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Kann Kontoauszüge nicht stapeln

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Dekkert

treuer Stammgast
Windows 8.1 prof
Paperport 14 pro

Wenn ich meine Kontoauszüge vom Server lade (PDF) und stapeln will, verlangt das Programm ein Passwort, das ich nicht habe.
Das ist schon passiert, aber nur mit heruntergeladenen PDF-Dateien.
In den Sicherheitseinstellungen habe ich nichts gefunden.
Wie kann ich dem entgegenwirken?
 
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Frag doch mal bei der Bank nach. Passwort macht Sinn und ist mM sogar Pflicht seit DSGVO. Anleitung zum Knacken wirst du hier sicherlich nicht bekommen.
 
Wenn ich meine Kontoauszüge vom Server lade (PDF) und stapeln will, verlangt das Programm ein Passwort, ...
Welcher Server ist es denn? Richtig, der der Bank.
Denkst du wirklich, da kommst du ohne rein?

Seit dem ich Banking über das Internet nutze, gibt es ein Paßwort. Hat also nichts mir der DSGVO zu tun.
 
Das ist nicht das allgemeine Passwort zum Einloggen.
Ich hatte mich eingeloggt mit meinem Passwort, hatte Kontoauszüge runtergeladen. Im Monat August hatten die Bank Wartungsarbeiten und hat den August in zwei Portionen geliefert. Das einzige, was ich will, ist diesen August zusammenzufügen.
Das kann ich mit Paperport über Stapeln normalerweise. Das wird mir hier aber verweigert und ist lediglich ein völlig unnötiges Hemmnis im Arbeiten mit meinen Dateien.
Ist im Netz soweit auch bekannt.
https://praxistipps.chip.de/pdf-passwort-entfernen-so-gehts_110291
Mit der englischen Version des Acrobat geht es nicht, ich versuche gerade die deutsche.
 
Das wäre ja auch zu dämlich, für beides das gleiche PW zu wählen. Du hast ganz sicher eines bekommen, es dürfte auch nicht online zu finden sein aus Sicherheitsgründen. Deswegen nochmal - frag deine Bank! Ist doch unmissverständlich gewesen. Vermutlich wirst du ein neues bekommen.
 
Wer redet davon, das gleiche Passwort zu wählen? Ich habe kein Passwort für Mails bekommen. Die Chip-Hilfe hilft auch nicht, denn ich komme nur auf eine Seite, die bestätigt, dass ein spezielles Passwort existiert, es aber nicht nennt. Da mir dieses wie oben dargestellt, früher auch schon mit anderen PDFs von anderen Sendern passiert ist, wird mir die Bank auch nicht helfen können, da dieses ominöse Passwort nicht von ihr ist. Ich rufe da trotzdem mal an.
 
Im Monat August hatten die Bank Wartungsarbeiten und hat den August in zwei Portionen geliefert. Das einzige, was ich will, ist diesen August zusammenzufügen.
Das kann ich mit Paperport über Stapeln normalerweise. Das wird mir hier aber verweigert und ist lediglich ein völlig unnötiges Hemmnis im Arbeiten mit meinen Dateien.
Quatsch sind das Deine Dateien. Das sind offizielle Dokumente der Bank, die natürlich nicht will bzw. gar nicht wollen darf, daß die verändert werden. Wenn die Absicherung im PDF richtig gemacht wurde, gibt es keine Chance das zu ändern. Die diversen Anleitungen im Netz zum Umgehen von PDF-Sperren bzw. -Passwörtern funktionieren nur, wenn der Ersteller des PDFs schlampig gearbeitet hat. Einzige Lösungsmöglichkeit dürfte hier sein, die PDFs mit einem PDF-Drucker in je eine neue PDF-Datei zu drucken und danach die neuen PDF-Dateien Paperport zu übergeben.

Dir sollte bewußt sein, daß Du nach Löschen der ursprünglichen PDF-Dateien keine Originale der Kontoauszüge mehr hast. Im privaten Bereich wäre das höchstens im Fall von Streitigkeiten mit der Bank von Belang. Sofern es um Geschäftliches geht, sollten die ursprünglichen Dokumente aufgehoben werden, selbst wenn das dem eigenen Ordnungsfanatismus entgegen steht.
 
Chip stellt also eine illegale Methode offiziell vor.
Selbst die Volksbank spricht von meinen Kontoauszügen auf ihren Seiten.
Die Volksbank Bottrop, die ich heute anrief, kannte den Begriff der Berechtigungspasswörter nicht mal.
 
Mach doch mal einen Screenshot der Sicherheits-Eigenschaften Deiner PDF-Dokumente, das sollte in etwa so aussehen:

PDF_Sicherheit.png

Dieses "Berechtigungspasswort" dürfte übrigens ein anderes sein, als ein eventuelles Verschlüsselungspasswort, das Dir die Bank mitteilt (bzw. mit Dir vorher vereinbart), wenn sie Dir Dokumente zuschickt.

