Am Puls von Microsoft

Die EU setzt 22 Dienste von sechs Anbietern auf ihre erste Gatekeeper-Liste

Die EU setzt 22 Dienste von sechs Anbietern auf ihre erste Gatekeeper-Liste

Die EU hat die erste Liste von Diensten veröffentlicht, die nach der Definition des Digital Markets Act (DMA) als „Gatekeeper“ eingestuft werden. Die betroffenen Anbieter haben nun sechs Monate Zeit, um die Vorgaben des DMA zu erfüllen, ansonsten drohen Strafmaßnahmen.

Insgesamt 22 Dienste von Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft sind auf der Liste gelandet. Auf der vorläufigen Liste hatte noch Samsung gestanden, nach eingehender Prüfung hat die EU allerdings entschieden, die Koreaner wieder zu streichen.

Am stärksten hat es erwartungsgemäß Google getroffen, die mit praktisch allen Diensten außer Gmail auf der Liste vertreten sind. Microsoft ist mit Windows und LinkedIn vergleichsweise glimpflich davongekommen.

Diese Dienste stehen auf der Gatekeeper-Liste

Soziale Netzwerke

  • TikTok
  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn

Messenger

  • WhatsApp
  • (Facebook) Messenger

Vermittlungsdienste

  • Google Maps
  • Google Play
  • Google Shopping
  • Amazon Marketplace
  • App Store (Apple)
  • Meta Marketplace

Video

  • YouTube

Suche

  • Google

Werbung

  • Google
  • Amazon
  • Meta

Browser

  • Chrome
  • Safari

Betriebssysteme

  • Android
  • iOS
  • Windows

Was die Anbieter jetzt im Einzelnen unternehmen müssen, um die Vorgaben des DMA zu erfüllen, wird in Verhandlungen mit der EU noch weiter auszugestalten sein.

Die EU teilt in ihrer Ankündigung außerdem mit, dass man Gmail und Outlook.com zwar grundsätzlich die Kriterien erfüllen, um unter den DMA zu fallen. Man stuft diese aber nicht als Plattformdienste ein, die in der Lage wären, die Funktion eines „Gatekeepers“ zu erfüllen. Zum gleichen Ergebnis kam man auch beim Samsung Internet Browser.

Bis März 2024 haben die betroffenen Unternehmen Zeit, der EU ihre Lösungen zu präsentieren, wie ihre Dienste und Plattformen offener gestaltet werden können. Ansonsten drohen Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes, im Wiederholungsfall sogar 20%. Die EU droht außerdem damit, die Gatekeeper-Unternehmen zur Aufspaltung oder Teilverkäufen ihres Kerngeschäfts zu verdonnern.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

Anzeige