OMG, was´n Pfuscher, muss das gewesen sein.
Lass dich bitte nicht abwimmeln, du hast ein Recht darauf dein Win7 retour zu bekommen. Geht er dieser Pflicht nicht nach ist er (schadensersatzpflichtig) wegen Betruges einzeigbar. D.h. für dich, erfolgte keine erneute Rückreparatur nach deiner Reklamation vor Ort, Schreiben aufsetzen mit verbindlicher Frist (Kopie benötigst du, zwecks der Strafanzeige). Im Beisein von einem Zeugen direkt mit dem PC abgeben. Auf die Frist achten!!!
In dem Schreiben ausformulieren, dass ansonsten eine Strafanzeige wegen Betruges erfolgen wird. Dies schaltet dann die Staatsanwaltschaft ein & die dazu notwendige Strafanzeige kannst du dann, nach Ablauf der Frist, bei jeder Polizeidienststelle aufgeben.
Es steht dir, in dem von dir geschilderten Fall auf jeden Fall zu, zudem könnte man auch eine Schadensersatzforderung und Aufwandsentschädigung in das Schreiben einbauen (welche dann aber zivilgerichtlich eingeklagt werden müsste, im Gegensatz zu der Betrugsanzeige), denn auch das sollte in dem Fall möglich sein & brächte evtl sogar die Reparaturkosten in deinem Geldbeutel zurück.
Auch wenn dies für die Reparatur bedeutet, eine gleiche Win7 Version dir _ kostenfrei aktiviert _ drauf zu installieren. Die Kosten dazu, gehen zu seinen Lasten.
Da du bestimmt auch einen Zeugen hast, der gesehen hat, das zuvor Win7 drauf war, ist es irrelevant, ob der PC gebraucht gekauft wurde. Du bist in dem Fall deiner Reklamation nicht in der Pflicht etwas zu beweisen, sondern er, im Fall der folgenden Strafanzeige.
Der Händler hat so oder so, wenn du das durchziehst, keine andere Wahl, als auch dieses OS in selber Version wiederherzustellen, oder sich der möglichen Strafanzeige zu stellen in der er dann in der Beweispflicht steht (das ist wichtig wegen der evtl anfallenden Prozess- u. Anwaltskosten), zu wiederlegen, dass kein Win7 drauf war, sondern eben XP - welches der Pfuscher regulär repariert hat.
Anders verhält es sich, wenn du einer Ausweichinstallation auf XP explizit zugestimmt hast. Doch so eine abstruse Vereinbarung käme mir dann zum ersten mal zu Gehör. Es scheint sich hier eher um eine Art Abzocke - das Einbehalten oder Fremdnutzung des Win7 Keys - zu handeln???
Im Fall des erteilten Hausverbotes (das schreit geradezu nach Abzocke & lässt die weitere Option des Straftatbestandes "Nötigung" zu), reicht auch der Einwurf des Schreibens im Beisein von einem Zeugen. Da du nun natürlich auch nicht mehr den PC in den Laden bringen kannst, formulierst du darin zusätzlich, dass er sich binnen einer bis max zwei Wochen dazu schriftlich bei dir äußern muss, mit der Vorgehensweise zur Problemlösung.
Wobei alles andere als Windows 7 in der Version von zuvor -beweisbar aktiviert- inakzeptabel ist und ganz klar zur Strafanzeige führen wird.
@dachsteiner
die Erfolgsaussichten, dass der Pfuscher einknickt sind wesentlich relevanter, als potentielle Schadensersatzansprüche, die als Klage vorfinanziert werden muss. Die Dateien sind doch eh schon futsch
Im Fall einer Betrugsanzeige (evtl mit Nötigung), wird er einen Vergleich zu Gunsten des Kunden anstreben, da bin ich mir fast sicher. Diesem geschäftsvernichtendem Risiko wird er sich nicht aussetzen.
LG