Ob sich das Berechtigungspasswort einfach entfernen läßt, wie es beispielsweise hier beschrieben ist:
computerbild.de/Ratgeber-Kurse-Software-PDF-Passwort-entfernen,
das mußt Du ausprobieren.
 
chip zeigt den offiziellen Weg, aber sie verschweigen, dass man dazu dass Passwort auch wissen muss :rolleyes:

Wenn kein PW vergeben wurde an dich, dann ist es so, wie die beiden anderen schreiben/zeigen: Änderungen unerwünscht.

Meine Lohnabrechnung (per Mail) hat ein Passwort, meine Bank keines, wenn ich aus dem Kundenlogin lade (hat mich auch gewundert, kann ich aber nicht ändern). Telekom hatte sogar mal PDF im PDF mit Passwort.

Was sagt nun die Hotline? Die meisten hatten gestern bis 18 Uhr Dienst. Immer diese elendig sinnlosen Diskussionen, wo man eh nur raten kann.
 
chip zeigt den offiziellen Weg, aber sie verschweigen, dass man dazu dass Passwort auch wissen muss
Nein, Chip gibt eine Anleitung zum Entfernen(die nicht funktioniert), von der Eingabe des Passwortes sehe nichts. Dieses Berechtigungspasswort wird als "nervig" bezeichnet.
Spezielle Dokumente, etwa die von einer Krankenversicherung als Betreuer, waren passwortgesichert. Das heißt, ich konnte sie nur mit dem Passwort öffnen. Meine Kontoauszüge kann ich ebenfalls öffnen, sobald ich u.a. mit meinem Passwort eingeloggt bin. Danach sollte ich die Dateien aber beliebig bearbeiten (also auch Anmerkungen schreiben) können. Irgendeine Sinnhaftigkeit kann ich in einer weiteren Sperre nicht erkennen.
Wenn ich die fälschen will, fotografiere oder kopiere sie mit einem entsprechenden Programm und bearbeite sie weiter. Das hindert eine Berechtigungssperre nicht.

Was sagt nun die Hotline? Die meisten hatten gestern bis 18 Uhr Dienst.
Wie schon gesagt, "weiß ich nicht, bin nur eine Art Notdienst, die Techniker sind montags zurück.

Immer diese elendig sinnlosen Diskussionen, wo man eh nur raten kann.
Stimme ich zu. Ich rufe dort am Montag an.

Ich hoffe, das Bild entspricht dem Gewünschten.
BPasswort.jpg

Ein Berechtigungspasswort ist mir nicht mitgeteilt worden, nicht mal, dass eins existiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
q.e.d.
Das ist genau das, was oben beschrieben worden ist: Änderungen unerwünscht.
Da brauchst du auch nicht für anrufen, das gibt eine Absage.
Und damit wäre dein Anliegen in der gewünschten Form endgültig gestorben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dein Screenshot sagt doch alles, du darfst am Dokument keinerlei Änderungen vornehmen.
Aber das wurde dir ja schon von anderen Kollegen mitgeteilt :)
 
Chip stellt also eine illegale Methode offiziell vor.
Illegal hast Du jetzt gesagt. Darum geht es höchstens, wenn Du den Inhalt der Dokumente verändern oder unberechtigte Vervielfältigungen vornehmen würdest. Stichworte Urkundenfälschung, Urheberrecht, etc. Was jetzt an Chip offiziell sein soll, weißt wohl nur Du.

Jedenfalls ist die Intention des Passworts doch klar, der Urheber möchte keine Änderung. In wie weit das Entfernen des Passworts diesbezüglich rechtlich problematisch ist, entscheiden die Umstände. Eine Anleitung dazu zu veröffentlichen, dürfte jedenfalls kaum illegal sein - insbesondere wenn die Anleitung in den entscheidenden Momenten sowieso nicht funktioniert.

Egal was die Chip und andere Helden schreiben, das Passwort läßt sich nicht in allen Fällen entfernen. Den Ausweg inkl. der Nachteile habe ich bereits oben beschrieben.

Selbst die Volksbank spricht von meinen Kontoauszügen auf ihren Seiten.
Stellst Du Dich absichtlich so blöd? Natürlich sind das Deine Kontoauszüge, aber das heißt Doch nicht, daß Du die beliebig verändern kannst oder darfst. Insbesondere umfaßt das eben auch das Format. Wenn Dir die Bank zwei Dokumente zukommen läßt, hast Du eben Pech gehabt.

