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Erster Mini-Erfolg für Microsoft bei der Berufung gegen das Verbot der Activision-Übernahme durch die CMA

Erster Mini-Erfolg für Microsoft bei der Berufung gegen das Verbot der Activision-Übernahme durch die CMA

Am 26. April hat die britische Wettbewerbsaufsicht CMA die Übernahme von Activision durch Microsoft untersagt. Wie angekündigt, hat Microsoft in der Zwischenzeit Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt und kann dabei einen ersten, wenn auch minimalen Teilerfolg verzeichnen.

Die Berufung wird vor dem Competition Appeal Tribunal (CAT) verhandelt. Üblicherweise sind die Erfolgsaussichten gering, in diesem Fall sind die Vorzeichen aber ein wenig anders. Einerseits steht die CMA aufgrund ihrer Entscheidung unter politischem Druck, andererseits sieht nicht nur Microsoft das Verbot deshalb auf wackligen Beinen stehen, weil der CMA handwerkliche Fehler unterlaufen sind. Den Markt für Cloud-Gaming hat die CMA etwa falsch bewertet und Microsoft deshalb schon jetzt eine dominante Position zugesprochen.

Wie TheVerge berichtet, hat Richter Marcus Smith den Termin für eine erste Anhörung in der Berufungsverhandlung auf den 24. Juli festgelegt, eine weitere Anhörung soll am 31. Juli folgen. In diesem Punkt hat Microsoft den besagten Teilerfolg errungen, denn die CMA hatte beantragt, diese Anhörung auf den Herbst zu vertagen, um sich besser vorbereiten zu können. Offenbar ist Smith aber der Meinung, dass die CMA bereits genügend Zeit hatte.

Experte Florian Müller (FOSS Patents) ist überzeugt, dass die CMA nur noch auf Zeit spielt und versucht, das Verfahren zu verschleppen, weil man im Grunde weiß, dass man auf verlorenem Posten steht.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 16 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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