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Redaktion
Activision-Übernahme: “Spieler-Sammelklage” in den USA ist gescheitert
von Martin Geuß
Nicht nur bei den Regulierungsbehörden kämpft Microsoft für die Übernahme von Activision, in den USA musste man sich außerdem einem Zivilverfahren stellen, das allgemein als “Spieler-Sammelklage” bezeichnet wurde, was allerdings die falsche Bezeichnung ist.
Wir hatten seinerzeit ebenfalls darüber berichtet, es stellte sich allerdings schnell heraus, dass diese Klage eine eher lächerliche Angelegenheit ist. Es waren nämlich gar keine Spieler, sondern einige Anwälte, die dafür bekannt sind, in solchen Verfahren als Störenfriede aufzutreten – meistens erfolglos. Diese erhofften sich offenbar ein paar schnelle Dollars, sollte Microsoft die Sache zu unangenehm werden und einen Vergleich vorschlagen.
Die Argumente in dem Verfahren waren jene, die wir bereits zur Genüge kennen. Microsoft könnte Call of Duty exklusiv machen und so weiter…
Die Kläger hatten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, um die Übernahme zu blockieren. Dieses Ersuchen wurde von der Richterin jetzt abgewiesen und das Verfahren quasi auf Eis gelegt. Sollte sich später herausstellen, dass die Befürchtungen der Kläger doch eingetroffen sind, kann das Gericht den Fall wieder aufrollen (man verzeihe mir bitte, wenn ich das jetzt juristisch unpräzise ausgedrückt habe).
So lächerlich diese “Spieler-Sammelklage” auch war, für Microsoft hatte sie in einem Punkt eine wichtige Bedeutung: In dem Verfahren hatte sich Microsoft verpflichtet, die Übernahme nicht vor dem 22. Mai zu vollziehen. Das war bindend und ein Verstoß dagegen hätte juristische Konsequenzen gehabt. Seit gestern kann Microsoft also auf eigenes Risiko den Abschluss der Übernahme verkünden, dann müssten Gerichte darüber entscheiden, ob die Blockaden von FTC und CMA rechtmäßig sind.
Hinweis: Der Artikel wird möglicherweise nicht vollständig angezeigt, eingebettete Medien sind in dieser Vorschau beispielsweise nicht zu sehen.
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von Martin Geuß

Nicht nur bei den Regulierungsbehörden kämpft Microsoft für die Übernahme von Activision, in den USA musste man sich außerdem einem Zivilverfahren stellen, das allgemein als “Spieler-Sammelklage” bezeichnet wurde, was allerdings die falsche Bezeichnung ist.
Wir hatten seinerzeit ebenfalls darüber berichtet, es stellte sich allerdings schnell heraus, dass diese Klage eine eher lächerliche Angelegenheit ist. Es waren nämlich gar keine Spieler, sondern einige Anwälte, die dafür bekannt sind, in solchen Verfahren als Störenfriede aufzutreten – meistens erfolglos. Diese erhofften sich offenbar ein paar schnelle Dollars, sollte Microsoft die Sache zu unangenehm werden und einen Vergleich vorschlagen.
Die Argumente in dem Verfahren waren jene, die wir bereits zur Genüge kennen. Microsoft könnte Call of Duty exklusiv machen und so weiter…
Die Kläger hatten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, um die Übernahme zu blockieren. Dieses Ersuchen wurde von der Richterin jetzt abgewiesen und das Verfahren quasi auf Eis gelegt. Sollte sich später herausstellen, dass die Befürchtungen der Kläger doch eingetroffen sind, kann das Gericht den Fall wieder aufrollen (man verzeihe mir bitte, wenn ich das jetzt juristisch unpräzise ausgedrückt habe).
So lächerlich diese “Spieler-Sammelklage” auch war, für Microsoft hatte sie in einem Punkt eine wichtige Bedeutung: In dem Verfahren hatte sich Microsoft verpflichtet, die Übernahme nicht vor dem 22. Mai zu vollziehen. Das war bindend und ein Verstoß dagegen hätte juristische Konsequenzen gehabt. Seit gestern kann Microsoft also auf eigenes Risiko den Abschluss der Übernahme verkünden, dann müssten Gerichte darüber entscheiden, ob die Blockaden von FTC und CMA rechtmäßig sind.
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