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[gelöst] "Günstige Betriebssysteme"

Big Daddy

kennt sich schon aus
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"Zwei" Worte ... Menge ... und Menge.
Entweder Sonderaktion, oder Restbestand.

Solange Du darauf achtest, dass Dir bei Nichtgefallen und Mangel an der Lieferung ein Rückgaberecht eingeräumt wird, bist Du in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. Zu einer Vorabzahlung rate ich dennoch nicht, sondern wirklich nur per Nachnahme, oder Zahlung im Nachhinein.
 
Das sind oft OEM Versionen von großen Herstellern wie Dell.
Die dürfen eigentlich nur mit neuen Pc verkauft werden.
Nach einem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 ist es jedoch erlaubt, diese Software ohne die Hardware zu erwerben -
Obwohl Microsoft dagegen klagte.
Dürfen sogar gebraucht weiter verkauft werden:
Internetrecht - oem-software-verkauf
Kaufe die oft bei PCFritz.
 
Irgendwelche Bedingungen?
Ist in solch einer OSB (OEM-SB) das Branding durch den Erstausrüster inbegriffen?
Darf die Software und Lizenz der Dell-OSB auf die Hardware von Acer, Lenovo usw. übertragen werden?
 
Das gilt nur für die OEM Version die " nicht " auf einem Gerä vorinstalliert ist und mit Datenträger und Key verkauft wurde
Da steht drin:
Die Frage, ob eine Systemvereinbarung wirksam ist, hängt vom Einzelfall und von der Art des gekauften Programmes ab.
Insbesondere ist das Interesse des Software-Herstellers zu berücksichtigen, dass die Software auch unter anderen Konfigurationen funktioniert.
Auch Vergütungsinteressen können eine Rolle spielen.
Unter der Berücksichtigung, daß eine entsprechende Beurteilung immer nur im Einzelfall vorgenommen werden kann, sind somit nicht alle Lizenz Bedingungen, die einen im Rahmen einer Software-Nutzung vorgelegt werden, wirksam und ernst zu nehmen.

Wenn es vorinstalliert ist:
Zitat von c't 3/2006
... In diesem Zusammenhang ist oft auf sehr irreführende Weise von sogenannten OEM-Lizenzen die Rede.
Es heißt dann beispielsweise, die Lizenz (und somit quasi das urheberrechtliche Herz des Betriebssystems) sei ausschließlich an die Seriennummer respektive an den Aufkleber (auf dem diese steht) gebunden.
Das ist definitiv falsch.
Das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung – und nichts anderes bedeutet "Lizenz" – ist weder an den Key noch an den Aufkleber allein gebunden, sondern an das komplette Windows-Exemplar, bestehend aus vorinstalliertem Festplatteninhalt, Recovery-Datenträger, Zertifikat und Key sowie Begleitheft.
Ohne Erlaubnis des Urhebers ist es nicht zulässig, den solchermaßen definierten Umfang des Produkts aufzulösen, aufzuteilen, nach Belieben neu zu konfektionieren und weiterzuverkaufen. ...
 
Ich werde mir wahrscheinlich ein neues Laptop ohne Betriebssystem kaufen und dann werde ich wahrscheinlich WIN 7 x 64 Ult. ausprobieren.
Vielen Dank für eure Hilfe!
 
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