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Spotify: Bei Highspeed-Aufnahme droht Kontosperre

DrWindows

Redaktion
Spotify: Bei Highspeed-Aufnahme droht Kontosperre
Spotify Logo


Wer eine Aufnahmesoftware benutzt, um Musik aus Spotify herunterzuladen, riskiert den Verlust seines Spotify-Kontos. Der Hersteller des für diesen Zweck gern genutzte Programms Audials warnt nun davor, den Hochgeschwindigkeitsmodus zu verwenden.

In der letzten Woche kam es bei einem Familienmitglied eines Teamkollegen zu diesem Fall, da habe ich dem noch keine besondere Bedeutung beigemessen. Anscheinend zieht die Sache aber doch weitere Kreise – heise berichtet heute, dass es wohl zahlreiche Betroffene gibt.

Musik von Spotify herunterzuladen ist nach deutschem Urheberrecht nicht illegal, so lange es rein privaten Zwecken dient und die Dateien nicht Dritten zugänglich gemacht oder anderweitig verbreitet werden. Gleichwohl aber ist der Download ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Spotify.

Grundsätzlich kann Spotify nicht erkennen, wenn ein Stream aufgezeichnet wird. Das Programm Audials aber besitzt einen Hochgeschwindigkeitsmodus für die Aufnahme. Wenn ein Nutzer also binnen kurzer Zeit deutlich mehr Musik abspielt, als das gemäß der Spieldauer eigentlich möglich ist, so ergibt sich daraus ein eindeutiges Indiz auf die missbräuchliche Verwendung.

Betroffene Nutzer erhalten von Spotify eine E-Mail mit dem Grund für die Sperre:

„Spotify hat festgestellt, dass dein Konto an einer unzulässigen Nutzung des Spotify Dienstes beteiligt war, die die Nutzungsbedingungen verletzt, darunter möglicherweise unzulässige Downloads.“

Angeblich zeigt sich Spotify kulant: Wer beteuert, keine entsprechende Software mehr zu benutzen, bekommt sein Konto wieder zurück. Verständlich, am Ende des Tages will der Dienst ja keine zahlenden Kunden verlieren. Das Entsperren verläuft nach Kontaktaufnahme über den Kundendienst offenbar weitgehend problemlos, wie man im Audials-Forum nachlesen kann.

Auf der Produktseite von Audials warnt der Hersteller inzwischen vor der Verwendung des Highspeed-Modus. Man sollte stattdessen lieber ausschließlich in Echtzeit aufnehmen, das sei für Spotify nicht nachvollziehbar und demnach drohe auch keine Sperre des Kontos.


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Artikel im Blog lesen
 
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Ich finde das Musik hören mit Spotify sehr günstig. Wenn man ein Abo besitzt, kann man Musik innerhalb der App herunterladen und auch offline hören. Dass ein Datei-Download in der beschriebenen Weise nicht erlaubt ist, ergibt sich logischerweise aus dem Abo-Prinzip - sobald dieses beendet, besteht kein Anspruch mehr auf heruntergeladene Tracks. Anderweitig heruntergeladene Musik wäre ja auch nach Beenden eines Abos unkontrollierbar weiterhin vorhanden.
Da man jedoch für ein Abo bezahlt und nicht für die Musik als dauerhaftes Medium kann ich die Sperrung nachvollziehen und halte es auch für fair gegenüber den Künstlern, Musik, die man dauerhaft besitzen möchte, zu kaufen (so wie ich das immer schon handhabe).
 
Grundsätzlich kann Spotify nicht erkennen, wenn ein Stream aufgezeichnet wird.
Kann ich mir fast gar nicht vorstellen. Jede App oder Browser hat ein individuelles Muster. Zumindest habe ich es oder glaube ich es.
Wenn ich zb auf die Web Seite gehe, wo mir meine Daten angezeigt werden, die ich so im Web verrate, steht da allerhand. Wie Browser, Betriebssystem, addons etc
 
Audials startet den Spotify Client … damit ist es für Spotfy tatsächlich allein über den Stream nicht erkennbar. Dazu müsste der Client schon die laufenden Prozesse abklappern.

Spotify sollte sich an die eigene Nase fassen und mal ihre Preispolitik überdenken.

