Im Großen und Ganzen ist das positiv, denn da ging es nicht mit rechten Dingen zu.
Software ist aber eben kein rein physisches Produkt und es muß den Erstellern schon erlaubt sein, damit adäquat Geld zu verdienen. Außerdem ist das Verwerten durchaus erlaubt, wenn man sich an die Spielregeln hält, das hat Lizengo jedoch nicht immer getan. Wer MAK mehrfach an verschiedene Endverbraucher, Lizenzen von außerhalb der EU verkauft usw., braucht sich über Gegenwind nicht zu wundern.
Umjubelt wohl eher im kleinen Kreis, ansonsten eher belächelt.
Ich denke, hier wird eher daran gedacht, wenn Händler die Produkte nicht loswerden, aber sie irgendwie loswerden wollen, was eine Entscheidung des Händlers wäre, solange er sich an die Regeln hält.
Mir ist überdies egal, wer nun belächelt oder bejubelt die Leute, die im Müll wühlen, denn hier könnte man ein effizienteres System entwickeln, womit man Probleme beseitigen kann. Das eine begründet nicht das andere durch Analogie.
Es geht hier um juristisches Geplänkel, also um genaue Formulierung, darum erst vor Gerichten geklärt werden, inwieweit digitale Produkte vergleichbar sind mit physischen, denn einerseits werden Wiederverkäufe erlaubt, die gebunden sind an ein Speichermedium, anderseits ist der Musikindustrie möglich von finanziellen Schäden zu reden, wenn digitalisierte Lieder kopiert werden, obwohl die Werke dadurch in Sekunden vervielfältigt sind und keinen Wert mehr durch begrenzte Verfügbarkeit haben. Es bleibt also noch vieles offen.