IHRE PFLICHTEN BEI DER VERWENDUNG DER SOFTWARE. Die Software kann Produktaktivierungstechnologien und andere Technologien umfassen, die darauf ausgerichtet sind, unberechtigte Verwendungen und Vervielfältigungen zu verhindern. Sie dürfen die Software nicht verkaufen, vermieten, verleasen, weiterverkaufen oder verleihen.
Verkauf oder Weiterverkauf der Software ist zulässig, wenn die Software mit Zustimmung von Corel entweder in Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR in den Verkehr gelangt ist und soweit das urheberrechtliche Verbreitungsrecht von Corel erschöpft ist. Dies ist bei Software, die per Download erworben worden ist, nur bei kumulativem Vorliegen der folgenden Voraussetzungen der Fall:
Die Software wurde zuvor rechtmäßig von Corel selbst oder mit Zustimmung von Corel in den Verkehr gebracht. Im Falle des Herunterladens einer Kopie der Software ist dies nur der Fall, wenn Corel die Zustimmung gegen Zahlung eines Entgelts erteilt hat, das es Corel ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entsprechende Vergütung zu erzielen.
Sie machen jede eigene Kopie der Software im Falle eines Weiterverkaufs unbrauchbar.
Sie stellen dem Käufer die notwendigen Informationen zur Verfügung, um den Umfang der ordnungsgemäßen Nutzung zu bestimmen.