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Gutachten hält verdachtsunabhängige Scans auf Kinderpornographie für unzulässig

Gutachten hält verdachtsunabhängige Scans auf Kinderpornographie für unzulässig

Praktisch alle Cloud-Anbieter scannen hochgeladene Dateien auf kinderpornographische Inhalte. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des EU-Parlaments kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass dieses Vorgehen nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist (via heise).

Diese Praxis verstößt gegen die E-Privacy-Richtlinie, darum plant die EU-Kommission mit einer Eilverordnung Ausnahmen zuzulassen, welche die verdachtsunabhängige Untersuchung von Inhalten legitimiert. Das Gutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Eilverordnungen nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Problematisch ist unter anderem, dass die meisten Nutzer überhaupt nicht wissen, dass ihre hochgeladenen Dateien untersucht werden. Zwar handelt es sich hierbei um ein automatisiertes, KI-gestütztes Verfahren, es stöbern also keine Menschen in privaten Urlaubsfotos, dennoch sei es nicht verhältnismäßig, einfach alles zu scannen, anstatt dies nur im begründeten Verdachtsfall zu tun.

Schwieriges Thema. Einerseits kann niemand wollen, dass diese besonders ekelhafte Form der Kriminalität nicht geahndet wird, gleichzeitig darf Kinderpornographie aber auch nicht als Argumentationskeule missbraucht werden, um die Privatsphäre zu untergraben. Mit einer automatisierten Untersuchung meiner Dateien hätte ich in der Tat kein allzu großes Problem – ich will aber informiert werden, und ich will dem explizit zustimmen.

Im Fall von Microsoft kommt zu der automatisierten Auswertung noch das Problem, dass man sich blind auf die Technologie verlässt. Schlägt sie bei einem Konto Alarm, wird es dicht gemacht, eine nachträgliche Prüfung bei einem Einspruch findet nicht statt. Der Prozess ist bewusst darauf ausgelegt, dass unberechtigte Sperrungen als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen werden. Siehe dazu auch: Konto-Sperrfalle OneDrive: Vorsicht vor dem Upload privater Fotos. Ein Verbot der anlasslosen Durchsuchung von Dateien wäre für europäische Microsoft-Kunden daher durchaus von Vorteil. Ob es dazu kommt, wird man sehen. Im EU-Parlament zeichnet sich eine Mehrheit für die Ausnahmeregelung ab, damit wäre es also erlaubt. Am Ende werden womöglich die Gerichte entscheiden.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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