Am Puls von Microsoft

OpenAI vs. New York Times: Die haben uns gehackt

OpenAI vs. New York Times: Die haben uns gehackt

Die New York Times hat OpenAI und Microsoft verklagt, weil die Zeitung der Ansicht ist, ihre Artikel seien unrechtmäßig für das Training von KI-Sprachmodellen verwendet worden. Die erste Reaktion von OpenAI darauf war schon – naja, sagen wir mal interessant. In der offiziellen Klageerwiderung wird es jetzt so richtig bizarr.

Ich möchte die ganze Geschichte an dieser Stelle nicht neu aufrollen. Wer bisher noch nichts von dem Fall gehört hat, kann hier im Detail nachlesen, worum es geht und warum ich dieses Verfahren für eine gute Sache halte: KI: Die Klage der New York Times gegen Microsoft und OpenAI ist gut und wichtig.

In einer Stellungnahme hatte OpenAI wenige Tage nach Klageeinreichung behauptet, die New York Times hätte ChatGPT „missbraucht“, um Material für seine Klage zu sammeln. Man selbst habe bei der Verarbeitung der von der Zeitung bereitgestellten Inhalte das Prinzip der fairen Nutzung angewendet.

Die Klageerwiderung bei Gericht fährt jetzt so richtig dicke Geschütze auf: OpenAI behauptet, die New York Times habe jemanden dafür bezahlt, ChatGPT zu hacken. Es seien zehntausende Versuche notwendig gewesen, um mit bösartigen und manipulativen Prompts abnormale Antworten von ChatGPT zu erzwingen. Möglich sei das überhaupt nur durch einen Bug in ChatGPT gewesen, den man mittlerweile adressiert habe.

Die Reaktion der Times ließ nicht lange auf sich warten:

Was OpenAI in bizarrer Weise als ‚Hacking‘ bezeichnet, ist die Verwendung der Produkte von OpenAI, um nach Beweisen dafür zu suchen, dass sie das urheberrechtlich geschützte Werk der Times gestohlen und reproduziert haben„, sagte der Anwalt der Zeitung, Ian Crosby.

Der Antrag von OpenAI lautet wenig überraschend, die Klage in weiten Teilen abzuweisen. Von Microsoft, die in diesem Fall ebenfalls Beklagtenpartei sind, gibt es bislang noch keine Erwiderung.

Wir werden in diesem Fall noch einige interessante Stellungnahmen hören, die man auch nicht zu bierernst nehmen sollte. Das ist juristischer Geschützdonner, maßlose Übertreibung zur Untermauerung des eigenen Standpunkts gehört einfach dazu.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

Anzeige