Ich meine nicht, dass Du Dir deswegen groß berechtigte Sorgen zu machen brauchst.
Was der Händler treibt, ist eine Sachlage, über die es sich zu reden lohnt, wenn er denn tatsächlich derjenige ist, der das Betriebssystem auf den Computer aufgespielt hat. Aber so viel meiner Kenntnis nach werden die Computer schon werkseitig mit dem Betriebssystem ausgeliefert.
Jetzt kann man darüber diskutieren, ob denn der Hersteller rechtens ist, wenn er sagt: "Das, und nur das!
Man sieht den Computer immer nur als ein Gerät, über das man meint, man darf daran wie auch darauf all das tun, was man denn will. Dem stimme ich erstmal zu: Zumindest für den Computer der Marke Eigenbau.
Aber der Laptop ist bautechnisch ein vom Herausgeber vorgefertigtes Gerät, auf dem zudem die Software schon mitgeführt wird. Stellt man diese Erkenntnis in den Vergleich jeden anderen Geräts über, wie den DVD+R/+RW-Recorder, dessen Software (Kopierschutz) schon so mancher geändert hat, ist der Hersteller (wie im Falle der Unterbindung durch Samsung) rechtlich auf der richtigen Seite, denn auf dem DVD-Recorder oder der DVB-Set-Top-Box darf ich ja auch nichts anderes aufspielen, ohne dass mir die Garantie flöten geht - Tatsache.
Klingt hart, aber rechtlich muss man das mal näher durchleuchten, denn die Tücken stecken überall drin.
EDIT
@
Ponderosa
"Verdongelt - Lizenzärger bei Windows 8"
Ich werde noch lange, seeehr lange bei Windows 7 bleiben. ^^