Peter Ciecior
kennt sich schon aus
Ich möchte bald einen neuen PC zusammenstellen. Muss dann Windows neu gekauft werden, oder kann ich mein altes Windows weiterverwenden?
MfG. Peter
MfG. Peter
Dann zeig diese Information in unserem Forum. BitteAber diese Information hättest du auch ganz schnell selbst über unsere Forensuche erhalten.
jedenfalls nicht gestimmt.Der alte Key ist Hardware-gebunden an den alten PC. Besorge dir ein gütiges Win7, installiere es nur mit SP1 und den passenden Treibern, und wenn Win 7 läuft, mache dann einen Upgrade. Somit ist dann das neue System aktiv.
Genau, und dann gibt jeder Tips ab, ohne den genauen Hintergund zu Wissen.Wir wissen doch gar nicht was er für einen Key hat!
Das kostenlose Windows 10 wurde gar nicht gekauft und damit kann Microsoft den Nutzer in den Bedingungen hinsichtlich der Nutzung von Windows 10 vorschreiben, was ihnen beliebt. Da die Nutzer die Rechte für die Lizenz von Windows 7 oder 8.1 nicht verlieren, sondern nach der Beendigung der Nutzung von Windows 10 Windows 7/8.1 genauso weiternutzen können wie vorher, verletzt Microosft keinerlei Verbote von Hardwarebindung.Die im Rahmen des kostenlosen Upgrades auf Windows 10 erhaltene Windows-Lizenz ist zumindest bei uns nicht hardwaregebunden.
Das klappt jetzt während der Laufzeit des kostenlosen Angebots, aber ob das nach dem 28. Juli noch funktioniert ist reine Spekulation. Wenn schon, dann sollte man vom Worst Case ausgehen und hier nicht Ratschläge erteilen, daß man Windows 10 hardwareunabhängig unbegrenzt nutzen kann, obwohl Microsoft sich dazu noch nicht eindeutig geäußert hat.Die Nutzung auf einem neuen PC ist somit möglich. Dafür gibt es verschiedene Möglicheiten:
1. Auf dem neuen PC zunächst das Windows 7/8 installieren, von dem aus das Upgrade auf Windows 10 gemacht wurde. Von da aus lässt sich das Upgrade auf Windows 10 erneut durchführen. Dadurch wird die Aktivierung für den alten PC bei MS gelöscht und der neue PC für die Windows 10 - Lizenz eingetragen.
2. Auf dem neuen PC direkt Windows 10 installieren. Seit dem Novemberupdate lässt sich Windows 10 auch mit upgradeberechtigten Windows 7/8 - Keys aktivieren. Diese Möglichkeit wurde von MS nämlich für genau den Fall geschaffen, dass man das W10-Upgrade auf einen neuen PC umziehen will. Hier also dann einfach den alten W7/8-Key von der Installation eingeben, mit der man ursprünglich das Upgrade gemacht hatte.
Beide Varianten resultieren im gleichen Ergebnis - W10 ist ab sofort auf dem neuen PC aktiviert und kann dort zukünftig wieder ganz ohne Key installiert werden. Die Installation auf dem alten PC wird dann deaktiviert.
Es werden bei Microsoft Informationen zur Hardware des PC, auf dem das Upgrade durchgeführt wurde, gespeichert. Ob auch Informationen über die ursprüngliche Lizenz dabei sind, ist bisher nur eine Vermutung.Es ist ja ebenfalls bei MS hinterlegt, mit welcher W7/8-Lizenz schonmal ein Upgrade gemacht wurde.
Wer verbreitet denn ständig solche falschen Informationen? Lesen hier alle nur noch Chip, Computerbild und Co.? Die Lizenz von Windows 7 bzw. 8 wird weder ungültig noch umgewandelt, nach 30 Tagen wird lediglich der Ordner Windows.old gelöscht, so daß eine automatische Rückkehr nicht mehr möglich ist. Man erhält keine vollwertige Windows-10-Lizenz sondern eine sog. digitale Berechtigung, Windows 10 auf diesem Gerät für dessen Lebensdauer kostenlos zu nutzen. Selbstredend gelten ansonsten die üblichen Bedingungen bei einem Upgrade, insbesondere darf Windows 7 bzw. 8.1 mit demselben Produkt-Key nicht gleichzeitig mit Windows 10 auf dem gleichen oder einem andern PC installiert werden. Will oder kann man Windows 10 nicht mehr nutzen, kann Windows 7 bzw. 8.1 wieder installiert werden.Das Nutzungsrecht für die 7/8-Lizenz erlischt nach einer Frist nach dem Upgrade ja, woraufhin man dann schon eine echte W10-Lizenz hat. Diese wird dann über den früheren 7/8-Key identifiziert.
Weder mit Windows 10 noch mit früheren Windowsversionen befindet man sich bei der Übertragung der Lizenz auf ein anderes System in einer Grauzone. Sowohl Retail als auch OEM-Lizenzen sollten sich nach deutschem bzw. europäischen Recht auf einen anderen Rechner übertragen lassen. Solange man keinen Kopierschutz überwindet, befindet man sich dabei sicher nicht in einer Grauzone. Wenn Microsoft in einem solchen Fall die Aktivierung verweigert, darf man natürlich nicht zur Selbstjustiz in Form von Tools zum Cracken greifen, sondern muß sich - ggf. über ein Gericht - mit Händler, OEM-Hersteller und Microsoft auseinandersetzen.Egal was nun Spezialisten oder MS oder sonstwer sagt, eine bestehende Lizenz auf neue Hardwar zu übertragen ist per se möglich. Jedoch ist man ab und an in einer "Grauzone".
Was meinst Du mit neues Upgrade? Du hast doch schon Windows 10 auf der SSD. Was versprichst Du Dir davon? Über welches Bootmenü bootet Ubuntu? Je nachdem wie Du den Dualboot zwischen Ubuntu und Windows eingerichtet hast und ob es sich um ein UEFI-Sytem handelt, gibt es bei einer Neuinstallation oder einem Upgrade einiges zu beachten.Ich habe auf SSD-C: Windows und auf SSD-D: den Flugsimulator FSX. Macht es Sinn auf C ein ganz neues Windows Upgrate zu machen? Meine sonstigen Daten werden auf einer anderen Festplatte unter Ubuntu verwaltet.