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System Pc aus Reperatur mit Windows XP wieder bekommen vorher windows 7 gehabt?!

susiiilein89

Herzlich willkommen
Hallo :)
Ich bin neu hier =)

Ich habe meinen PC aus der Reperatur wieder zurück bekommen und habe mit einmal ein anderes Betriebssytem auf dem Rechner, zudem muss ich noch anmerken das mein Rechner 3 Festplatten hat, auf allen wurde Windows XP installiert :cry:
Ich hatte vorher Windows 7 und wollte das auch behalten. Nun kann ich nix wiederherstellen :eek:
Ich weiß nicht was ich machen soll, denn eine erneute Reperatur kann ich mir nicht leisten. Ich habe auch nicht die Remote CD von dem Rechner da ich Ihn gebraucht gekauft habe.:cry:

Was kann ich jetzt tun?
 
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Was war der Grund der Reparatur und wie sah der Reparaturauftrag aus?
Handelte es sich um ein Original WIN7?
Was für ein Rechner? Kofiguration?

Wo war der Rechner in Reparatur?
 
zurück bringen und reklamieren, muss derjenige der den Murks gemacht hat kostenlos wieder in Ordnung bringen.
Wenn Du allerdings keine Serial von WIN 7 besitzt hast Du ein Problem, denn die Firmen spielen Dir zwar das System auf, aber die Aktivierung musst Du selber vornehmen.
Deine alten Daten (Proggis, etc) allerdings dürften futsch sein.:cry:
 
Kam der Rechner schon seit jeher mit vorinstalliertem XP und hast du Windows 7 nachträglich installiert? Wenn die komplett ausgetauscht haben, könnte so etwas passieren...
 
Also das ist schon eine wirklich heftige Aktion. Der Rechner wird zur Reparatur gegeben und hat ein installiertes Windows 7, zurück kommt der Rechner mit Windows XP, das gleich auf allen drei Festplatten installiert wurde. Wenn das mal kein Amateur war, der den Fachmann spielt.

@susiiilein89
Tritt dem auf die Füsse und mach ihn rund! Deine Daten wirst Du zwar nicht mehr zurückbekommen, denn durch das installieren von XP auf allen Festplatten wurden die zu 99% ganz vernichtet, aber dem würde ich die Hölle sowas von heiss machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja er macht das nicht kostenlos ... zuallem unglück wurde er noch unfreundlich -.-

Der Grund für die Reperatur war das der Rechner zu langsam war und nix ging mehr ... Ja es handelt sich um eine Orginal Win 7 vorher war gut schnell doch wurde nach einiger Zeit sehr langsam, ich habe den Rechner dann zu einem PC Doktor (so heißt er hier ) gebracht und am nächsten Tag hatte ich danach ein schrotthaufen. -.-

Der Grund für die Reperatur war das der Rechner zu langsam war und nix ging mehr ... Ja es handelt sich um eine Orginal Win 7 vorher war gut schnell doch wurde nach einiger Zeit sehr langsam, ich habe den Rechner dann zu einem PC Doktor (so heißt er hier ) gebracht und am nächsten Tag hatte ich danach ein schrotthaufen. -.-
Nein das XP ist nicht aktiviert. Ich bin heute morgen in seinem Geschäft gewesen, als ich rein kam und seinem Kollegen dies schilderte bekam ich Hausverbot :cry:
Kann ich denn gar nix mehr machen? Ich meine das ich einfach WIN 7 wieder habe?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sieht so aus - irgendwie - das er Deine Win 7 Version kassiert hat.
Kannst möglicherweise davon ausgehen, das Dein Key vom Notebook bereits im Netz untwewegs ist.
 
Wenn er dir Hausverbot erteilt hat, bleibt dir wohl nur der Weg zu einem Rechtsanwalt bei solchen Geschäftsmethoden.
 
Wenn du den Rechner gebraucht gekauft hast, dann frag mal beim Verkaeufer an, ob der den Key noch hat (Gab es den bei W7 nicht noch auf Aufkleber mit dem COA am Gehaeuse?), oder falls es mitgelieferte Unterlagen gab (Rechnung...), schau mal da nach. Wenn du den hast, kannst du W7 ganz einfach neu installieren (hier schauen).

