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Redaktion
Änderungen am Microsoft-Servicevertrag: Konten können temporär stillgelegt werden
Einmal mehr ändert Microsoft seinen Servicevertrag für Privatkunden: Zum 15. Juni 2021 tritt die aktualisierte Version in Kraft. Die meisten Anpassungen fallen in die Rubrik „regelmäßige Pflege“, in zwei Punkten gibt es allerdings auch eine wichtige Änderung.
Die erste Änderung betrifft die Schließung eines persönlichen Microsoft-Kontos durch den Nutzer. Bislang ist es so, dass man sein Microsoft-Konto nicht sofort kündigen kann, es wird stattdessen in einen 60tägigen Ruhezustand versetzt, bevor die Löschung endgültig durchgeführt wird. Ab Mitte Juni hat man als Kunde die Wahl, ob das Konto sofort geschlossen oder stattdessen für 30 oder 60 Tage stillgelegt wird. Nach Ablauf der festgelegten Zeit wird das Konto gelöscht – es sei denn, man loggt sich zwischenzeitlich erneut ein, dann wird die Löschvormerkung wieder aufgehoben.
Die zweite Einschränkung betrifft gewerbliche Nutzer und gemeinnützige Organisationen. Persönliche Microsoft-Konten sind grundsätzlich nur für private Endkunden gedacht, eine geschäftliche Nutzung ist nicht vorgesehen, wirklich kontrolliert wird das allerdings nicht. Die neue Version des Servicevertrags enthält einen Passus, der Microsoft von Ansprüchen aus der EECC-Richtlinie freistellt, sofern ein Konto für nicht private Zwecke verwendet wird. Diese europäische Richtlinie regelt diverse Ansprüche, die man als Privatkunde gegenüber einem Dienstanbieter hat.
Um etwaigen Schadenersatzansprüchen von Privatkunden aufgrund eines Dienstausfalls vorzubeugen, den die oben erwähnte Richtlinie regelt, weist der neue Servicevertrag außerdem explizit darauf hin, dass es bei den Microsoft-Diensten für Privatkunden keinerlei garantierte Verfügbarkeiten gibt.
Die restlichen Änderungen sind wie bereits erwähnt „Paragraphenpflege“, um den Servicevertrag an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Eine Übersicht aller Änderungen findet man auf dieser Seite, der vollständige neue Servicevertrag, der zum 15. Juni 2021 in Kraft tritt, ist auf dieser Seite zu finden, den aktuell noch gültigen Servicevertrag findet man hier.
Hinweis: Der Artikel wird möglicherweise nicht vollständig angezeigt, eingebettete Medien sind in dieser Vorschau beispielsweise nicht zu sehen.
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Einmal mehr ändert Microsoft seinen Servicevertrag für Privatkunden: Zum 15. Juni 2021 tritt die aktualisierte Version in Kraft. Die meisten Anpassungen fallen in die Rubrik „regelmäßige Pflege“, in zwei Punkten gibt es allerdings auch eine wichtige Änderung.
Die erste Änderung betrifft die Schließung eines persönlichen Microsoft-Kontos durch den Nutzer. Bislang ist es so, dass man sein Microsoft-Konto nicht sofort kündigen kann, es wird stattdessen in einen 60tägigen Ruhezustand versetzt, bevor die Löschung endgültig durchgeführt wird. Ab Mitte Juni hat man als Kunde die Wahl, ob das Konto sofort geschlossen oder stattdessen für 30 oder 60 Tage stillgelegt wird. Nach Ablauf der festgelegten Zeit wird das Konto gelöscht – es sei denn, man loggt sich zwischenzeitlich erneut ein, dann wird die Löschvormerkung wieder aufgehoben.
Die zweite Einschränkung betrifft gewerbliche Nutzer und gemeinnützige Organisationen. Persönliche Microsoft-Konten sind grundsätzlich nur für private Endkunden gedacht, eine geschäftliche Nutzung ist nicht vorgesehen, wirklich kontrolliert wird das allerdings nicht. Die neue Version des Servicevertrags enthält einen Passus, der Microsoft von Ansprüchen aus der EECC-Richtlinie freistellt, sofern ein Konto für nicht private Zwecke verwendet wird. Diese europäische Richtlinie regelt diverse Ansprüche, die man als Privatkunde gegenüber einem Dienstanbieter hat.
Um etwaigen Schadenersatzansprüchen von Privatkunden aufgrund eines Dienstausfalls vorzubeugen, den die oben erwähnte Richtlinie regelt, weist der neue Servicevertrag außerdem explizit darauf hin, dass es bei den Microsoft-Diensten für Privatkunden keinerlei garantierte Verfügbarkeiten gibt.
Die restlichen Änderungen sind wie bereits erwähnt „Paragraphenpflege“, um den Servicevertrag an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Eine Übersicht aller Änderungen findet man auf dieser Seite, der vollständige neue Servicevertrag, der zum 15. Juni 2021 in Kraft tritt, ist auf dieser Seite zu finden, den aktuell noch gültigen Servicevertrag findet man hier.
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