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Artikel: Windows 10 Aktivierung: Festplatte kann beliebig getauscht werden
- Ersteller Martin
- Erstellt am
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D
Danny (G)
Gast
Vielen Dank für die Information.
Ich finde, so ist alles Bestens und keiner kann jetzt noch meckern.
Win 10 kostenlos war bis 29.07.2016. Wer danach dieses Betriebssystem noch haben will, kauft es sich, hat es auf seinem OEM-PC oder klaut es. Bei meinem nächsten PC-Kauf wird Win 10 drauf sein. Darauf werde ich achten. Alles andere kommt mir gar nicht auf die Platte.
Win 10 kostenlos war bis 29.07.2016. Wer danach dieses Betriebssystem noch haben will, kauft es sich, hat es auf seinem OEM-PC oder klaut es. Bei meinem nächsten PC-Kauf wird Win 10 drauf sein. Darauf werde ich achten. Alles andere kommt mir gar nicht auf die Platte.
T
Timschges22
Gast
Martin schrieb:Bisher war es so, dass beim Tausch einzelner oder mehrerer Hardware-Komponenten eine erneute Aktivierung fällig wurde. [...] Künftig scheint die Hardware-ID nur noch ans Motherboard gebunden zu sein, alle anderen Komponenten soll der Nutzer ohne Folgen für die Aktivierung austauschen können.
Heißt, ich könnte jetzt mehr RAM in meinen (OEM-)PC bauen, oder?
Martin schrieb:Für OEM-PCs ändert sich dagegen rein gar nichts: Die Windows-Lizenz ist fest mit dem Gerät verknüpft, mit dem sie gekauft wurde.
Heißt das dann, wenn ich an meinem OEM PC etwas (RAM) ändere, greift die digitale Aktivierung nicht ein, oder?
Kostja_Bugs
kennt sich schon aus
D.h. Ich kann mir juristisch betrachtet keinen Laptop ohne OS kaufen, weil mein W10 dem alten Laptop zugeordnet ist. Finde ich ziemlich be*****. Geht das nach dem üblichem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter?
windows_test
gehört zum Inventar
Kostja_Bugs schrieb:D.h. Ich kann mir juristisch betrachtet keinen Laptop ohne OS kaufen, weil mein W10 dem alten Laptop zugeordnet ist. Finde ich ziemlich be*****. Geht das nach dem üblichem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter?
Es kommt auf die lizenz an. Es gibt verschiedene win10 versionen
build10240
gehört zum Inventar
Inzwischen wird bis auf Volumenlizenzen und vorinstallierte OEM-Lizenzen alles als digitale Lizenz bezeichnet bzw. angezeigt. https://support.microsoft.com/de-de/help/12440/windows-10-activation Sobald ein Microsoft Konto auf dem Rechner vorhanden ist, findet die Verknüpfung mit der Lizenz automatisch statt, dabei ist es egal ob es sich um eine Lizenz aus dem kostenlosen Upgrade oder eine Retail-Lizenz handelt.
Wie Microsoft die drei jetzt mit meinem Microsoft-Konto verknüpften Lizenzen auseinander halten will, muß sich erst noch zeigen, wenn in Zukunft Umzüge auf andere Rechner anstehen.
Wie das bei Windows 10 Upgrades auf einem Rechner mit ins Bios integriertem Windows-8(.1)-Key aussieht, müßte man ausprobieren. Falls sich eine solche Windows-10-Lizenz auf einen anderen Rechner übertragen läßt, muß jedenfalls verhindert werden, daß Windows 8.1 wieder auf dem Rechner aktiviert wird.
Wie Microsoft die drei jetzt mit meinem Microsoft-Konto verknüpften Lizenzen auseinander halten will, muß sich erst noch zeigen, wenn in Zukunft Umzüge auf andere Rechner anstehen.
Nur OEM-Lizenzen bei denen der Key im Bios gespeichert ist, lassen sich nicht auf einen anderen Rechner übertragen. Bei allen anderen Lizenzen, die mit einem Microsoft-Konto verknüpft sind, sollte das dagegen möglich sein.D.h. Ich kann mir juristisch betrachtet keinen Laptop ohne OS kaufen, weil mein W10 dem alten Laptop zugeordnet ist. Finde ich ziemlich be*****. Geht das nach dem üblichem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter?
Wie das bei Windows 10 Upgrades auf einem Rechner mit ins Bios integriertem Windows-8(.1)-Key aussieht, müßte man ausprobieren. Falls sich eine solche Windows-10-Lizenz auf einen anderen Rechner übertragen läßt, muß jedenfalls verhindert werden, daß Windows 8.1 wieder auf dem Rechner aktiviert wird.