Ansonsten sehe ich wenig Chancen. Die Daten sind futsch. Evtl. kannst du dem Laden einen Brief schreiben (hoeflich, nicht wuetend) und eine Erstattung der Reparaturgebuehr fordern. Der naechste Schritt waere ein Anwalt wg. Schadenersatz, aber m.E. mit zweifelhaften Erfolgsaussichten - mir waere das den Nervenstress nicht wert.

Wie jemand hier in seiner Signatur stehen hat: "Nicht gesicherte Daten sind als geloescht zu betrachten"...
 
:eek: OMG, was´n Pfuscher, muss das gewesen sein.
Lass dich bitte nicht abwimmeln, du hast ein Recht darauf dein Win7 retour zu bekommen. Geht er dieser Pflicht nicht nach ist er (schadensersatzpflichtig) wegen Betruges einzeigbar. D.h. für dich, erfolgte keine erneute Rückreparatur nach deiner Reklamation vor Ort, Schreiben aufsetzen mit verbindlicher Frist (Kopie benötigst du, zwecks der Strafanzeige). Im Beisein von einem Zeugen direkt mit dem PC abgeben. Auf die Frist achten!!!
In dem Schreiben ausformulieren, dass ansonsten eine Strafanzeige wegen Betruges erfolgen wird. Dies schaltet dann die Staatsanwaltschaft ein & die dazu notwendige Strafanzeige kannst du dann, nach Ablauf der Frist, bei jeder Polizeidienststelle aufgeben.

Es steht dir, in dem von dir geschilderten Fall auf jeden Fall zu, zudem könnte man auch eine Schadensersatzforderung und Aufwandsentschädigung in das Schreiben einbauen (welche dann aber zivilgerichtlich eingeklagt werden müsste, im Gegensatz zu der Betrugsanzeige), denn auch das sollte in dem Fall möglich sein & brächte evtl sogar die Reparaturkosten in deinem Geldbeutel zurück.
Auch wenn dies für die Reparatur bedeutet, eine gleiche Win7 Version dir _ kostenfrei aktiviert _ drauf zu installieren. Die Kosten dazu, gehen zu seinen Lasten.
Da du bestimmt auch einen Zeugen hast, der gesehen hat, das zuvor Win7 drauf war, ist es irrelevant, ob der PC gebraucht gekauft wurde. Du bist in dem Fall deiner Reklamation nicht in der Pflicht etwas zu beweisen, sondern er, im Fall der folgenden Strafanzeige.
Der Händler hat so oder so, wenn du das durchziehst, keine andere Wahl, als auch dieses OS in selber Version wiederherzustellen, oder sich der möglichen Strafanzeige zu stellen in der er dann in der Beweispflicht steht (das ist wichtig wegen der evtl anfallenden Prozess- u. Anwaltskosten), zu wiederlegen, dass kein Win7 drauf war, sondern eben XP - welches der Pfuscher regulär repariert hat.


Anders verhält es sich, wenn du einer Ausweichinstallation auf XP explizit zugestimmt hast. Doch so eine abstruse Vereinbarung käme mir dann zum ersten mal zu Gehör. Es scheint sich hier eher um eine Art Abzocke - das Einbehalten oder Fremdnutzung des Win7 Keys - zu handeln???

Im Fall des erteilten Hausverbotes (das schreit geradezu nach Abzocke & lässt die weitere Option des Straftatbestandes "Nötigung" zu), reicht auch der Einwurf des Schreibens im Beisein von einem Zeugen. Da du nun natürlich auch nicht mehr den PC in den Laden bringen kannst, formulierst du darin zusätzlich, dass er sich binnen einer bis max zwei Wochen dazu schriftlich bei dir äußern muss, mit der Vorgehensweise zur Problemlösung.
Wobei alles andere als Windows 7 in der Version von zuvor -beweisbar aktiviert- inakzeptabel ist und ganz klar zur Strafanzeige führen wird.

