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[gelöst] Rücksetzen WIN 10 auf Werkseinstellungen

billy5

treuer Stammgast
Hallo allerseits,

ich beabsichtige den Kauf eines Notebooks mit WIN 10 pro. Dabei will ich mit bestimmter Software das Notebook testen (Benchmark, Libreoffice etc.). Das Notebook kann ich innerhalb einer Widerrufsfrist zurückgeben. Dabei muss ich das Betriebsystem auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
Und das ist der Kern der Frage: Die Rücksetzung auf Werkseinstellungen. Ich habe recherchiert, dass über die Schritte [Update & Sicherheit] [Diesen PC zurücksetzen] [Los gehts] in Verbindung mit der Auswahl eigene Dateien nicht zu erhalten, die Rücksetzung erfolgt.
Fragen: Muss ich vor der Prozedur noch irgend etwas brennen (USB-Stick)? Bleiben die Geräte-Treiber nach der Rücksetzung erhalten? Was ist sonst noch zu beachten?

Danke vorab für hilfreiche Antworten.

Gruß
billy5
 
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Wenn das Notebook mit Windows vorinstalliert ist, gibt es auch eine Recovery Funktion um das Gerät auf den Auslieferungszustand zurückzusetzen. Damit hast du den Zustand wie du das Gerät erhalten hast.
Und das ist der Kern der Frage: Die Rücksetzung auf Werkseinstellungen
... die korrekte Vorgehensweise ist aus dem Handbuch des Gerätes ersichtlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Micha,

danke für deine Antwort. Wenn ich mir das Handbuch so durchlese, ist noch nicht klar, ob die Recovery-Funktion des Win 10 allein funktioniert (Treiber sind dann weg). Ich fürchte, der Aufwand wird größer und muss über das hp-Cloud-Recovery gemacht werden. Oder hat jemand andere Erfahrungen?

Gruß
billy5
 
Aus Deinem Text heraus nehme ich an das es um ein HP Gerät handelt?
Bei HP Geräten drückt man beim starten des Rechners die Taste F11.
Ob das heute noch so ist weiß ich nicht, aber probiere es doch einfach aus.
 
Hallo billy5,

bitte detaillierte Informationen zu deinem Notebook und mit was es geliefert wird.
Vielleicht hast du auch einen Link zum Downloaden des Handbuchs.
Wenn es eine Recovery Funktion vom Hersteller gibt, sollte diese auch das Gerät in den Auslieferungszustand zurücksetzen können.
 
Hallo,

siehe meinen 1. Post. Ich habe das Gerät noch nicht. Und ich w ü r d e es mir nur besorgen, wenn ich die Möglichkeit der Rückgabe habe. Bedingung lt. HP-Support: Windows ist auf Werkseinstellung zurückzusetzen. Ob eine Recovery-DVD mit dem Laptop geliefert wird, weiß ich (noch) nicht. Und in dem Handbuch finde ich keinen Artikel zum Thema "Rücksetzen auf Werkseinstellung". Der Begriff taucht lediglich in einem Link zur HP-Cloud-Recovery auf.
Und das verunsichert mich. Daher meine Fragen dazu an euch.

Gruß
billy5

Gruß
billy5
 
Wozu der ganze Aufwand? Wenn das Gerät zurückgehen soll, einfach ganz naiv die erst beste Rücksetzoption verwenden, die gefunden wird. Wenn das Handbuch oder der Einrichtungsdialog der Herstellers derartiges anbieten, gut. Ansonsten einfach die neutrale Rücksetzfunktion von Windows verwenden. Falls schon persönliche Daten auf dem Gerät waren, noch zusätzlich den freien Speicher überschreiben. Zurücksenden. Ausprobieren gehört dazu. Wenn in einem solchen Fall keine einfach zu bedienende Rücksetzfunktion vorhanden ist, sollte das nicht das Problem des Kunden sein.

Recovery-Medien sind heute nicht mehr enthalten. Es wird da an allem gespart und sei es nur die zusätzliche DVD oder der USB-Stick im Wert von wenigen Cent. In der Regel ist bei OEM-Geräten eine Recovery-Partition auf der Festplatte vorhanden. Früher war die davon unterstütze Recovery-Funktion teils ins BIOS integriert und teils mit Software der Hersteller umgesetzt. Seit Windows 7 ist jedoch die Integration dieser Hersteller-Recovery in Windows möglich und dann reicht im Zweifel bei Windows 10 die entsprechende Funktion aus Einstellungen/Update und Sicherheit/Wiederherstellung. Wenn der Hersteller keine Fehler gemacht hat, sollte dort zusätzlich ein Punkt zum Zurücksetzen auf Werkseinstellungen existieren.

Um das gesetzliche vierzehntägige Rückgaberecht im Versandhandel wahrzunehmen, muß man nicht irgendwelche zusätzlichen Bedingungen erfüllen. Solange das Gerät physisch in einwandfreiem Zustand ist, muß der Händler es zurücknehmen. Daß man das Gerät nicht mit leerer Festplatte zurückgibt, versteht sich von selbst. Mehr als ein Zurücksetzen nach Bedienungsanleitung wird der Händler aber nicht verlangen können. Wenn dazu ein Backup über die Cloud gehören sollte, fällt das m.E. schon in einen Bereich der einem Kunden nicht unbedingt zuzumuten wäre. Wohl gemerkt geht es hier nur um das gesetzliche Rückgaberecht. Individuelle Vereinbarungen für längere Rückgaberechte oder auch ein Rückgaberecht für in einem Laden erworbene Geräte können ggf. andere Bedingungen enthalten.

Solange man jetzt nicht unbedingt im grauen Markt einkauft oder bei kleinen Händlern, die unter erheblichen Druck stehen, gibt es mit der Rückgabe doch keine Probleme. Händler wie Amazon nehmen i.d.R. alles klaglos zurück, sofern man eine gewisse Rücksendequote nicht überschreitet. Die Rücksendungen wandern dann sowieso entweder unbesehen zum nächsten Kunden, landen als B-Ware im eigenen Shop oder bei spezialisierten Händlern.
 
Hallo allerseits,

danke zwischendurch für eure interessanten Antworten.

Gruß
billy5
 
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