Das bezieht sich auf den Verkauf des Gerätes. Eine einmal mit einem Microsoft-Konto verknüpfte Lizenz, läßt sich bisher nicht wieder entknüpfen, ist also an den Besitzer gebunden. Deswegen kann das Gerät nur ohne Windows verkauft werden, was wiederum bei ins Bios integrierten Keys nicht möglich ist.Bei der Alternative mit dem MS.Account verstehe ich den Satz "In diesem Fall ist allerdings keine Übertragung möglich." nicht. Was heißt "Übetragung"?
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wohvenomous
treuer Stammgast
Sie bleibt trotzdem an den PC gebunden, auf dem sie aktiviert wurde (Anmerkung: Gut möglich, dass es technisch trotzdem funktioniert, juristisch betrachtet ist es halt trotzdem ein Lizenzverstoß).
wie muss ich das verstehen?
Ich kaufe mir meine Hardware, kaufe win10, ändere meine Hardware ... Und nun? Win10 geht nicht mehr?
wie muss ich das verstehen?
Ich kaufe mir meine Hardware, kaufe win10, ändere meine Hardware ... Und nun? Win10 geht nicht mehr?
Die zweite Möglichkeit ist jene, die Windows 10 Lizenz mit dem eigenen Microsoft-Account zu verknüpfen. In diesem Fall ist allerdings keine Übertragung möglich. Verkauft man den PC, benötigt der Käufer eine neue Lizenz, wenn er Windows 10 weiterhin verwenden möchte.
Und auch wenn die Lizenz mit dem Microsoft-Account verknüpft ist, so bedeutet das nicht, dass man sie sozusagen von einem PC zum anderen mitnehmen kann. Sie bleibt trotzdem an den PC gebunden, auf dem sie aktiviert wurde (Anmerkung: Gut möglich, dass es technisch trotzdem funktioniert, juristisch betrachtet ist es halt trotzdem ein Lizenzverstoß).
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich Windows 10 jetzt aktivieren würde (mit dem MS-Account verknüpfen) dann kann ich das Mainboard wechseln oder nicht?
Was verstehst du unter Übertragung: Verkauf oder austausch des Mainboards?
W10MNutzer
treuer Stammgast
In Deutschland ist die Bindung einer Software an eine bestimmte Hardware nicht gestattet. Ich habe am Wochenende bei einem PC das Mainboard ausgetauscht und nach dem Neustart würde die Software anstandslos aktiviert.
Paulchen73
gehört zum Inventar
So wie ich das bisher verstanden habe:
1. Ist Win10 mit einem Benutzerkonto aktiviert, kann es auf einem beliebigen Rechner verwendet werden.
2. Ist es ohne Benutzerkonto aktiviert ist es an das Mainboard gebunden, beim Verkauf des Rechners kann es also vom neuen Besitzer weiter verwendet werden.
Sollte ich Recht haben - so bin ich es gewohnt
- ist es eigentlich ganz einfach. Warum das Microsoft nicht erklärt verstehe ich nicht, warum schwammt bei denen alles so. Es wäre einfach und vor allem fair, wie ich finde.
Aber sie werden uns sicher wieder irgendwie überraschen, da gehe ich jede Wette ein.
1. Ist Win10 mit einem Benutzerkonto aktiviert, kann es auf einem beliebigen Rechner verwendet werden.
2. Ist es ohne Benutzerkonto aktiviert ist es an das Mainboard gebunden, beim Verkauf des Rechners kann es also vom neuen Besitzer weiter verwendet werden.
Sollte ich Recht haben - so bin ich es gewohnt
Aber sie werden uns sicher wieder irgendwie überraschen, da gehe ich jede Wette ein.
kölschejung
nicht mehr wegzudenken
Ich konnte das upgrade nicht installieren wie sie habe dann mir die iso runtergeladen auf die cd gebrannt und alles neu installiert und die 2 Frage von ihnen man kann die key Eingabe überspringen da der PC ja schon aktiviert istkukn schrieb:bei mir hat das Upgrade immer mit einer Fehlermeldung abgebrochen. Habs erstmal aufgegeben. Wie soll das mit dem Account denn gehen? Der PC muss doch trotzdem irgendwie identifiziert werden?
Es hieß doch die ganze Zeit, dass der Sinn der Verknüpfung von Account und Lizenz gerade darin besteht, dass man bei einer Aktivierung auf einem neuen PC angezeigt bekommt, auf welchen PCs man es bisher aktiviert hat, und dann die Möglichkeit bekommt, Aktivierungen auf einem anderen PC zurückzunehmen um die Lizenz wieder frei zu bekommen und auf dem neuen PC zu aktivieren.