@dachsteiner
die Erfolgsaussichten, dass der Pfuscher einknickt sind wesentlich relevanter, als potentielle Schadensersatzansprüche, die als Klage vorfinanziert werden muss. Die Dateien sind doch eh schon futsch ;)
Im Fall einer Betrugsanzeige (evtl mit Nötigung), wird er einen Vergleich zu Gunsten des Kunden anstreben, da bin ich mir fast sicher. Diesem geschäftsvernichtendem Risiko wird er sich nicht aussetzen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Betrug ist das sicher nicht. Auch sonst sehe ich das Ganze kritischer als du - ich denke, viele PC-Reparatur-Shops duerften einen Passus in ihren AGBs bzw. Auftragsannahmerichtlinien haben, dass Festplatten routinemaessig geloescht bzw. mit einem Standardimage bespielt werden (sofern es nicht ausdruecklich um Datenrettung geht), schon um sich spaeter nicht vorwerfen lassen zu muessen, die Mitarbeiter haetten sich im Privat-Porno-Ordner bedient...

Deinen Punkt mit der Klage verstehe ich nicht. Vorfinanzieren muss ausschliesslich der Geschaedigte, immer mit dem Risiko, gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen (vom Zeitaufwand mal abgesehen).
 
Nun ja, das führt jetzt zu nichts für den TO, doch eines ist evtl dann doch wichtig zu wissen, - dabei belasse ich es dann auch - wir sind ja keine Rechtsberatung.
PC-Reparatur-Shops duerften einen Passus in ihren AGBs bzw. Auftragsannahmerichtlinien haben, dass Festplatten routinemaessig geloescht bzw. mit einem Standardimage bespielt werden
Das beinhaltet dann also auch ein anderes "schlechteres" und bald nicht mehr supportetes OS??? Ne ne, dieses Standardimage, sofern denn so formuliert, muss identisch dem sein, welches auch zuvor vorhanden war.
Da gibt es doch keine Diskussion, oder? Man könnte es sogar noch weiter ausschmücken, wenn man es darauf anlegt. Diebstahl und Täuschung ist hier evtl auch zusätzlich angebracht. Denn die vorherige Lizenz ist futsch und auch eine Lizenz zum Aktivieren des XPs gibt es nicht und darüber wurde Kunde mit Sicherheit auch nicht aufgeklärt. Wenn dies dann keine bewusste Täuschung (also Betrug) des Kunden ist, dann weiß ich auch nicht.

Keine AGB Zeile, wo auch immer versteckt formuliert, befreit den PC Shop hierbei von dem Fehler und der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes, der gemacht wurde. Der Verdacht des Vorsatzes ist hier doch schon erfüllt, wenn dann bei der Reklamation mit dem Argument des Hausverbotes reguliert wird. D.h. dies ist in meinen Augen Betrug und evtl sogar inkl. einer Nötigung.
Der Fall Vorfinanzierung beträfe "nur" die Schadensersatzansprüche und Aufwandsentschädigungen, welche zivilrechtlich eingeklagt werden müss(t)en. Da hast du mich wohl missverstanden, oder ich mich missverständlich ausgedrückt.
Im Fall - einer nach Fristsetzung zur Regulierung, welche nicht stattfand - getätigten Betrugsanzeige, ist die Vorfinanzierung irrelevant & genau hier liegt auch der scheinbare Schwachpunkt an dem man Argument "Man könne nichts tun und muss sich damit abfinden". Die Aussicht auf Misserfolg ist hier doch gar nicht so gegeben. Das Verfahren würde automatisiert in Gang gesetzt. Warum also Rücksicht auf das Unternehmen am falschen Platz zeigen? Schon gar nicht mit den geschilderten Geschäftsgebahren.

