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Microsoft und sechs weitere Firmen sind von der EU jetzt als “Gatekeeper” eingestuft

Microsoft und sechs weitere Firmen sind von der EU jetzt als "Gatekeeper" eingestuft

Die EU-Kommission hat insgesamt sieben Firmen benannt, die im Rahmen des Digital Markets Act als sogenannte “Gatekeeper” eingestuft werden und deshalb besonderen Bedingungen unterliegen. Microsoft ist eine dieser sieben Firmen, unmittelbare Konsequenzen hat das aber erst einmal nicht.

Für die Einstufung als Gatekeeper gelten objektive Kriterien: mindestens 7,5 Milliarden Euro Umsatz in den vergangenen drei Jahren innerhalb der EU oder alternativ eine Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro sowie mindestens 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer oder 10.000 aktive Geschäftskunden. Außerdem muss ein Unternehmen in mindestens drei EU-Staaten aktiv sein und seine Produkte anbieten.

Unternehmen, welche die entsprechenden Kriterien erfüllen, mussten von sich aus Meldung bei der EU machen. Neben Microsoft waren das die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook) und Samsung.

Bis zum 6. September will die EU die Meldungen überprüfen und dann offiziell feststellen, welche Unternehmen als Gatekeeper für bestimmte Plattformdienste eingestuft werden. Ab diesem Zeitpunkt haben die Unternehmen dann sechs Monate Zeit, die Bedingungen des Digital Markets Act zu erfüllen.

Dazu gehört beispielsweise, dass Nutzer nicht mehr in einem Ökosystem “eingeschlossen” werden dürfen, indem etwa die Nutzung eines bestimmten App Store vorgeschrieben wird. Für Apple oder Google könnte das drastische Auswirkungen haben, sie könnten beispielsweise gezwungen werden, alternative App Stores unter Android und iOS zu erlauben. Ebenso dürfen Gatekeeper die Nutzung ihrer eigenen Apps nicht mehr erzwingen sowie sich innerhalb ihrer Plattformen einen unfairen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen.

Die Strafen bei Verstößen sind drakonisch: Es können Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des gesamten Jahresumsatzes verhängt werden, im Wiederholungsfall sogar 20 Prozent. Außerdem kann die EU zusätzliche Auflagen machen oder gar die Aufsplittung von Unternehmen anordnen.

Wie konsequent das in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Im September werden wir schlauer sein, wenn die EU ganz konkrete Maßnahmen und Zugeständnisse von den als Gatekeeper eingestuften Unternehmen verlangt.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 16 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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