Dafür gab es doch auch Screenshots von dem Aktivierungs-Troubleshooter, der genau dafür das passende Nutzerinterface zeigte (hier auf Dr.Windows in einem Artikel vorgestellt). Bedeutet das jetzt, dass man diesbezüglich doch wieder einen Rückzieher macht?
Dafür gab es doch auch Screenshots von dem Aktivierungs-Troubleshooter, der genau dafür das passende Nutzerinterface zeigte (hier auf Dr.Windows in einem Artikel vorgestellt). Bedeutet das jetzt, dass man diesbezüglich doch wieder einen Rückzieher macht?
Eagle02
gehört zum Inventar
also so ganz klar ist das ja nun nicht 
Ich kann das Mainboard tauschen und kann davon ausgehen das eine Aktivierung wieder Funktioniert wenn ich Windows an meinen MS Account geknüpft habe.
Ich kann aber nicht davon ausgehen Windows von einem PC zum anderen mitnehmen zu können.
Wie bitteschön will Windows bzw. Microsoft nun unterscheiden ob ich mir einen neuen Rechner gekauft habe oder lediglich Mainboard und CPU getauscht habe?
Wann ist es kein Teile Austausch mehr sondern ein neuer PC?
An CPU und oder Mainbord scheinen sie es ja nicht fest zu machen.
Mal ganz davon abgesehen das MS es vergessen kann das ich mir alle paar Jahre ein neues Windows kaufe nur weil ich mir ein neuen Rechner kaufe.
Ich kann das Mainboard tauschen und kann davon ausgehen das eine Aktivierung wieder Funktioniert wenn ich Windows an meinen MS Account geknüpft habe.
Ich kann aber nicht davon ausgehen Windows von einem PC zum anderen mitnehmen zu können.
Wie bitteschön will Windows bzw. Microsoft nun unterscheiden ob ich mir einen neuen Rechner gekauft habe oder lediglich Mainboard und CPU getauscht habe?
Wann ist es kein Teile Austausch mehr sondern ein neuer PC?
An CPU und oder Mainbord scheinen sie es ja nicht fest zu machen.
Mal ganz davon abgesehen das MS es vergessen kann das ich mir alle paar Jahre ein neues Windows kaufe nur weil ich mir ein neuen Rechner kaufe.
PettahLustich
Erster Beitrag
Man muss sich entscheiden ob man seine Lizenz mit seinem MS Account bindet, tut man dies, kann man alle Hardwarekomponente austauschen ohne die Lizenz zu verlieren, verzichtet man auf die Accountbindung so wird die Lizenz an das Motherboard gebunden, tauscht man dieses also aus und verkauft es beispielsweise, so verkauft man auch seine Windows Lizenz.wohvenomous schrieb:Sie bleibt trotzdem an den PC gebunden, auf dem sie aktiviert wurde (Anmerkung: Gut möglich, dass es technisch trotzdem funktioniert, juristisch betrachtet ist es halt trotzdem ein Lizenzverstoß).
wie muss ich das verstehen?
Ich kaufe mir meine Hardware, kaufe win10, ändere meine Hardware ... Und nun? Win10 geht nicht mehr?
Angenommen die Lizenzbindung mit Motherboard oder MS Account funktioniert wie oben beschrieben, kann man sich auch alle zwei wochen einen neuen Pc kaufen, solange man sich für die Accountbindung entschieden hat, dann zahlt man nie wieder für eine Windows-Lizenz. Willst man einen neuen Pc in betrieb nehmen und Ms möchte nicht dass mehrere mit der selben Lizenz laufen, so wird es, denke ich mal, die möglichkeit geben die Lizenz, selbst wenn sie Accountgebunden ist, für den einen Pc zu Widerrufen um sie auf dem anderen zu nutzen, möhre man zwei oder mehr Pc nutzen so muss dann eine 2.(3.,4. etc.) Lizenz her.Eagle02 schrieb:also so ganz klar ist das ja nun nicht
Ich kann das Mainboard tauschen und kann davon ausgehen das eine Aktivierung wieder Funktioniert wenn ich Windows an meinen MS Account geknüpft habe.
Ich kann aber nicht davon ausgehen Windows von einem PC zum anderen mitnehmen zu können.
Wie bitteschön will Windows bzw. Microsoft nun unterscheiden ob ich mir einen neuen Rechner gekauft habe oder lediglich Mainboard und CPU getauscht habe?
Wann ist es kein Teile Austausch mehr sondern ein neuer PC?
An CPU und oder Mainbord scheinen sie es ja nicht fest zu machen.
Mal ganz davon abgesehen das MS es vergessen kann das ich mir alle paar Jahre ein neues Windows kaufe nur weil ich mir ein neuen Rechner kaufe.
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