Möchte dich mal sehen, wenn du anstatt deines Porsches einen Golf von einer Reparatur zurückbekommst, nur weil es evtl in irgendwelchen Passagen der AGBs stehen könnte. Bist dir ganz sicher? Du würdest du dich damit abfinden, weil es Nerven & Zeit kosten würde/könnte? Sorry, kann ich mir echt nicht vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @susiiilein89!
Da ist ja ein ganz schöner Mist passiert.
Ich würde, bevor ich zum Rechtsanwalt gehe, erst mal mein Glück bei der Verbraucherzentrale versuchen. Mir selbst hat die VZ Dresden schon einige male geholfen. Und es hat sich gezeigt, dass die Firmen meist einknicken, wenn sie von der VZ angeschrieben werden. Auf alle Fälle ist die VZ erst mal nicht so kostenintensiv, wie der Gang zum Rechtsanwalt. Meine letzten beiden Besuche bei der VZ Dresden waren 2009 und 2010 und kosteten jeweils 15€. Aber haben mir zum Sieg geholfen und viel Geld gespart.
Für dich zutreffend:
Verbraucherzentrale
Strandstraße 98
18055 Rostock
Tel.: (0381) 208 70 50*
Fax.: (0381) 208 70 60
Verbraucherzentrale : Beratungsstelle Rostock
 
@Elloh: Nein, da das aufgespielte OS nur zu Testzwecken dient. Es wird halt davon ausgegangen, dass der Kunde ein Image/Backup hat. Die W7-Lizenz ist ihm (ihr) ja nicht weggenommen worden.

Fundiert diskutieren koennte man nur, wenn man wuesste, wie genau der Reparaturauftrag lautete (sollte die HW oder die SW gecheckt werden?) und was im "Kleingedruckten" stand.

Letztendlich ist das Kind laengst im Brunnen und es geht jetzt nur um die Frage, wieviel zusaetzlichen Einsatz (Zeit UND Geld) es einem wert ist, am Schluss vielleicht einen Hunderter zurueckzubekommen. Der Vorschlag mit der VZ ist da meiner Meinung nach ein vernuenftiger Kompromiss aus Chance und Risiko.
 
Ganz ehrlich ? Dieser PC Doktor bräuchte , wenn ich mit ihm fertig wäre , auch einen Doktor . Seinen Laden könnte der eh gleich dicht machen - oder gibts bei dir keine lokale Presse , die mal einen schönen Artikel über gewisse Geschäftspraktiken veröffentlicht ?
Ansonsten ist Aris Tip auch für mich der Beste - alles andere würde sowieso auf privater Ebene ablaufen ;)

Gruß Micha !
 
@dachsteiner
Du findest es also richtig, dass @susiiilein89 ihren PC zurückbekommen hat und drei Installationen von Windows XP drauf waren?
Eine Installation wäre vielleicht noch hinnehmbar gewesen - wenn sie sich auf der ehemaligen Windows 7 Partition befunden hätte. Aber drei Installationen, auf drei Festplatten? Das zeugt nicht gerade von der Kompetenz des "PC Doktors".

Ich denke nicht, dass im Reparaturauftrag drinnen stand, dass man alle Festplatten platt machen und mit Windows XP auffüllen sollte.
 
@Elloh: Nein, da das aufgespielte OS nur zu Testzwecken dient. Es wird halt davon ausgegangen, dass der Kunde ein Image/Backup hat. Die W7-Lizenz ist ihm (ihr) ja nicht weggenommen worden.
.......
@dachsteiner
Was ist denn das für eine Argumentation? (n)
Ich schaffe zB. meinen Toyota Corolla 1.6 in die Werkstatt, weil der Motor Zündaussetzer hat und bekomme ihn mit einem 1.3er Motor zurück. Nur mal so zu Testzwecken. ;)
Meinst du nicht, dass die Werkstatt (egal ob PKW oder Computer) bei Änderungen am System mit dem Kunden vorher Rücksprache halten sollte? Also die Werkstätten, die ich kenne, machen das so.

@areiland
Sorry, Alex, aber auch eine ungefragte XP-Installation ist nicht hinnehmbar. Dann hat die Werkstatt den Kunden vorher an zu rufen, ob das gemacht werden darf. Wenn nicht, muss er das Gerät defekt wieder abholen.
 
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