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Wegen Warnung vor Teams und Skype: Microsoft mahnt Berliner Datenschutzbehörde ab – Update

Wegen Warnung vor Teams und Skype: Microsoft mahnt Berliner Datenschutzbehörde ab - Update

Ein seit Monaten, wenn nicht Jahren gärender Konflikt spitzt sich zu: Immer wieder haben Datenschützer vor der Nutzung (nicht nur) von Microsoft-Produkten gewarnt, weil diese nicht mit dem Datenschutz vereinbar seien. Microsoft wurde dagegen nicht müde zu betonen, dass man den Datenschutz sehr ernst nehme und seine Dienste durchaus im Einklang mit den geltenden Regelungen sehe. Für Office/Microsoft 365 inklusive Teams benutzt man das als wichtiges Verkaufsargument.

Am 17. April hatte die Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit einen „Vermerk“ veröffentlicht, der sich mit der sprunghaft gestiegenen Nutzung von Videokonferenz-Lösungen seit Ausbruch der Corona Pandemie befasst. In diesem Vermerkt wurde vor dem grundsätzlichen Risiko der Nutzung von Diensten gewarnt, hinter denen ausländische Unternehmen stehen, speziell aus den USA. Microsoft Teams und Skype wurden dabei als „prominentes Beispiel“ genannt.

Update vom Montag, 18.05. um 13:14 Uhr: Die Berliner Behörde hat den strittigen Vermerk gelöscht, der obige Link führt jetzt ins Leere.

Microsoft hatte mit einer eigenen Pressemitteilung deutlich widersprochen, die mit folgendem Fazit schließt:

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Microsoft Teams und Skype for Business Online alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die im Vermerk genannten „Grundlegenden Anforderungen“ hat Microsoft vollständig oder überschießend erfüllt. Die im Vermerk aufgeführten „Risiken“ bestehen bei der Nutzung von Microsoft Teams und Skype for Business Online nicht.

Damit schien wieder Ruhe eingekehrt. Wie T-Online aber nun berichtet, soll Microsoft mit Datum vom 5. Mai eine Abmahnung an die Berliner Datenschutzbehörde verschickt haben, in der man dazu auffordert, die entsprechenden Äußerungen zu unterlassen und „unrichtige Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen“. Microsoft betrachtet diese Aussagen als geschäftsschädigend, stellt in der Abmahnung aber keine finanziellen Forderungen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung gab es bislang augenscheinlich nicht. Ich möchte hoffen, dass sie auch weiterhin ausbleibt und der Streit letztlich vor Gericht landet. Dann wäre die Zeit der Behauptungen auf beiden Seiten nämlich endlich vorbei und es müssten Fakten auf den Tisch. Am Ende gäbe es dann eine rechtsverbindliche Klärung – für die Datenschützer, für Microsoft und vor allen Dingen für die Kunden.

Leider fürchte ich aber, dass sich diesen Schuh niemand anziehen möchte und die Sache letztlich im Sand verläuft.

Über den Autor

Martin Geuß

Martin Geuß

Ich bin Martin Geuß, und wie unschwer zu erkennen ist, fühle ich mich in der Windows-Welt zu Hause. Seit mehr als 17 Jahren lasse ich die Welt an dem teilhaben, was mir zu Windows und anderen Microsoft-Produkten durch den Kopf geht, und manchmal ist das sogar interessant. Das wichtigste Motto meiner Arbeit lautet: Von mir - für Euch!

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