Hier die aktuelle Rechtslage....wie ich schon sagte legal !
Sicherheitskopie: Ihr gutes Recht
Wann Kopien erlaubt sind
22.01.2002, 13:38 Uhr
Laut Urheberrechtsgesetz dürfen Sie von jeder Original-CD eine Sicherheitskopie anlegen - wenn Sie vom Gesetzgeber festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Die PC-WELT zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG §69d) dürfen Sie von jeder Original-CD eine Sicherheitskopie anlegen, wenn Sie die vom Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen rechtmäßiger Eigentümer des Originals sein (also eine Original-CD samt Lizenzbescheinigung käuflich erworben haben), und es müssen triftige Gründe vorliegen, warum Sie die Sicherheitskopie erstellen. Hieraus ergeben sich folgende Richtlinien, an die Sie sich halten sollten:
* Erstellen Sie nur eine einzige Sicherheitskopie, mehrere sind nicht zulässig.
* Verkaufen, verschenken oder verleihen Sie keine Sicherheitskopie.
* Wenn Sie die Original-CD verkaufen oder verschenken (beispielsweise an einen Bekannten), dann müssen Sie entweder die Sicherheitskopie mit aushändigen oder sie zerstören.
Alle Hersteller warnen in ihren Lizenzbedingungen vor dem Missbrauch dieser Sicherheitskopien. Bisweilen untersagen sie das Kopieren ihrer Software sogar kategorisch mit dem Hinweis, dass kein Backup nötig sei. In diesem Fall ist der Hersteller aber dazu verpflichtet, umgehend für Ersatz zu sorgen, falls beim Original ein Defekt auftritt.
Bleibt die Frage, ob diese rechtlichen Aspekte auch bei einer CD mit Kopierschutz gelten. Nach Ansicht von Juristen dürfen Sie auch von einer solchen CD eine Sicherheitskopie erstellen, wenn es der Hersteller nicht explizit in der Lizenzvereinbarung untersagt. Informieren Sie sich also vorab über die Modalitäten!
Quelle :
Sicherheitskopie: Ihr gutes Recht - PC-WELT
Gruß der Kuschi