1 User zahlt 9,99€ … 6 User zahlen 14,99€.
Würde Spotify das vernünftig regeln hätte keiner mehr nen Grund Software wie Audials zu nutzen.
 
Ich finde das Musik hören mit Spotify sehr günstig. Wenn man ein Abo besitzt, kann man Musik innerhalb der App herunterladen und auch offline hören. Dass ein Datei-Download in der beschriebenen Weise nicht erlaubt ist, ergibt sich logischerweise aus dem Abo-Prinzip - sobald dieses beendet, besteht kein Anspruch mehr auf heruntergeladene Tracks. Anderweitig heruntergeladene Musik wäre ja auch nach Beenden eines Abos unkontrollierbar weiterhin vorhanden.
Da man jedoch für ein Abo bezahlt und nicht für die Musik als dauerhaftes Medium kann ich die Sperrung nachvollziehen und halte es auch für fair gegenüber den Künstlern, Musik, die man dauerhaft besitzen möchte, zu kaufen (so wie ich das immer schon handhabe).
Es gelten keine Prinzipien, es gelten Rechtsprechung und Gesetze.
 
Der HErsteller wird ja wohl ein Update rausbringen wo der Hochgeschwindigkeitsmodus dann erst garnicht mehr drin ist...
 
Kann ich mir fast gar nicht vorstellen. Jede App oder Browser hat ein individuelles Muster. Zumindest habe ich es oder glaube ich es.
Wenn ich zb auf die Web Seite gehe, wo mir meine Daten angezeigt werden, die ich so im Web verrate, steht da allerhand. Wie Browser, Betriebssystem, addons etc
Ansonsten stelle ich meinen Kassettenrekorder neben die Lautsprecher und nehm die Musik so auf.
 
Manchen scheint die Privatkopie im deutschen Recht nicht bekannt zu sein. Dafür zahlt ihr auch beim Kauf eines PC, Phones, ...

Einen Kopierschutz für den eigenen privaten Gebrauch zu umgehen ist nicht strafbar.


Was hier evtl. vorliegt ist ein Verstoß gegen den Vertrag mit Spotify.
 
Manchen scheint die Privatkopie im deutschen Recht nicht bekannt zu sein. Dafür zahlt ihr auch beim Kauf eines PC, Phones, ...

Einen Kopierschutz für den eigenen privaten Gebrauch zu umgehen ist nicht strafbar.


Was hier evtl. vorliegt ist ein Verstoß gegen den Vertrag mit Spotify.
Ich bin mir gerade nicht sicher beim Kopierschutz, ich meine nämlich, dass verboten wäre, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, es ist damit nicht gemeint, bloß keinen Knopf fürs Laden anzubieten, sondern zum Beispiel was früher bei CDs verwendet wurde.
 
ot:


Wenn man einen Kopierschutz umgehen kann, dann ist er doch nicht wirksam und somit wäre das Umgehen nicht verboten ;)
Nope.
Sollte das noch stimmen ist es so:

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes“ zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG).

 
Es gelten keine Prinzipien, es gelten Rechtsprechung und Gesetze.

Deshalb habe ich ja nur geschrieben, was ich fair finde ;)
Aber abgesehen davon, ist es tatsächlich so zu verstehen wie du es schreibst? ...dass hier das deutsche Recht über den Nutzungsbedingungen des Unternehmens steht?
 
Deshalb habe ich ja nur geschrieben, was ich fair finde ;)
Aber abgesehen davon, ist es tatsächlich so zu verstehen wie du es schreibst? ...dass hier das deutsche Recht über den Nutzungsbedingungen des Unternehmens steht?
Ja und nein. Denn man müsste prüfen lassen, ob die Nutzungsbedingungen gegen Gesetze verstoßen, also nichtig sind, und dann das vor Gericht austragen. Und da kommt das Nein ins Spiel: nicht Jeder hat Zeit, Lust und Geld, um das umzusetzen.

(Was in Europa mit seinen "Werten" ein Unding ist)
 
Ich besitze seit einigen Monaten wieder einen Plattenspieler, und wenn ich meine Ausgaben für Vinylplatten seitdem betrachte....das sind viele Jahre Spotify 😂.

Aber ganz im Ernst, ein Zehner monatlich für Dienste wie Spotify - das ist geradezu lächerlich billig, wenn man den Gegenwert betrachtet.
 
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