Die Volksbank Bottrop, die ich heute anrief, kannte den Begriff der Berechtigungspasswörter nicht mal.
Vermutlich weil der Mitarbeiter noch ahnungsloser war. Der Fall "Kunde will PDF-Dokument der Bank bearbeiten" wird dort noch nie vorgekommen sein und der übliche Bankmitarbeiter mit Kundenkontakt hat mit der IT der Bank wenig zu tun.
 
Erstmal an .Bernd und Konsorten. Ich kann das Dokument nicht mal von außen drucken, muss es also erst öffnen um es zu drucken.
Welches Sicherheitsbedürfnis wird hier denn erfüllt? Dass auch Bild neben Chip diese Möglichkeit erwähnt, sagt alles über die Legalität des Stapelns oder Druckens. Build, es geht hier nicht um Bildberechtigungen nach 23 UrhG oder ähnlich. Dass ein Aufeinanderlegen von Dokumenten schon eine Urheberrechtsverletzung ist, ist allerdings dämlich, um bei deiner Wortwahl zu bleiben.

Danke Pete.
Der Vorschlag der Bild ähnelt dem von Chip. Eine Wahl "Keine Sicherheit" wurde mir nicht angeboten.

Der Vorschlag mit dem Creator war aber ein krachender Erfolg. Paperport bietet mir einen
ähnlichen Creator an. Nach dem "Druck" der Dateien konnte ich die neuen anstandslos wie gewohnt stapeln. Und die alten löschen.
Aber diie Nutzung der Creators ist sicher auch illegal.
Also .Bernd, MSFreak und Build 10240 :):ROFLMAO::D

Sucht nicht immer die Sturheit bei dem Anderen. lest einfach meine Anmerkungen vorurteilsfrei durch, auch wenn es schwer fällt. Sonst fallen Begriffe wie "Quatsch" oder "dämlich" einfach auf den Autoren zurück.

.Bernd: Ich rufe trotzdem die Bank an, um zu erfahren, was das soll.
 
Welches Sicherheitsbedürfnis wird hier denn erfüllt?
Das der Bank, daß Du die Kontoauszüge nicht veränderst, beispielsweise.
Dass auch Bild neben Chip diese Möglichkeit erwähnt, sagt alles über die Legalität des Stapelns oder Druckens.
Eine Erwähnung einer Methode in Publikationen von Springer und Burda soll also etwas über die Legalität dieser Methode aussagen? Das ist schon eine steile These. Mal davon abgesehen, geht es hier doch gar nicht darum, ob die Methode allgemein illegal ist, sondern um die hier diskutierten Umstände.

es geht hier nicht um Bildberechtigungen nach 23 UrhG oder ähnlich.
Wieso bringst Du jetzt ein völlig anderes Thema hier rein?

Dass ein Aufeinanderlegen von Dokumenten schon eine Urheberrechtsverletzung ist, ist allerdings dämlich
Daß das auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletztung ist, habe ich nicht behauptet. Da kommt es wie gesagt auf die Umstände an. Ganz generell hat hier die Bank jedenfalls ein Interesse, daß die Integrität des Dokuments gewahrt bleibt.

Aber diie Nutzung der Creators ist sicher auch illegal.
Ist wie bei einem Küchenmesser. Das kann man benutzen, um Gemüse zu schneiden, aber auch für Mord und Totschlag. Das Küchenmesser wird aber nicht illegal, nur weil es als Mordinstrument verwendet werden könnte. Genauso wenig wird Mord mit einem Messer legal, weil man mit dem Messer auch Gemüse schneiden kann.

PS: Warum die Originale, die Du jetzt gelöscht hast, wichtig sein können, habe ich schon in #7 beschrieben. Wenn Du das nicht verstehen willst und stattdessen wieder mal die Helfer anmeckerst, weil sie Dir nicht so helfen, wie Du Dir das vorstellst, dann ist das Dein Problem.
 
Was das soll, kann ich Dir schon sagen.
Es soll verhindern, daß Dokumente nachträglich unbemerkt verändert werden können.
Du könntest ja beispielsweise das Buchungsdatum einer Lastschrift verändern, um weniger Sollzinsen zahlen zu müssen (oder was weiß ich, der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt). Im Zweifelsfall müßtest Du das unveränderte, passwortgeschützte Dokument vorlegen, um Deine Rechte durchzusetzen.
Es gibt übrigens auch geschützte PDF-A Dokumente, da läßt sich der Schutz leicht entfernen. Danach ist es aber als Beweisdokument ebenfalls nicht mehr brauchbar.
 
