NRW-Bildungsministerium: Verbot von Microsoft 365 an Schulen nicht sinnvoll
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) Nordrhein-Westfalen hält ein Verbot von Microsoft 365 an Schulen für nicht sinnvoll. Die datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen allerdings weiter.
In der Vergangenheit wurde über den Einsatz von Microsoft 365 im Unterricht vielfach und kontrovers diskutiert. Die Datenschützer der jeweiligen Länder haben in ihren Bewertungen zwar leichte Unterschiede, der Tenor ist aber einhellig: Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird Microsoft 365 als mindestens bedenklich bewertet. Diverse Vorstöße, die zugehörige Software von den Schulen zu verbannen, sind bisher dennoch im Sande verlaufen.
In seinen aktualisierten Datenschutz-FAQ (via Twitter / datenschutz-schule.info) kommt das Bildungsministerium von NRW nun zu der Einschätzung, dass „ein generelles Verbot der Verwendung von Microsoft-Produkten derzeit nicht angezeigt“ sei. Das sind ganz neue Töne, allerdings hat das wenig bis nichts mit der datenschutzrechtlichen Bewertung zu tun, vielmehr handelt es sich um eine Grundrechtsabwägung: Datenschutz versus Recht auf Bildung.
Die zu Microsoft 365 gehörige Software sei in Unternehmen und in der Verwaltung sehr weit verbreitet, daher gehöre es für Schulen zu ihrem Bildungsauftrag, auch diese Produkte zu verwenden.
Im Volltext liest sich das dann so:
„Andererseits ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Produktfamilie MS 365 um in Wirtschaft und Verwaltung weit verbreitete Anwendungen handelt. Insofern ist zu berücksichtigen, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule (§ 2 SchulG) auch den Aspekt des digitalen Kompetenzerwerbs beinhaltet, um für ein Studium und für berufliche Handlungsfähigkeit in einer digitalisierten Welt zu befähigen. Zudem waren bzw. sind einzelne Anwendungen, trotz offener datenschutzrechtlicher Fragestellungen, zur Organisation und Durchführung z.B. von digital erteiltem Distanzunterricht vielfach unumgänglich. Insoweit ist die Verpflichtung leitend, den – verfassungsmäßigen – Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf Bildung erfüllen zu können; im Kern handelt es sich also um eine Grundrechtsabwägung. Aus Sicht des MSB ist somit insgesamt ein generelles Verbot der Verwendung von MS-Produkten weiterhin derzeit nicht angezeigt.„
Das Ministerium weist allerdings gleichzeitig darauf hin, dass die „datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Nutzung von MS 365-Produkten“ unabhängig davon weiterhin Bestand haben. Die Empfehlung lautet nach wie vor, Logineo NRW zu beschaffen und zu nutzen. Mit der obigen Formulierung erlaubt man die Nutzung von M365 aber sozusagen durch eine nun weit geöffnete Hintertür.
Thema:
- Microsoft 365
Über den Autor
Martin Geuß
Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!