consulting
kennt sich schon aus
Hallo, Leute,
selbst bin ich nicht betroffen.
Und ich kritisiere niemanden hier persönlich.
Eher bewundere ich die Geduld und Sorgfalt bei der Vorgehensweise.
Jedoch:
Ein Nachbar zwei Grundstücke weiter hatte einen fast identischen, sehr gravierenden Fall.
Er wandte sich an mich, den er für einen "Spezialisten" hielt.
Was tun?
Er holte sämtliche zugehörigen Papiere. Wir setzten eine Email an den Lieferanten ab. Höflich, sachlich, ohne jedes Gejammere.
Ersuchen um Freimachungslabel für Rücksendung, sofortigen Austausch des Gerätes gegen ein funktionierendes gemäß Angebot und Vertrag. Frist für die gesamte Abwicklung: 3 Tage.
Andernfalls: Sofortiger Rücktritt (wegen Nichterfüllung) und Erstattung des Kaufpreises.
Nach dem Absetzen der Email wurde beim Lieferanten angerufen und ausdrücklich die GF verlangt.
Ruhiges Gespräch, höflich, sehr sachlich, aber entschieden.
Langer Rede kurzer Sinn:
Zwei Tage nach Rücksende-Aufgabe zur Post war per Express das Ersatzgerät da.
Die Firma räumte ein, dass von einem "fehlerhaften Master" kopiert worden war.
Warum schreibe ich dieses?
Weil es grundsätzlich wenig förderlich ist, bei einem so gravierenden Mangel ohne Anweisungen durch den Lieferanten etwas am Kaufgegenstand zu verändern.
Schlimmstenfalls wird später Eigenverschulden, unsachgemäßer Gebrauch oder Ähnliches vorgeworfen, um Ansprüche abzuwehren. Man weiß ja nie...
Entweder Top oder Flop. Bei Flop ausschließlich Kontakt mit dem Vertragspartner und keine Eigenmächtigkeiten, die evtl. später vorgeworfen werden.
Für den vertragsgemäßen Zustand hat einzig der Lieferant zu sorgen. - Nur er.
Schönes WE,
M-
selbst bin ich nicht betroffen.
Und ich kritisiere niemanden hier persönlich.
Eher bewundere ich die Geduld und Sorgfalt bei der Vorgehensweise.
Jedoch:
Ein Nachbar zwei Grundstücke weiter hatte einen fast identischen, sehr gravierenden Fall.
Er wandte sich an mich, den er für einen "Spezialisten" hielt.
Was tun?
Er holte sämtliche zugehörigen Papiere. Wir setzten eine Email an den Lieferanten ab. Höflich, sachlich, ohne jedes Gejammere.
Ersuchen um Freimachungslabel für Rücksendung, sofortigen Austausch des Gerätes gegen ein funktionierendes gemäß Angebot und Vertrag. Frist für die gesamte Abwicklung: 3 Tage.
Andernfalls: Sofortiger Rücktritt (wegen Nichterfüllung) und Erstattung des Kaufpreises.
Nach dem Absetzen der Email wurde beim Lieferanten angerufen und ausdrücklich die GF verlangt.
Ruhiges Gespräch, höflich, sehr sachlich, aber entschieden.
Langer Rede kurzer Sinn:
Zwei Tage nach Rücksende-Aufgabe zur Post war per Express das Ersatzgerät da.
Die Firma räumte ein, dass von einem "fehlerhaften Master" kopiert worden war.
Warum schreibe ich dieses?
Weil es grundsätzlich wenig förderlich ist, bei einem so gravierenden Mangel ohne Anweisungen durch den Lieferanten etwas am Kaufgegenstand zu verändern.
Schlimmstenfalls wird später Eigenverschulden, unsachgemäßer Gebrauch oder Ähnliches vorgeworfen, um Ansprüche abzuwehren. Man weiß ja nie...
Entweder Top oder Flop. Bei Flop ausschließlich Kontakt mit dem Vertragspartner und keine Eigenmächtigkeiten, die evtl. später vorgeworfen werden.
Für den vertragsgemäßen Zustand hat einzig der Lieferant zu sorgen. - Nur er.
Schönes WE,
M-