Vielleicht hilft das ja auch bei Euch
Microsoft Support Anfrage wegen 0x80073712 Fehler beim Update SP1 von Vista.
Um das Problem zu beheben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- deaktivieren Sie die Benutzerkontensteuerung (Systemsteuerung - Benutzerkonten - "Benutzerkontensteuerung ein- oder ausschalten" --> Neustart erforderlich)
- klicken Sie nun auf START - alle Programme - Zubehör
- rechtsklicken Sie die "Eingabeaufforderung" und wählen Sie "als Administrator ausführen"
- geben Sie nun nacheinander die folgenden Befehle ein und bestätigen Sie nach jeder Zeile mit ENTER:
cd %windir%\winsxs
takeown /f pending.xml
cacls pending.xml /G <BENUTZERNAME>:F --> Abfrage mit J bestätigen
del pending.xml
exit
(der <BENUTZERNAME> wird in der vorherigen Zeile in Anführungszeichen angegeben, meist ist es PC-Name\Ihr Benutzername. Bitte verwenden Sie den <BENUTZERNAMEN> ohne Anführungszeichen).
- reaktivieren Sie nun die Benutzerkontensteuerung (Systemsteuerung - Benutzerkonten - "Benutzerkontensteuerung ein- oder ausschalten" --> Neustart erforderlich)
- installieren Sie nun das SP1 erneut
sollte das Problem sich so nicht beheben lassen , kann eine weitere Ursache eine beschädigte System Datei sein,
In diesem Falle, führen Sie bitte eine Überinstallation (Inplace Upgrade) von Windows Vista durch.
Dazu starten Sie bitte Windows Vista bis Sie den Desktop angezeigt bekommen. Führen Sie nun die Setup.exe von der Windows-Vista DVD aus (wennSie keine Recovery DVD verwenden) und wählen als Installationsart "Upgrade".
Beim Inplace Upgrade werden lediglich Windows-Dateien neu geschrieben. Ihre persönlichen Daten und Ihre Programme bleiben hiervon unberührt. Sie müssen lediglich die bisher installierten Windows Updates neu aufspielen.
Nach dem Inplace Upgrade installieren Sie bitte das SP1, sicherheitshalber die manuell gedownloadetet Datei aus dem abgesicherten Modus heraus, damit nicht eine Hintergrundapplikation oder Drittanbieter Dienst sich negativ auf die Installation auswirkt.
Bei mir war es die beschädigte Pending.xml.
Viel Erfolg damit