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Digital Markets Act: Microsoft wehrt sich nicht gegen die Einstufung als Torwächter

DrWindows

Redaktion
Digital Markets Act: Microsoft wehrt sich nicht gegen die Einstufung als Torwächter
von Martin Geuß
Microsoft Firmelogo Titelbild


Anfang September hatte die EU eine Liste von Firmen und Produkten veröffentlicht, die sie im Rahmen des Digital Markets Act als “Gatekeeper” einstuft. Auch Microsoft landete auf dieser Liste und hätte bis zum 16. November Gelegenheit gehabt, dagegen Einspruch einzulegen und diesen zu begründen. Von dieser Möglichkeit sehen die Redmonder allerdings ab.

Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Reuters sagte ein Microsoft-Sprecher: „Wir akzeptieren unsere Einstufung als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act und werden weiterhin mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die Windows und LinkedIn unter dem DMA auferlegt werden.“

Insgesamt umfasst die Liste der Gatekeeper 22 Einträge, Microsoft war dabei noch gut weggekommen, denn nur Windows und LinkedIn werden von der EU entsprechend kritisch gesehen. Welche Konsequenzen das konkret hat, ist derzeit nicht absehbar und steht wohl auch noch nicht fest, Microsoft wird das mit der EU im Detail ausverhandeln müssen.

Fest steht allerdings, dass die Nicht-Einführung des Windows Copilot in der EU mit dem Digital Markets Act in Zusammenhang steht. Auch die Ankündigung, dass Widgets und andere Windows 11 Funktionen in der EU künftig den Standardbrowser zum Öffnen von Links verwenden und nicht “zwangsweise” Microsoft Edge, dürfte ein Zugeständnis im Rahmen des DMA sein.


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Hier eine kurze Zusammenfassung der Pflichten der Gatekeeper bei DMA:


Einige Punkte sind da recht brisant und die Strafen gesalzen.
 
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