Du könntest ja beispielsweise das Buchungsdatum einer Lastschrift verändern, um weniger Sollzinsen zahlen zu müssen (oder was weiß ich, der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt). Im Zweifelsfall müßtest Du das unveränderte, passwortgeschützte Dokument vorlegen, um Deine Rechte durchzusetzen.
Vollkommen sinnfrei. Wenn er es versuchen würde, würde ihn die Bank sofort (fristlos) kündigen wegen a) Urkundenfälschung und b) Betrugversuches. Und er ist vorbestraft. Sorry, aber bei all den dämlichen Kommentaren hier von Dekkert wird das langsam ein Kandidat zum Ignorieren. Da fehlt nicht nur nur das technische Verständnis, das ist ähnlich wie Mockridge im Fernsehgarten, der hat für den Schei** jetzt auch ne Vorladung bekommen. Es hat ja niemand behauptet es gäbe nur einen Weg, aber genau dieser Weg ist nicht möglich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es soll verhindern, daß Dokumente nachträglich unbemerkt verändert werden können.
Das tut es ja nicht, es behindert mich wohl. Deswegen sprechen die Artikel von nervig.

Du könntest ja beispielsweise das Buchungsdatum einer Lastschrift verändern, um weniger Sollzinsen zahlen zu müssen (oder was weiß ich, der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt). Im Zweifelsfall müßtest Du das unveränderte, passwortgeschützte Dokument vorlegen, um Deine Rechte durchzusetzen.
Daran hindert mich das Berechtigungspasswort nicht.
Das Berechtigungspasswort verhindert keine Fälschung. Legt es jemand als "Beweis" vor, fällt er auf und sitzt dann wirklich in den Nesseln.
Es behindert nur, und störungsfrei zu arbeiten, ist mein Interesse.
Warum meine Interessen hinter den ungeschickt vertretenen Interesse der Bank zurückstehen soll, die ihr so krampfhaft verteidigt, akzeptiere ich nicht.
Die Bank hat von ihrem Passwort nichts, ich aber den Nachteil.
 
Das der Bank, daß Du die Kontoauszüge nicht veränderst, beispielsweise.
Du hast nicht richtig gelesen, ich sprach vom Ausdrucken der Datei ohne sie zu öffnen. Dafür brauche ich nach dem Willen der Bank auch das Passwort.
Eine Erwähnung einer Methode in Publikationen von Springer und Burda soll also etwas über die Legalität dieser Methode aussagen? Das ist schon eine steile These.
Bitte??? Bild und Chip setzen sich einer Strafbarkeit aus für einen Artikel? Heerscharen von Juristen prüfen jede Veröffentlichung. Das wird sonst furchtbar teuer. In welchem Universum lebst du denn?
Daß das auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletztung ist, habe ich nicht behauptet.
Es ist in keinem Fall eine Urheberverletzung. Un nü?
Ganz generell hat hier die Bank jedenfalls ein Interesse, daß die Integrität des Dokuments gewahrt bleibt.
Was interessiert mich denn das Interesse der Bank? Du wirst immer abenteuerlicher! Ich muss meine Handlungen mit dem Gesetzgeber abmachen. Drucken und stapeln sind nicht bußgeldpflichtig, genauso verwerflich wie Schuh zubinden.

Ist wie bei einem Küchenmesser. Das kann man benutzen, um Gemüse zu schneiden, aber auch für Mord und Totschlag. Das Küchenmesser wird aber nicht illegal, nur weil es als Mordinstrument verwendet werden könnte. Genauso wenig wird Mord mit einem Messer legal, weil man mit dem Messer auch Gemüse schneiden kann.
Hinkt als Beispiel wie ich es selten gesehen habe. Wir reden über die ganze Zeit über eine Handlung, das Stapeln von Kontoauszügen. Nicht ob ein Computer oder ein Programm eine Waffe sein kann.

PS: Warum die Originale, die Du jetzt gelöscht hast, wichtig sein können, habe ich schon in #7 beschrieben.
Nur völlig bedeutungslose Argumentationen. Ob Stapeln geschickt ist und ob ich einen Beweis verliere, was eh keiner merkt und den ich mir auch noch wiederbesorgen kann, steht hier nicht zur Debatte. Glaube mir, stapeln ist geschickt.
Wenn Du das nicht verstehen willst und stattdessen wieder mal die Helfer anmeckerst, weil sie Dir nicht so helfen, wie Du Dir das vorstellst, dann ist das Dein Problem.
Danke Pete. Wer hat mir sonst geholfen?
Das jemand, der mein Verhalten und damit mich "dämlich" nennt, und mich auch sonst anmeckert, während ich noch friedlich war, sich beschwert, passt zur Niedertracht der heutigen Zeit.
Da wäre eine Entschuldigung angebracht gewesen.
Ihr seht wahrscheinlich selbst, dass ihr euch verrannt habt. Das habt ihr mit dem albernen Vorwurf der Manipulation angefangen und konntet nicht mehr zurück.
Behandelt einen friedlichen Fragesteller friedlich.
 
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