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Über den Tellerrand geschaut - News vom 08.06.2026

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Tankrabatt: Mineralölkonzerne behalten weiterhin saftigen Anteil
Pixel Studio: Google beendet KI-Bildbearbeitung auf Pixel-Smartphones
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Trugbild: Schöne (un-)heile Welt *
UN-Report zu KI-Umweltkosten: Gut gemeint, schlecht gerechnet
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Nvidia greift nach dem PC: Huang gibt das "100 Prozent"-Versprechen
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Meta: Landgericht Frankfurt verhängt Ordnungsgeld


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Microsoft lenkt ein: Windows-11-Suche bald ohne Bing-Spam nutzbar
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Fable 4: Editionen bestätigen Story-Erweiterung Order of the Hero


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WhatsApp für iOS: Mehrere Konten auf einem iPhone nutzen
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Anmerkung:
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Ein Sprecher der Bundespolizei Aachen sagte, man werde die Verkehrswacht mit der Entfernung des Aufklebers beauftragen. Grundsätzlich sei das Überkleben von Verkehrsschildern eine Sachbeschädigung. Für die Ahndung sei allerdings die Landespolizei zuständig und nicht die Bundespolizei
Soweit richtig aber strafbar

https://www.focus.de/auto/verkehrss...ben_327a512b-0591-4dd7-8c45-dc5aaec0a9a6.html

Das Beschmieren oder Bekleben von Verkehrsschildern gilt laut Strafgesetzbuch (StGB, §330) als Sachbeschädigung und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Auch geringfügige und nicht dauerhafte Veränderungen an öffentlichen Schildern könne strafrechtlich verfolgt werden, informiert das „Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz“.
 
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