen oder Cloud-Daten einsehen und damit schwere Straftaten aufklären oder gar verhindern können, aber dabei schwingt natürlich immer die Angst mit, man könnte unverschuldet in ein zu grob gestricktes Raster geraten. Microsoft wünscht sich daher einen internationalen Standard, der klar und nachvollziehbar regelt, wann und wie ein Datenzugriff erfolgen kann. Vieles davon liest sich selbstverständlich, ist es aber nach heutigem Stand nicht – so können US-Behörden beispielsweise die Herausgabe von Kundendaten verlangen und dem Anbieter gleichzeitig untersagen, den Kunden darüber zu informieren. Der Anbieter leidet so unter einem Vertrauensverlust, für den er selbst gar nichts kann.
Microsofts oberster Justitiar Brad Smith nennt sechs Punkte, die immer und überall gelten sollten.
Unbedingtes Recht auf Benachrichtigung: Die Nutzer haben ein Recht darauf zu wissen, wann die Regierung auf ihre Daten zugreift, und Cloud-Anbieter müssen das Recht haben, ihnen dies mitzuteilen.
Gerichtliche Anordnung: Zugriffe auf Benutzerdaten müssen von einer unabhängigen Justizbehörde vor der Vollstreckung überprüft und genehmigt werden, dabei müssen rechtliche und sachliche Mindestanforderungen erfüllt werden.
Klar geregelte Verfahrensweisen und Recht zur Anfechtung: Die Zugriff müssen nach einem geregelten Verfahren ablaufen, welches es den Cloud-Anbietern erlaubt, die jeweilige Anforderung detailliert zu überprüfen. Das Recht zur Anfechtung muss ein Bestandteil des Verfahrens sein.
Berücksichtigung von Gesetzen anderer Länder: Es müssen internationale Abkommen vereinbart werden, um rechtliche Konflikte mit anderen Ländern zu vermeiden oder zu lösen.
Modernisierung der Regelungen für den Zugriff auf Unternehmensdaten: Beim Zugriff auf Unternehmensdaten sollen sich die Strafverfolgungsbehörden direkt an die betroffenen Unternehmen und nicht an den Dienstleister wenden müssen.
Transparenz: – Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie und wann Regierungen Zugang zu digitalen Beweismitteln haben oder hatten.
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Über den Autor

Martin Geuß
Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 19 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

