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LinkedIn scheitert vor Gericht gegen Datensammler

LinkedIn scheitert vor Gericht gegen Datensammler

Das zu Microsoft gehörende LinkedIn kämpft seit geraumer Zeit gegen Firmen, welche die öffentlich einsehbaren Nutzerdaten systematisch erfassen und analysieren. Vor Gericht hat man dabei zum wiederholten Male eine Niederlage einstecken müssen.

Im letzten Jahr gab es vermehrt Meldungen darüber, dass Nutzerdaten von LinkedIn zum Verkauf angeboten wurden. Man hat dabei von einem „Leck“ gesprochen, auch wir haben diese Bezeichnung fälschlicherweise verwendet. Tatsächlich werden diese Daten aber nicht durch eine Sicherheitslücke abgegriffen, sondern per Scraping erfasst – Bots grasen die LinkedIn-Webseite systematisch ab und sammeln alle Daten, die öffentlich einsehbar sind.

Es gibt sogar Unternehmen, deren Geschäftsmodell das ist. HiQ Labs ist ein solches Unternehmen. Es erfasst die öffentlichen Daten von LinkedIn, wertet diese aus und verkauft die Erkenntnisse an seine Kunden, die auf diese Weise Informationen über fachliche Qualifikationen oder die Bereitschaft zum Arbeitsplatzwechsel von einzelnen Personen erhalten.

LinkedIn will HiQ Labs dieses Vorgehen gerichtlich verbieten lassen. Man argumentiert damit, dass man die Privatsphäre seiner Nutzer schützen möchte, was sicherlich auch ein Teil der Geschichte ist. Gleichzeitig ist HiQ Labs aber auch so etwas wie ein Konkurrent, denn ähnliche Analysen verkauft LinkedIn seinen Kunden ebenfalls – nur eben mit dem Unterschied, dass es die „eigenen“ Daten sind.

HiQ Labs hält dagegen, dass es sich um öffentlich einsehbare Daten handelt und man nur das tut, was beispielsweise Suchmaschinen tun. Die jüngste Gerichtsentscheidung (via OnMSFT) gibt HiQ Recht, man sieht darin kein strafbares Vorgehen. Die Argumente von LinkedIn, dass es sich hierbei um Missbrauch sowie um einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen handele, fanden kein Gehör. Zuvor war HiQ bereits erfolgreich vor Gericht gegen technische Sperren vorgegangen, mit denen LinkedIn die Bots von HiQ auszusperren versuchte.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig, der Supreme Court als oberstes US-Gericht wird im Hauptverfahren nochmals alle Argumente anhören und dann ein Urteil fällen.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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